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Ist Gewalt auch vom Widerstandsrecht gedeckt?

Beispiel, gegen jeden der es unternimmt, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen, haben alle Deustchen das Recht zum Widerstand. Gehört Gewalt auch dazu?

15 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich glaube wenn die Zeit gekommen ist wird es niemanden mehr interessieren.... es wird Gewalt geben wie bei jedem Widerstand gegen die Staatsmacht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Soweit ich weiß, hat der Staat das Gewaltmonopol. Das was du ansprichst, wäre ja Selbstjustiz, vllt. sogar Lynchjustiz.

    Ich denke eher, es geht da um gewaltlosen Widerstand z.B. Sitzstreiks oder ähnliches a la Ghandi.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Schon Franz Josef Strauss (bayrischer Ministerpräsident

    und zeitweise Verteidigungminister, siehe Lockheed

    Affare) meinte: Die Leute könnten ja demonstrieren.

    (Aber friedlich).

    Er hatte sehr richtig erkannt, dass sich dadurch gar

    nichts, überhaupt nichts ändern werde und dass die

    Politiker trotz Demonstrationen so weiter machen

    könnten wie vorher.

    Also: Auf zur Demonstration! Sie nützt nichts, sie bringt

    nichts, aber sie ist verbrieftes Recht des Volkes in der

    Demokratie.

    Gewalt darf nur der "Staat" ausüben, der hat das

    "Gewalt-Monopol."

    In einem geordneten Staat muss der Bürger sich alles

    gefallen lassen. Aufmucken ist verboten.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    NEIN!!!!! Das Gewaltmonopol liegt einzig und allein beim Staat.

    Wild-West gibt es legal nur im Kino.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich nicht!Aber viele nehmen sich dieses Recht raus!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Gewalt gegen Leib und Leben nein!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Gewalt nie.

  • vor 1 Jahrzehnt

    nein

    gewalt gehoert nicht dazu.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ich kann mich meinem Vorbeantworter "rrony" nur anschließen, was die "Grundlagen" aus dem GG angeht.

    Diese Ausführung im Grundgesetz ist von den "Gründungsvätern" und "Gründungsmüttern" des GG eingefügt worden, um dem Volk eine "Legimitation" zu geben, sich gegen eine diktatorische oder andere Art von Staatsführung für die eigenen garantierten Grundrechte eines jeden Bürgers aufzulehnen.

    Grundsätzlich ist es aber die erste und oberste Pflicht der Staatsführung an sich. Erst wenn unser Parlament nicht mehr Handlungsfähig ist, "greift" das Widerstandrecht.

    In erster Linie ist damit der passive Widerstand gemeint. Demonstration, Aufklärung, Meinungsfreiheit, etc. Rein theoretisch könnte es im extremsten Fall dazu führen, dass das Volk zu gewaltsamen Mitteln greifen könnte. Was aber eher hypothetisch ist!

    Grundsätzlich eine tolle Frage. Es freut mich immer wieder zu sehen, dass einige sich das GG mal anschauen und dazu dann Fragen haben!!

  • rronny
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Du meinst bestimmt das Widerstandsrecht aus dem Grundgesetz, das da sagt:

    Das Widerstandsrecht des Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) ist das Recht eines jeden Deutschen, gegen jedermann Widerstand zu leisten, der es unternimmt, die in Art. 20 GG niedergelegte Staatsordnung (Föderalismusprinzip, Demokratieprinzip, Sozialstaatsprinzip, Gewaltenteilung, Gesetzesbindung der drei Gewalten, Republikprinzip, Freiheitlich Demokratische Grundordnung) zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Zusätzlich steht die in Art. 20 GG niedergelegte Staatsordnung noch unter der sog. Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG, der es selbst einer Zwei-Drittel-Mehrheit beider Legislativkammern verbietet, die in Art. 1 bis 20 GG niedergelegten Grundsätze durch ein verfassungsänderndes Gesetz zu ändern. Über diesen Gesetzesverweis legitimiert auch die Beseitigung der Grundsätze des Art. 1 GG zum Widerstand.

    Tja, kommt es auf die Gewalt drauf an. Du wirst ja sicher in deiner Vorlesungsstunde auch etwas von der Verhältnismäßigkeit der Mittel gehört haben. Immerhin steht ja darin: "Wenn andere Abhilfe nicht möglich ist".

    Das Grundgesetz ist nun einmal ein so hohes Gut.

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