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Für das Abspielen eines Songs ins Gefägnis?
In Deutschland ist es verboten, die Opfer des Holocaustes zu verhöhnen. Traurig, dass sie und ihre Angehörigen immer noch vor rechten Idioten geschützt werden müssen.
Aber es ist auch verboten, die Bundesrepublik Deutschland zu verhöhnen. Auf linken Demonstrationen wurden in der Vergangenheit Menschen festgenommen und teilweise monatelang in Untersuchungshaft verwahrt, weil sie das Lied "Deutschland" der Hamburger Punkband Slime spielten. Dabei gefiel den Ordnungshütern der Refrain nicht, in dem es heißt "Deutschland muss sterben, damit wir leben können."
Das ist eine Anspielung auf ein Soldatendenkmal in der Hamburger City, auf dem steht "Deutschland muss leben, auch wenn wir sterben müssen."
Ich frage mich, wie ein Staat verunglimpft werden kann. Schließlich handelt es sich doch um keine Person, die in ihren Gefühlen verletzt werden kann. Und ausserdem geht es in dem Song um die Anprangerung von Misständen. Ist eine Haftstrafe für das Abspielen eines solchen Songs gerechtfertigt?
8 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
... ja,
da es als Volksverhetzung und Gewaltverherrlichung aufgefasst werden kann, und auch Sachen, Einrichtungen, Embleme und Werte durch unsere Rechtsordnung geschützt sind, da durch deren Verhöhnung oder Schändung Menschen ebenfalls in ihen Gefühlen verletzt werden können.
Letztlich geht es darum, Recht und Freiheit des deutschen Volkes zu verteidigen, was - wenn auch nur abgeleitet - auch die Existenz eines geordneten Gemeinwesens beinhaltet (genau das beinhaltet nämlich z.B. der Amtseid, den z.B. Beamte und Soldaten leisten) und das beginnt im Kleinen.
Es ist ein weitverbreiteter Irrtum - insbesondere von rechts, wo man sich gern in der vorgeblichen Opferrolle sieht - es gäbe bei uns Sondergesetze gegen rechtes Gedankengut. Die einschlägigen Gesetze dienen dem Schutz unserer freiheitlichen Ordnung gegen Angriffe, gleich woher diese Angriffe kommen.
Auch Worte können Gewalt ausüben und verursachen ... was der unselige Ansatz z.B. der RAF, Gewalt gegen Sachen zu rechtfertigen, zeigte, der am Ende dazu führte, dass auch versucht wurde, selbst Polizistenmord zu rechtfertigen.
Um - gleich welche - Exzesse bereits im Ansatz zu bekämpfen, ist m.E. "der Staat" geradezu verpflichtet, gegen jeden Ansatz illegitimer Gewaltverherrlichung und -propaganda vorzugehen.
Und viele Lieder, die man heute so hört, lassen schon die political correctness vermissen, die an anderen Stellen dann eingefordert wird. Und leider verlangt diese Verrohung der Einstellungen und Sprache halt wohl nach bewußtseinsfördernder - nämlich fühlbarerer - Strafe.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Fall entschieden, dass das Abspielen dieses Liedes auf einer Demonstration durch Art.5 Abs. 3 Satz 1 GG geschützt war. (künstlerische Freiheit)
Das Amtsgericht, vor dem ein Beklagter im Jahre 2000 verurteilt worden war, hätte den Text falsch interpretiert:
"Wo Faschisten und Multis das Land regiern,
wo Leben und Umwelt keinen interessieren,
wo alle Menschen ihr Recht verliern,
da kann eigentlich nur noch eins passieren:
Deutschland muà sterben, damit wir leben können,
...
Schwarz ist der Himmel und rot ist die Erde,
stolz [richtig: gold] sind die Hände jener Bonzenschweine,
doch der Bundesadler stürzt bald ab,
denn Deutschland, wir tragen Dich zu Grab.
Wo Faschisten und Multis das Land regiern,
wo Leben und Umwelt keinen interessieren,
wo alle Menschen ihr Recht verliern,
da kann eigentlich nur noch eins passieren:
Deutschland muà sterben, damit wir leben können,
...
Wo Raketen und Panzer den Frieden sichern,
AKWs und Computer das Leben verbessern,
bewaffnete Roboter überall,
doch Deutschland, wir bringen Dich zu Fall.
Deutschland muà sterben, damit wir leben können,
...
