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Merlin
Lv 4
Merlin fragte in Politik & VerwaltungEinwanderung · vor 1 Jahrzehnt

Was muß eine Polin machen, wenn sie in Deutschland leben möchte? Wer kennt Anlaufstellen/Informationsquellen?

Eine polnische Arbeitskollegin, die zu ihrem Freund in Deutschland ziehen möchte, hat mich dies gefragt. Ich schätze sie als Mensch und als Mitarbeiterin. Möchte sie gern in meinem Team in Deutschland aufnehmen. Wer kann helfen?

.

Update:

Leider bin ich selber nur Angestellter und nicht selbständig. Mein Arbeitgeber würde sie zwar nehmen, wenn alle Papiere vorliegen, möchte sich aber nicht aktiv dafür einsetzen.

Darüber hinaus kann ICH nicht auf eine Hochzeit der beiden hinwirken, das ist deren Angelegenheit verständlicherweise....

.

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallo,

    das Beste was sie machen kann, zur Vernunft zu kommen, den deutschen Arbeitslosen die ihre Familien nicht ernähren können einen Gefallen tun und in Polen zu bleiben.

    Gruß

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sie kann visumsfrei einreisen und müsste dann eine Arbeitserlaubnis bei der zuständigen Arbeitsagentur beantragen. Dazu gibt's ein Formblatt, das der Arbeitgeber ausfüllen muss.

    Die Chancen für einen Erfolg sind gar nicht so schlecht, falls sie eine qualifizierte Berufsausbildung hat (nein, nicht Diplom-Raumpflegerin...). Zur Ausländerbehörde muss sie nicht, sie kann sich dort aber mit einer Arbeitserlaubnis in der Tasche eine sog. Freizügigkeitsbescheinigung holen. Sollte sie dann auch tun, aber Pflicht ist das nicht.

    Ansonsten darf sie sich in Deutschland ohne weitere Genehmigung selbständig machen. Dabei ist aber die Problematik der Scheinselbständigkeit bei nur einem Auftraggeber zu beachten.

  • Tifi
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Es gilt die Regel, dass eine Arbeitskraft aus Polen, die 12 Monate ununterbrochen in Deutschland legal, mit Arbeitsgenehmigung abhängig beschäftigt war, und sich in dieser Zeit in Deutschland aufhielt, - auf Antrag - eine Arbeitsberechtigung (ARBEITSBERECHTIGUNG EU) bekommt und sich eine Beschäftigung ihrer Wahl suchen kann.

    Arbeitsgenehmigung erstellt auf Antrag die Bundesagentur für Arbeit.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hey !Wir leben in der EU !!!!!!! Wenn sie nicht gerade hinter die deutsch-polnische Grenze ziehen möchte ( Probleme wegen Arbeitsaufnahme) dann sollte ein Besuch bei der Einwohnermeldebehörde der erste Schritt sein. Alles weitere (z.B. Sozialversicherungsausweiß) ergibt sich dann später. Viel Erfolg

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich bin selbst mit einer Polin seit 10 Jahren verheiratet und haben keine Probleme mit der Aufenthalts und Arbeitserlaubnis gehabt.

    Es war zwar anstrengend und zeitraubend alle Papiere und Bescheinigungen zu bekommen aber letztendlich hat es geklappt.

    Ich weiss aus dem Verwandenkreis, das es heute zwar nicht mehr schwierig ist, von Polen nach Deutschland, zu kommen.

    Sie darf hier ohne weiteres leben. Mit der Arbeit ist es schwieriger. Sie hat die möglichkeit sich selbstständig zu machen.

    Dafür benötigt Sie

    1.

    Eine Bescheinigung, das sie in Polen nicht polizeilich gesucht wird ( Führungszeugnis ) und die deutsche Übersetzung.

    Die muß von einem amtlich anerkannten Dolmetscher erstellt sein.

    2.

    Sie muß bei dem Einwohnermeldeamt gemeldet sein.

    3.

    Sie braucht einen Gewerbeschein für den Beruf den Sie ausüben will.

    4.

