Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Ist die Aussage richtig?

Folgender Fall:

Adoptivtochter lebt beim Vater und dessen zweite Frau. Die Exfrau (Adoptivmutter) bestimmt die Besuchstermine. Die Tochter (leicht behindert, 15 Jahre) sagt einen Termin ab und bekommt einen riesen Ärger. Die Frau des Vaters ruft das Jugendamt an und fragt, ob es nicht möglich ist, dass die Tochter die Termine bestimmt. Das Jugendamt verweigert der Frau (die das Kind seit mehreren Jahren erzieht) die Antwort, weil sie nicht die Adoptivmutter ist. Können Kinder in dem Alter nicht schon selbst bestimmen?

Update:

Das Kind ist leicht behindert, weiß genau was sie will und was nicht. Das Problem ist wohl, dass die Ad.-Mutter sich kaum um sie kümmert, aber auf ihre vorgegebenen Temine besteht. Wenn das Kind einen Termin nennt, hat sie meist aus "angeblichen" beruflichen Verpflichtungen keine Zeit.

5 Antworten

Bewertung
  • Windi
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Es ist richtig, dass die Stiefmutter keine Entscheidungsbefugnis über Dinge hat, die außerhalb des Alltäglichen liegen. Dass der Frau die Auskunft verweigert wird, ist hart, aber nachvollziehbar, der Mitarbeiter des Jugendamts geht auf Nummer sicher.

    Leider ist es so, dass es Urteile gibt, laut denen eine Weigerung des Kindes, den Termin wahrzunehmen, nicht als Grund gibt, den Umgangszeitpunkt deswegen zu verschieben. Ab 14 kann das Kind zwar selbst entscheiden, wann und wie oft sie den Elternteil, von dem sie sonst getrennt lebt, sehen will, sollte aber vom Elternteil, bei dem sie lebt, ermutigt werden, den anderen zu sehen (blöde Formulierung, ich weiss). Eine komplette Weigerung kommt allerdings nicht in Frage, es sei denn, es liegen schwerwiegende Gründe für die Weigerung vor (z.B. Kindsmißbrauch, etc.).

  • vor 1 Jahrzehnt

    Normalerweise haben Kinder ab spätestens 14 Jahren ein Mitbestimmungsrecht. Habe auch schon selbst erlebt, dass die Richterin in vollem Maße des Wunsches der 12jährigen Kinder entschieden hat.

    Ich weiß allerdings nicht, ob es bei Adoptivkindern Sonderregelungen gibt und wie sehr die Behinderung dort mit hinein spielt.

    Gruß

  • Didi
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    eigendlich kann man ab 13 bestimmen, bei wem der Elternteile man lebt und wann man wen sehen möchte.

    In wiefern ist das Mäddchen denn behindert? Geistige Behinderungen habenda oft einfluss drauf. Dann dürfen sie am 16 oder garnicht entscheiden. In diesem Fall aber eher 16, wegen eine leichten Behinderung

  • vor 1 Jahrzehnt

    Des kommt drauf an, wie arg das Kind behindert ist bwz. welche Behinderung sie hat. dann kann ichdir weiter helfen

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Soviel ich weiss, können Kinder ab 12 Jahren schon selbst bestimmen, sicher bin ich mir da jetzt aber nicht...würd mal den Vater beim Jugendamt anrufen lassen, weil der kriegt Auskunft!!

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.