Deutschland verrecke, damit wir leben können,
Deutschland!"
Sehr schön fand ich diesen Absatz in der Urteilsbegründung des BVerfGE:
'In seinem Urteil hebt das Gericht [Amtsgericht] undifferenziert auf den "zu Gehör gebrachten Wortlaut des inkriminierten Liedes" ab, "welcher unmissverständlich zum Ausdruck" bringe, "dass sich eine Besserung der Lage für die Staatsbürger nur durch eine Vernichtung des Staatssystems der Bundesrepublik Deutschland erreichen lassen soll". Diese Interpretation wird dem satirischen, verfremdenden und metaphorischen Gehalt des Werks jedoch nicht gerecht. Bei dem Lied "Deutschland muss sterben" handelt es sich erkennbar um eine plakative, drastische Kritik mit satirischem Einschlag an gesellschaftlichen und politischen Zuständen in Deutschland. Charakteristisches Merkmal dieser Kunstform ist, dass der Aussagekern mit symbolhaft überfrachteten Bildern verbrämt und in karikaturhaft überzeichneten Ausdrücken umschrieben wird; typisch sind auch Anspielungen auf zeitgeschichtliche Vorgänge und literarische Reminiszenzen.'
Ich denke auch: Es darf nicht alles so heià gegessen werden, wie es gekocht wird. Und Kritik muss eine Demokratie abkönnen, wenn sie sich 'frei' nennen will.
Ich bin jedenfalls froh darüber in einem Land leben zu dürfen, in dem man nicht im Gefängnis landet, wenn man seine Meinung äuÃert. Und in dem Gerichte auch mal Polizisten auf die Finger hauen, die sich nicht an die Regeln halten.
- FallenAngelLv 5vor 1 Jahrzehnt
Tja,das Problem ist,dass die Grenze zwischen Gesellschaftskritik und Volksverhetzung ein schmaler Grad sein kann...
Ich finde ein solches Urteil zu hart,mal wieder eine sinnlose Ãbertreibung der Bürokratie- vor allem,wenn man mal vergleicht,dass man bei schlimmeren Straftaten,wo Menschen verletzt werden,mit Geldstrafen davonkommt!Eine Verwarnung hätte gereicht,denke ich,wenn die Beteiligten nicht schon vorher auffällig geworden sind.Aber wenn eine strafrechtliche Verfolgung im Ermessen der diensthabenden Ordnungshüter liegt,kann man wohl nichts machen...
- vor 1 Jahrzehnt
Da mir der Text im vollen Umfang nicht bekannt ist kann ich nur schwer sagen ob es sich bei dem Inhabt um Dinge handelt, welche unter den § 130 II Nr1. b StGB fallen. Ich kann nur sagen, wenn es unter diesen Paragraphen subsumiert werden kann ist eine Freihheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe möglich.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Sicher nicht!!!
Sonst müsste jede Blaskapelle, die die 1. Stroffe der Nazi-
onalhümmne spielt, auch ins Gefägnis ;)
- vor 1 Jahrzehnt
Natürlich nicht genauso wenig wie es gerecht ist für Mucke machen in den Knast zu kommen wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung ;-))
und ausserdem heisst das Gefängnis!!!!
- xyLv 6vor 1 Jahrzehnt
weiÃt du alles was ich dazu sagen kann ist:
wenn es diese leute doch so sehr nervt das sie in deutschland leben, dann sollen sie doch ihre sieben sachen packen und auswandern.
dann leben sie nicht in deutschland sondern in - weià der teufel wo, und alles ist schön!
das war in der damaligen zeit ebenso das man "patriotisch" war, und als eltern stolz darauf war wenn der 19 jährige bengel für das "vaterland" gefallen ist. (selbst gelesen in der lübecker nachrichten jahrgang 1944) " mit stolz tun wir kund das der .......... in der schlacht um / bei .................. für (der übliche spruch) den heldentod gefunden hat. die eltern"
das war zu der zeit eben gang und gebe!
1 WK: mit hurra und blumen am gewehr ab ins feld!!
wem es nicht passt kann ja weg in ein anderes land!
man kann auch gegen alles und jedes meckern.
warum bleiben sie denn?
weil es ein schönes bequemes soziales netz gibt, oder???
POW*MIA
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
das strafgesetzbuch sagt klipp und klar aus, dass volksverhetzung eine straftat ist. nicht mehr oder weniger ist die öffentliche abspielung des oben genannten songs.