    Das Finanzamt will einen Nachweis über die Präsenz der angebotenen Dienstleistung. ( Werbeinserate in der Zeitung )

    5.

    Das Finanzamt verlangt mindestens 3 Auftraggeber.

    Die Rechnungen dürfen höchstens zu 60% von einem Auftraggeber ausgestellt worden sein. ( Scheinselbstständigkeit )

    6.

    Das Finanzamt verlangt Quittungen über erworbene Genstände.

    ( Werkzeug, Arbeitsmittel, Arbeitskleidung usw. usw. )

    7.

    Das Finanzamt verlangt einen Mietvertrag.

    ( Wenn Sie mit Ihren Freund zusammenzieht genügt eine Bescheinigung vom Vermieter ). Wenn der Freund Wohneigentum besitzt das er selber nutzt, genügt eine Bescheinigung vom Freund.

    8.

    Sie benötigt eine Krankenversicherung.

    Sie kann sich auch in Polen beraten lassen welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, wenn Sie in Deutshland leben will.

    Am besten ist es wenn Sie sich auf dem Arbeitsamt informiert.

    Es gibt auch häufig Leute die polnisch sprechen und ehrenamtlich oder gegen eine geringe Gebühr beim ausfüllen der vielen Formulare helfen und teilweise sogar mit auf die verschiedene Ämter begleiten. Besonders dann, wenn Sie noch nicht so gut deutsch spricht.

    Das ist alles sehr zeitaufwendig und nervenaufreibend wenn man es auf den legalen Weg macht. ( Was ich empfehlen würde ). Denn ehrlich währt am längsten.

    Wenn man "schwarz" eine Tätigkeit aufnimmt kommt es eines Tages doch auf und dann beginnen erst richtig die Probleme.

    Am besten wäre es wenn Sie Ihren Freund heiraten würde.

    Es wird gelegendlich überprüft ob nicht eine Scheinehe besteht.

    Dann könnte Sie sofort eine nichtselbstständige Arbeit aufnehmen.

    Nach 3 Jahren bekommt Sie dann ein unbeschränktes Aufenthalts und Arbeitsrecht. War jedenfalls bei meiner Frau vor 7 Jahren so.

    Quelle(n): Eigene Erfahrung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Hoffentlich hast du ihr gesagt,das in Deutschland die Bäume nicht mehr in den Himmel wachsen.Lasse sie bleiben wo sie ist.Da wird sie glücklicher.

    Quelle(n): ed
  • vor 1 Jahrzehnt

    Aufenthaltserlaubnis braucht sie nicht nur Arbeitserlaubnis und die bekommt sie nur wenn sie eine polnische Firma hat - was aber sehr teuer ist - oder sie macht sich in Deuschland selbständig - mit Versicherung,Finanzamt und allem drum und dran,Mietvertrag und so weiter.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt zwei sehr gute Anlaufstellen und gleichzeitig Informationsquellen: die Ausländerbehörde und das Arbeitsamt. Du als Arbeitgeber(svertreter) muss die Arbeitserlaubnis beschaffen. Einfach wird es nicht.

    Nachtrag: Heute (24.2) in der Frankfurter Rundschau (Ausgabe Frankfurt, S. 33) ein Artikel "Langes Warten auf die Erlaubnis" gerade zu dem Thema.

    Zitat: "Im Fall von Marek K. musste die Agentur erst prüfen, ob es keinen deutschen Staatsangehörigen gibt, der für die Stelle geeignet gewesen wäre. Auch ein angestammter EU-Bürger und ein Nicht-EU-Bürger mit unbefristeter Arbeitserlaubnis hätten Vorrang gehabt."

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Da Sie ihr einen Arbeitsplatz anbieten, hätte sie meiner Meinung nach sogar das Aufenthaltsrecht (solange der Arbeitsplatz besteht), wenn sie aus Asien,Afrika, Amerika... käme. Frag mal das Arbeitsamt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Sie eigene Firma haben,dürfte eigentlich kein grosses Problem sein.Am sonsten müsste Ihre Freundin einen deutschen Staatsbürger heiraten:

    Quelle(n): Medien
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