Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

profiler fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Wie kann man eine Aufhebung Vollstreckungsschutz erreichen?

Wie ich heute erst durch eine fruchtlose Vollstreckung in Erfahrung gebracht habe, befindet sich der Vater meines Sohnes seit März 06 in der Wohlverhaltensphase Privatinsolvenz und damit Vollstreckungsschutz. Gibt es eine Möglichkeit diesen Vollstreckungsschutz aufheben zu lassen in Bezug auf den laufenden Unterhalt der letzten 3 Monate, da dies ja neue Schulden sind und nicht unter die Altschulden fallen. Er versteckt sich hinter einem 400 € Job, hat aber locker das 4fache.

Zudem ist er in einem Strafverfahren wegen Unterhaltsentzug zur Zahlung verurteilt bei Bewährungsstrafe, deren Auflagen auch nicht eingehalten werden.

Vielen Dank für eure Hilfe schon mal vorab.

Update:

Er betreibt mit seiner Ehefrau ein Restaurant und ist bei ihr 400 € Basis beschäftigt, obwohl er als Unterhaltspflichtiger gegenüber einem minderjährigen Kind zur Aufnahme einer Vollzeittätigkeit angehalten wäre. Der gibt in einer Woche mehr Geld in diversen Kneipen/Restaurants aus, als er im Monat an Unterhalt zahlen soll.

Update 2:

@ Dude - Er betreibt mit seiner Ehefrau ein Restaurant und ist bei ihr auf 400 € Basis beschäftigt, obwohl er als Unterhaltspflichtiger gegenüber einem minderjährigen Kind zur Aufnahme einer Vollzeittätigkeit angehalten wäre. Der gibt in einer Woche mehr Geld in diversen Kneipen/Restaurants aus, als er im Monat an Unterhalt zahlen soll.

Update 3:

@udima

Geb dir Recht. Bin aber keine faule Tante die sich auf ihrem Kind ausruht. Mein Sohn ist 12 und ich gehe seit seiner Geburt ganztags arbeiten. Von den 12 Jahren hat sein "Vater" max. 2,5 Jahre Unterhalt geleistet und sich ansonsten auf Staatskosten bzw. seiner diversen Freundinen ein schönes Leben gemacht. Es handelt sich in dem Fall nicht um einen armen Ex-Mann dem eine tollwütige Ex das Leben zur Hölle machen will sondern um einen Drückeberger vor dem Herren

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Der Vater deines Sohnes ist ein gerissner Hund,und das mit dem 4 fachen,mußt du vorsichtig sein.Nicht das der Schuss nach hinten losgeht.Da die ganze Angelegenheit stark nach Anwalt riecht,wird es schwer für dich werden eine Aufhebung desVollstreckungsschutzes zu erreichen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    bei unseren Gesetzen kann man verstehen, wenn man sich anwaltlich beraten läßt.Leider ist es so, daß man als geschiedener Mann unter "normalen" Umständen "den *****" nicht mehr hoch kriegt.Hat man schon mal daran gedacht, daß Frauen versuchen sich derartig" versorgen" zu lassen.Hier geht es zwar um ein Kind, aber das haben beide "gemacht".Ich kenne Frauen, die Unterhalt beanspruchen und schwarz putzen gehen und somit auch ein vielfaches an Geld verdienen, was sie angegeben haben um den Ex zu schaden.Wenn er in die Privatinsolvenz gegangen ist, dann hat er die Notbremsen gezogen.In den Knast??? wem nützt das, da verdient er nichts und kostet dem Staat jeden Tag 200 € also- bitte überlegen, bevor man einwseitig Partei ergreift.Nach der Insolvenz ist er "schuldenfrei und kann normal verdienen und dann auch Unterhalt zahlen

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Bitte schalte einen Anwalt ein, am besten einen, der sich auch in Sachen Privatinsolvenz auskennt.. manchmal muss man den Teufel eben mit dem Beelzebub austreiben... alles weitere ist dann eine Sache deines Ex.. mit Bitte-Bitte und zarter Zurückhaltung wirst du nichts erreichen, ausser das er weiter Schulden zu Lasten eures Kindes anhäuft.. da würde ich hart durchgreifen. Offensichtlich haben er und seine bessere Hälfte ihr Einkommensmodell genau auf diese Situation ausgerichtet um sich um den Unterhalt zu drücken.. also... bitte zieh die Samthandschuhe aus. Er hat es ja direkt darauf angelegt, aber scheint nicht mit einer entsprechenden Antwort gerechnet zu haben. Viel Erfolg.

