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Ob ich wohl diese Rechnung bezahlen sollte???
am 21.12.2006 haben Sie sich auf unserer Internetseite
www.p2p-heute.com angemeldet und damit einen rechtsgültigen Vertrag
abgeschlossen.
Da Sie auf unsere Rechnung vom 12.01.2007 nicht reagiert haben,
fordern wir Sie nun letztmalig auf, den offenen Betrag in Höhe von
84,00 Euro bis zum
01.02.2007
auf unser unten genanntes Konto zu überweisen. Bitte geben Sie dabei als
Verwendungszweck unbedingt Ihre Rechnungs- und Kundennummer an, damit
wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können.
Sollte der oben genannte Betrag nicht innerhalb der angegebenen
Zahlungsfrist auf unserem Konto eingegangen sein, sehen wir uns
gezwungen, unseren Rechtsanwalt mit dem Einzug der gegen Sie geltend
gemachten Forderung zu beauftragen. Die zusätzlich entstehenden
Gebühren und Auslagen gehen zu Ihren Lasten.
Wir möchten in diesem Zusammenhang auf die bereits ergangenen Urteile
verweisen, die Sie auf der Internetseite www.forderungseinzug.de
einsehen können.
Im Mailanhang finden Sie nochmals die Rechnung im PDF-Format.
Zum Öffnen der PDF-Datei benötigen Sie den Acrobat Reader:
Bitte beachten Sie: Unsere Bankverbindung hat sich seit dem Rechnungs-
versand geändert. Verwenden Sie nur noch die unten angegebenen Kontodaten.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas & Manuel Schmidtlein GbR
Ich weiss echt nicht ob ich da was gemacht habe, aber nicht bewusst...
hab auch gelesen das das evtl Betrug sein könnte
26 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Dreiste Drohung mit Strafanzeige - zahlen Sie nichts!
Zahlreiche Jugendliche bzw. deren Eltern sind ratlos, weil die Schmidtlein GbR bei ihnen abkassieren will und für den Fall der Nichtzahlung mit einer Strafanzeige wegen Betruges droht.
Vor der üblen Abo-Abzocke im Internet haben wir bereits am 7. März 2006 gewarnt und denen, die auf die „heute-gratis-Angebote“ für Hausaufgaben, Lehrstellen, Jobs, Songtexte, Tattoovorlagen und vieles mehr hereingefallen sind, von der Bezahlung der Abonnementrechnung abgeraten. Jetzt versenden die Herren Andreas und Manuel Schmidtlein an die Eltern Minderjähriger die Botschaft, ihr Sohn / ihre Tochter habe bewusst falsche Daten angegeben, um sich Leistungen zu erschleichen, was nach geltendem Recht als strafrechtlicher Betrug zu werten sei.
Alles Humbug!!!
Betrug setzt die Absicht voraus, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zum Schaden anderer zu verschaffen. Wer nur ein Gratis-Angebot annehmen will, handelt wohl kaum in dieser finsteren Absicht.
Die Schmidtleins haben versucht, die Jugendlichen in ihre Abo-Falle zu locken, und jetzt versuchen sie, mit wilden Drohungen abzuzocken.
Minderjährigen, die ohne Zustimmung Ihrer Eltern ohnehin keine Abos abschließen können, und auch allen anderen, die sich für ein Gratis-Angebot angemeldet haben, bei dem nicht deutlich auf den Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnement-Vertrages und das gesetzliche Widerrufsrecht hingewiesen wurde, raten wir weiterhin, die Zahlung zu verweigern.
Allen, denen mit der Strafanzeige wegen Betruges gedroht worden ist, empfehlen wir, gegen die Schmidtlein GbR selbst Strafanzeige wegen versuchter Erpressung zu erstatten.
