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Was ist denn nun mein Auto?
Mir wurde vorgeworfen folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.Ich ließ zu bzw.ordnete die Inbetriebnahme des betriebserlaubnispflichtigen Fahrzeuges an, obwohl die Betriebserlaubnis infolge Änderungen am Fahrzeug erloschen war.
Die Polizei fotografierte das Fahrzeug auf einem privaten Parkplatz auf dem es schon länger stand.
Ich fragte auf der Kreisverwaltung nach ob es rechtens sei das die Polizei einen Wagen der nicht gefahren wird anzeigen darf und erhielt folgende Antwort:
Die Polizei hat das Recht zur Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten auch auf privaten Grundstücken zu ermitteln. Die Verpflichtung für den ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand eines Fahrzeuges ergibt sich allein aus der gültigen Zulassung und es spielt dabei keine Rolle ob das Fahrzeug steht oder gefahren wird.
Ist an meinem Auto nun die Betriebserlaubnis erloschen ( wie ja die Polizei sagt ) oder hat es eine gültige Zulassung ( wie die Kreisverwaltung sagt )?Versteht irgendwer unser Rechtssystem?
@Ronny, klar ich hatte Begrenzungsleuchten angebaut. Aber das war nicht die Frage.
@ Savage mir wäre das auch Wurscht, kostet mich aber 73 €
@ Tintenfisch, der Wagen stand da 3 Tage aber er ist angemeldet. Ich wusste nicht das ich keine Begrenzungsleuchten anbauen darf. Mir war aber auch nicht bewußt, das die Polizei ihre Langeweile mit Anzeigen vertreibt
5 Antworten
- Jürgen DLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
so ist es im Polizei und überwachungsstaat,es gibt kein privat,oder wie es früher mal hieß mein heim ist meine burg.
die sollten mal die pkw überprüfen die vor den teestuben in dereier reihe stehen, sachen von einen inden anderen auto verladen und den verkehr behindern,aber da haben sie angst.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hier scheint ein Herr "Philip Plovic" kein Wort deutsch zu sprechen und sich ein Witz, den noch niemand mal komisch findet, weil es keiner versteht, mit seinen antworten zu machen. YC-Redaktion, bitte macht da mal was. Danke.
Sorry, keine Antwort auf Deine Frage, aber den 'Witzbold' treffe ich hier langsam ûberall mit seinen nichtssagenden Antworten an.
- TifiLv 7vor 1 Jahrzehnt
Kommt ganz darauf an, wie lange das Fahrzeug dort abgestellt worden ist. In unserer Stadt hatten wir mal eine Zeitlang ein Privatgrundstück, wo alte Autos jahrelang vor sich hinrosteten. Kein schöner Anblick und nicht gut für die Umwelt. Irgendwann war damit dann von Amts wegen Schluß. Mit der Behauptung einer gültigen Zulassung hat sich die Behörde irgendwie ein Eigentor geschossen. Oder hat die Polizei noch ein zweites Foto, von einem anderen Standort ?
Nachtrag: Wenn das Auto angemeldet war, sieht die Sachlage schon anders aus. Die "Freizeichnungsklausel" der Kreisverwaltung kommt einer Beweislastumkehr gleich. Nachfragen, welche Verordnung oder Dienstanweisung dahinter steckt.
- TegulariusLv 5vor 1 Jahrzehnt
OK Jetzt also:
Du hast an einem zugelassenem Auto eine unzulässige Änderung vorgenommen, wodurch es die ABE verloren hat (nicht verliert!!!)
Trotz Kennzeichen und Haftplichtversicherung darfst du das Auto nicht mehr bewegen.
Die Zulassungsstelle wird dir noch schreiben, die werden Dich nämlich zur Vorführung vorladen. Am besten, die Begrenzungsleuchten sind dann nicht mehr dran....
Jetzt besser?
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