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Charly fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Kann einer Erzieherin ohne ersichtlichen Grund die Gruppenleitung entzogen werden? (RLP)?

Es sind im Kindergarten eine Vollzeitkraft und vier Teilzeitkräfte. Jetzt soll plötzlich eine Gruppenleiterin ohne eigenes Verschulden teilweise als Springer eingesetzt werden, weil von den andern Kolleginnen zu viel Widerstand erwartet wird. Gibt es da Regelungen?????

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    generell sollte man doch überhaupt erst mal froh sein,eine arbeit zu haben

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist wahrscheinlich falsch ausgedrückt . Den Teilzeitkräften kann man wahrscheinlich nicht noch mehr Stunden nehmen . Es gibt da Regelungen , wieviel Stunden bei so einer Tätigkeit einem zustehen . Sind die Teilzeitkräfte Kinderpflegerinnen , dürfen sie die Gruppe nicht über längere Zeit alleine Leiten . Das ist nun mal so . Die Gruppenleitung ist immer 1 Erzieherin , der man normalerweise die Gruppe nicht entziehen kann . Es sei denn die Teilzeitkraft hat auch eine Erzieherausbildung , dann würde dies gehen . Es wird überall gekürzt und gespart , leider immer an der falschen Stelle . Du kannst mir gerne mailen , bei weiteren Fragen dazu . :-))

    Quelle(n): eigene Erfahrung - Kinderpflergerin
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Änderungen kommen dauernd und in jedem Betrieb vor. Wo ist das Problem? Festgerostet auf eingefahrenem Gleis?

    "Ohne eigenes Verschulden" - diese Formulierung ist schon etwas eigenartig.

    Bedeutet es eine Degradierung? Weniger Gehalt?

    Wennn nicht - es ist Aufgabe des Arbeitgebers, die Arbeit so zu organisieren, das sie bestmöglichst erledigt werden kann. Dazu gehört auch der Einsatz der Mitarbeiter. Rücksicht auf liebgewonnene Gewohnheiten kann geübt werden - aber es gibt dazu keine rechtliche Verpflichtung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja es gibt eine Regelung,die Vollzeitkraft ist gleich auch Erzieherin und Leiterin der Tagestätte Sie entscheidet wer am besten geeignet ist wer der Springer ist,das sollte man akzeptieren und Froh sein wenn man Arbeit hat

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hauptsache ist doch wohl, daß sie in dieser schwierigen Zeit genug zu arbeiten hat. Da gibt es sicher genügend Menschen, die schon vor Freude springen würden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das darf eigentlich nicht sein. Prozessieren hilft, RA nehmen und ab zum Arbeitsgericht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja es gibt Regelungen

    es ist nicht ersichtlich was für ein Kindergarten und von wem finanziert, denn davon ist es abhängig

  • vor 1 Jahrzehnt

    nein eigentlich nicht weil man nicht einfach so eine erzieherin rauswerfen bzw einfach entlasten kann es ist der job der erzieherin.

    es gibt eine ausnahme wenn der jenige betrieb die vollzeitkraft (erzieherin) nicht mehr bezahlen kann dann ist das einen grund einen zu kündigen oder sogar zu entlasten.

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