Wer anderen eine Grube gräbt, …………
Übrigens: viele, viele Schmidtlein-Opfer haben bei unserer neuen Beschwerde-Adresse internetrecht@verbraucherzentrale-berlin.de um Rat in ihrem Einzelfall gebeten. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir an dieser Stelle nur Mitteilungen über Wettbewerbsverstöße im Internet annehmen (die wir alle überprüfen und ggf. abmahnen), aber keine Einzelauskünfte erteilen können. Unser Beratungsangebot findet sich unter www.verbraucherzentrale-berlin.de .
- vor 1 Jahrzehnt
über dieses wurde schon viel geschreiben im web und mich wundert es immer wieder das es noch leute gibt die auf die gebrüder schmidtlein reinfallen.
Mehr Infos:
http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=26...
http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ1145...
http://www.heise.de/newsticker/meldung/71452
http://www.nvzmv.de/Presse/2006/282006.htm
http://www.vzbv.de/go/presse/695/5/24/index.html
Hier mal ein Überblick der mir bekannten Internetseite.
basteln-heute.com
cocktails-heute.com
drogen-heute.com
fabrikverkauf-heute.com
games-heute.com
gedichte-heute.com
gehaltsrechner-heute.com
hausaufgaben-heute.com
kunst-heute.com
lehrstellen-heute.com
lexikon-heute.com
p2p-heute.com
pflanzen-heute.com
rauchen-heute.com
rezepte-heute.com
routenplanung-heute.com
sms-heute.com
songtexte-heute.com
sternzeichen-heute.com
steuer-heute.com
suchen-heute.com
tattoo-heute.com
tiere-heute.com
tierheime-heute.com
vornamen-heute.com
witze-heute.com
wohnung-heute.com
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Keine Angst und vor allem gar nicht reagieren. Selbst der RA kann nix machen. Der müsste das Geld auch vor Gericht eintreiben, und da hätte er keine Chance.
Die sagenumwobenen Brüder Schmidtlein sind noch nie vor Gericht gezogen. Aus gutem Grund: Denn dann würden ihre linken Maschen endlich mal rechtlich bewertet.
- vor 1 Jahrzehnt
Bei Andreas & Manuel Schmidtlein GbR musst Du gar nichts bezahlen. Die 2 sind bekannte Betrüger und lassen es auf eine Gerichtsverhandlung nicht ankommen!
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- vor 1 Jahrzehnt
ja hast du dich denn angemeldet? wenn nicht, dann sind es irgenwelche dubiosen betrüger und dann würde ich mal beim verbraucherschutz anfragen, ob diese netten herren schon irgendwie negativ aufgefallen sind! erstmal einspruch einlegen und warten was passiert!
- Karlchen *Lv 7vor 1 Jahrzehnt
* He gegen diese Typen habe ich eine Straafanzeige gestellt.
schau einmal im Netz nach wenn du diese Namen eingibst. Gegen die wird schon bundesweit ermittelt.
Geh wie ich zur Polizei und wehre dich, anzeigen diese Banditen.
Ich habe eine Mahnung bekommen mit Verweis auf eine Rechnung vom Nov. 06 die ich nie bekommen habe.
Dann schau einmal bei Olaf Tank rein. !!!!
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=6...
- ?Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Nein P2P WORLD.to ist KOSTENLOS-Da solltest du mal deine PC Sicherheit checken.
Oh Mann, welch UNWISSENDE ANTWORTEN
DIE WOLLEN DICH NUR ABZOCKEN
Lies mal die Links von -was weis ich-!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
- vor 1 Jahrzehnt
Ich würde mit dem Schreiben zur Verbraucher- Zentrale gehen,
und den Fall prüfen lassen.
Und erst mal gar nicht bezahlen !!!
( bis der Fall geklärt ist )
- EauLv 6vor 1 Jahrzehnt
Wenn schon zahlen, dann bei der ersten Aufforderung. Sonst nicht. Wenn du noch nicht volljährig bist, dann sowieso nicht.
Die Gebrüder Schmidtlein sind bekannte Betrüger, siehe hier:
http://www.anwaltzentrale.de/rechtsanwalt_facharti...
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