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Wie findet Ihr , das die RAF-Terrorristen nun auf Bewährung freikommen ?

Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar

7 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich denke, dass das so seine Richtigkeit hat. Gleiches Recht für alle, heißt der Grundsatz. Und Frau Mohnhaupt ist nun mal dran. Bei Klar sieht es etwas anders aus. Der hofft ja auf Begnadigung, die würde ich ihm nicht geben. Er ist ja erst 2009 soweit, wie Frau Mohnhaupt jetzt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn ich mir die anderen "Kapital"-Verbrecher so vor Augen halte

    wie Esser, Ackermann, Hartz, usw. hätten die schon früher rauskommen müssen.

  • Norrie
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich finde nicht, dass eine Bewährung angebracht wäre.

    Aber nun ja (ist meine persönliche Meinung) ich wünsch Brigitte Monhaupt eine Erfolgreiche Bewährung.

    Wenn dem so ist wünsche ich ihr Glück und sie soll die zweite Chance nutzen. Ob es eine dritte gibt weiss keiner.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Normal laufen wir hier doch alle auf Bewährung,es sollte endlich einmal ruhe einkehren,es kotzt mich an.

    Quelle(n): ed
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  • vor 1 Jahrzehnt

    denke,wenn man mördern,vergewaltiger und kinderschändern eine chance einräumt,sollte man dies mit bestimmten auflagen auch bei terrorristen tun.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich finde das nicht selbstverständlich. Ich glaube zwar nicht, dass von ihnen noch eine Gefahr ausgeht, aber die Forderung einiger Politiker nach einer öffentlichen Entschuldigung finde ich angemessen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hätte man nicht zu Beginn der Veranstaltung solchen Zirkus gemacht von wegen 5 mal lebenslänglich und dazu noch 15 Jahre, dann würde ich nichts dagegen sagen, denn ich habe immer noch den Eindruck, die Herrschaften hätten heute erst recht gut zu tun! Und Verwerfliches sehe ich am Machtmissbrauch nicht weniger als an denen, die mit ihren Taten aufrütteln wollen und müssen! Auch wenn die Mittel und Wege mehr als nur zweifelhaft sind.

    Es gibt ein Buch von H.H. Kirst "Alles hat seinen Preis". LESEN!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Alles andere wäre nicht angebracht. Es gibt genau Regeln wann der Rest einer Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, und es gibt keinen Grund das in diesem Fall anders handzuhaben. Mit anderen Worten, kein Sonderrecht, insofern hat alles seine Ordnung.

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