    Quelle(n): meine eigenen Erfahrungen.. der Vater meiner Kinder hat mit dem Geld meiner Kinder, eins davon behindert so das ich nur eingeschränkt arbeiten konnte, ein Haus in Polen mit seiner Freundin gebaut.. ich habe über den Amtsweg dafür gesorgt, das er aus Polen abgeschoben wurde.. davon bekam ich kein Geld, aber er hatte auch keins mehr.. und musste sich hier einem Gerichtsverfahren stellen, wurde verurteilt und schaffte es durch sein Verhalten, das diese Bewährung widerrufen wurde und lernte die JVA von innen kennen etc. .. wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus..
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ...ist er in einem Strafverfahren wegen Unterhaltsentzug zur Zahlung verurteilt bei Bewährungsstrafe, deren Auflagen auch nicht eingehalten werden....

    Geh da mal härter ran. Der lacht Dich doch aus! Schreib ans Gericht, aber hab Fakten keine Lamentos!

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich habe dasselbe Problem . Mein Ex zahlt für seine Kinder seit 15 Jahren keinen Unterhalt . Gerichturteile und Vollstreckung läßt er unbeachtet . Er verdient auch nur soviel wie er zum Leben braucht . alles andere fällt unter den Tisch . Er hat keine Privatinsolvenz angemeldet . Was hast du gemacht um eine Bewährungsstrafe bzw. Knastandrohung . Strafverfahren wegen Unterhaltsentzug , wo stelle ich sowas ? Vollstreckungsschutz kann man meines Wissens nicht aufheben .

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da es sich um neue Schulden handelt kannst Du einfach beim zuständigen Amtsgericht, bei dem das Insolvenzverfahren anhängig ist einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen. Entweder zahlt er dann sofort die Schulden oder das Verfahren wird aufgehoben und er hat wieder alle Schulden am Hals.

    Quelle(n): Eigenes Wissen, da Mitarbeiterin eines Insolvenzverwalters
  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Vollstreckungsschutz bei Privatinsolvenz ist zwar eine Hürde, aber kein Hindernis. Das sagt schon der Begriff "Wohlverhaltensphase". Und so ist sein momentanes Verhalten nicht zu nennen.

    Wenn er wirklich so schamlos ist und neue Schulden anhäuft und gegen die Bewährungsauflagen verstösst, sollte es doch ein Leichtes sein, ihm juristisch daraus einen Strick zu drehen. Aber ich würde das erst als letzten Schritt sehen, und ihm eine letzte Chance geben, es im Guten zu beenden ( sofern er diese noch nicht gehabt hat ). Danach ist die Schonfrist beendet und Du kriegst ihn sehr leicht und schnell so richtig am A ... llerwertesten.

    Da wäre ich auch ganz schmerzfrei. Wer wider besseren Wissens derart den Bogen überspannt, muss aufpassen was er tut. Denn : wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen !

  • vor 1 Jahrzehnt

    soweit ich es gelernt habe bringt eine zwangsvollstreckung bei privatinsolvenz gar nichts ich würde, wenn er schon dazu unter bewährung verurteilt wurde, den gerichtlichen weg einschlagen, d. h. ich würde mich (durch einen anwalt vertreten, wenn ich das möchte) an die staatsanwaltschaft, die beteiligt war bzw. das gericht, das ihn verurteilt hat, wenden. das tut dann alles weitere. liebe grüße freundin von coolmurat79 (bin in der ausbildung zur rechtsanwaltsfachangestellten)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Kannst du denn beweisen, dass er das vierfache verdient? Wenn ja ist die Wohlverhaltensphase ja durch das "Fehlverhalten" des Schuldners (also unwahre Angaben hinsichtlich seines Einkommens) gestört und eine Restschuldbefreiung eigentlich nicht möglich. Lass dich bitte von einem guten Rechtsanwalt beraten, der sich mit Insolvenzrecht auskennt. Das ist ein sehr sehr heikles Thema!!!

  • Laredo
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Schick den Burschen in den Knast, dann ist er ganz schnell geheilt! Wenn er die Bewährungsauflagen, zahlen des Unterhaltes, nicht erfüllt, dann geht das ganz schnell! Wende dich an die Behörde.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.