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Darf man nebenbei arbeiten ohne es anzumelden?
Wenn ja wieviel Stunden und unter welchen Umständen?
13 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Grundsätzlich ist das Arbeiten ohne Anmeldung, also Schwarzarbeit, illegal. Davon würde ich die Finger lassen, auch wenn es dir von irgendeiner Seite her angeboten wird.
Falls du neben deinem Vollzeitjob noch einen Nebenjob machen möchtest, muss auch dieser angemeldet werden und du solltest deinen Chef fragen, ob dies in Ordnung wäre.
Falls du momentan arbeitslos gemeldet bist, musst du dem Amt mitteilen, dass du einen Job hast und wieviel du verdienst. Tust du das nicht und kommt man dir auf die Schliche, wirds teuer und dir kann sogar Sozialhilfe gestrichen werden.
Ich würde es grundsätzlich lieber anmelden und mich informieren, wie viele Stunden nebenbei noch möglich sind (Arbeitszeitgesetz).
- vor 1 Jahrzehnt
nein darf man nicht damit macht man sich strafbar
ich kenne zwar viel die das machen aber ich würde es nicht machen ich würd es dir nicht empfehlen damit kann man sogar eine haftstrafe bekommen und das denke ich mal willst du ja nicht und deswegen würd ich sagen lässt du die finger davon.und rate auch bitte alle anderen davon ab es bringt eh nicht ob kurz oder lang man wird eines tages eh erwischt und dann kann man wenn man pesch hatt jahre lang nicht mehr arbeiten gehen weil man dann eine haftstrafe absitzen muss was ganz sicher nicht schön ist!!!!!!!!!
- Jürgen DLv 5vor 1 Jahrzehnt
nein,wenn du es doch machst,wird sich schon jemand finden der dich anschwärzt.
das zu haben unsere Politiker ja aufgerufen,Bespitzel deinen Nachbarn.ist von der drr übernommen worden oder aus unserer Geschichte.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Solange Du kein Geld dafür bekommst, kein Problem.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
nachbarschaftshilfe ist erlaubt, aber alles, was du gegen entgelt tust ist meldepflichtig!
- DanaLv 5vor 1 Jahrzehnt
Wenn du sagst nebenbei dann gehe ich davon aus das du einen Vollzeitjob hast und dir nebenbei noch etwas verdienen willst. Dein Chef muss informiert werden solltest du ihn das nicht melden und er kriegt es raus ist das ein Grund zur fristlosen Kündigung.
- vor 1 Jahrzehnt
Nur wenn man keinen Lohn dafür bekommt.
Man kann es tun, aber man sollte sich dabei nicht werwischen lassen:)
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Man darf ungestraft Bekannten und Freunden helfen, z.B. Renovieren oder beim Häuslebauen, aber nicht gegen Entgelt sondern gegen eine geringe Aufwandsentschädigung. Oder man macht Nachbarschaftshilfe.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nein das ist illegal