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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Darf man nachts um 03:42 Uhr baden/duschen gehen?

Gibts da Ärger ..??

Update:

Mit meinen Nachbarn mein ich :)

13 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ja, Du darfst auch Nachts duschen und baden.

    Der Mieter darf baden und duschen, wann immer er will. Das gilt auch für die Nachtzeit. Eine Regelung in der Hausordnung, die das nächtliche Baden verbietet, ist unwirksam (LG Köln WM 97, 323). Werden die Nachbarn hierdurch unzumutbar gestört, ist das Duschen zwischen 22 und 6 Uhr nur eine halbe Stunde lang erlaubt (OLG Düsseldorf WM 91, 288).

    Vielleicht sollte man Plansch-, Sing- und Jodelgeräusche unterlassen. :-))

    --

    PS: Von Ungefähr kommt die Frage nicht. Denn das nächtliche Badeverbot haben die Richter/Urteile erst seit 2005 aufgeweicht (s. Urteile oben). Und es gibt eine Ausnahme:

    Beschließen Eigentümer einer Wohneigentumsanlage ein Bade- und Duschverbot zwischen 23 und 5 Uhr, müssen die Zeiten eingehalten werden.

    Aktenzeichen: Bayerisches Oberstes Landesgericht WM 91, 299.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Klar, darfst du auch nachts Duschen gehen. Wenn es zulaut ist dann muss halt der Hauseigentümer daran was ändern.

    Das gab es früher mal wo in Mietverträgen stand nur bis 22 Uhr, das ist aber Sittenwiderig.

    ( Stell dir doch mal vor man hat Nachtschicht und kommt nachts um 2 nachhause, ölverschmiert oder so. Soll man dann so in Bett gehen um zu testen ob die Bettwäsche was taugt ? )

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ärger kriegst du wohl nicht aber ich würde es aus Rücksicht schon nicht machen........es sei denn die Nachbarn sind so blöd und beschweren sich wegen jeden pups......ja dann, dann würde ich jeder Nacht duschen gehen......nun sind bei mir die nächste Nachbarn 5 Km entfernt ich denke nicht das die sich gestört fühlen wenn ich jetzt duschen gehen würde....lol

    Lg Tom

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich! booah, kommst schon nicht in den Knast ;)

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  • vor 1 Jahrzehnt

    singst du unter der dusche?

    --

    03:46

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du um die Zeit von der Arbeit kommst, oder zur Arbeit musst darfst Du sicher duschen oder baden.

    Warum sollte man es auch sonst um diese Zeit tun?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Selbstverständlich oder meinst du ich gehe ohne Duschen zur Arbeit.

    Quelle(n): ed
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    In den Wohnsilos hat man richtig viel Ärger, weil beim Duschen zu viel zischender Lärm ist und die Mieter werden alle wach.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mir stand mal die Polizei auf der Matte weil ich nachts geduscht habe. Ich arbeitete damals in einem Restaurant und stank entsetzlich nach Qualm und Essen. Das ich duschte mißfiel einem Nachbarn. Ich erklärte den netten Gesetzeshütern das ich nicht stinkend ins Bett will und sie baten mich, wenn ich dusche sollte ich bitte das Wasser nicht ablassen sondern auffangen und erst am Morgen wegschütten. Danach konnte auch der liebe Nachbar nichts mehr tun

  • vor 1 Jahrzehnt

    solange es kein dauerduschen ist darf man das

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