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Vermögenswerte in gemieteter Wohnung -> meins? (Detail)?

Folgender Sachverhalt:

Ich habe einen Mietvertrag unterschrieben und erhalte die Wohnungsschlüssel. In der Wohnung befinden sich zwei alte Kleiderschränke - gefüllt bis zum Rand mit Klamotten unterschiedlichster Art. Wer hat Anspruch auf die darin befindlichen Vermögenswerte? (beispielsweise Bargeld oder andere wertvollen Gegenstände etc.)

Update:

Bevor ich jetzt ne Anzeige an den Hals kriege: Ich hab die Nacht geträumt, dass ich im Schrank des Vormieters unter anderem Weihnachtsgeschenke gefunden habe - in einem waren über 2000 Euro drin. Leider bin ich zu schnell aufgewacht - aber beschäftigt hat mich die Frage dennoch. Übrigens: Der Vormieter hätte sicherlich die Zeit gehabt, die Schränke mitsamt Inhalt wegzuräumen, die restliche Wohnung war ja auch leer. (Im Übrigen hätte ich die Wohnung nie genommen, die sah im wahrsten Sinne des Wortes grauslich aus. Grüner Teppichboden, Eichen-Vertafelung an der Decke...)

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Grudnsätzlich

    1. der Vormieter (wenn er Eigentümer war)

    2. der Vermieter im Sinne einer Beschagnahme

    Frag einfach den Vermieter was damit werden soll, vielleicht hat er ja den Vormieter schon zur Beräumung aufgefordert und der meldet sich nicht und ist spurlos verschwunden...

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Vormieter,bzw.der Eigentümer.

    Was du vorhast,nennt der Jurist UNTERSCHLAGUNG

    Anders sieht es aus wenn es sich um Sachen ohne Wert handelt.

    Aber in diesem Fall sollte der Vermieter dafür sorgen,das die Whg. "BESENREIN" ist

  • D@ggi
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Da nun du der Mieter bist eigentlich Du.Aber,setze Dich lieber mit Deinem Vermieter in Verbindung,evtl.hat er noch eine Vereinbarung mit dem Vormieter am laufen?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ...wat wech is, is wech!!... ;-)

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