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Gutschein anstatt Geld zurück, legal oder Trick?

Ihr kennt es bestimmt auch: Man bringt eine Sache ins Geschäft zurück, weil es einem nicht gefallen hat und anstatt des Geldes bekommt ihr einen Gutschein für dieses Geschäft. Hat der Kunde das Recht das Geld zurückzubekommen oder muss er sich mit dem Gutschin zufrieden geben???

17 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Es gibt kein Recht auf "Geld zurück", wenn die Waren in Ordnung sind. Das ist leider ein Mythos, den viele Leute glauben. Wie das Geschäft das Umtauschrecht regelt, ist allein seine Sache. Wenn sie dir also einen Gutschein anbieten statt Geld, ist das vollkommen legal.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das Geschäft ist rechtlich nicht verpflichtet einen Kaufvertrag rückgängig zu machen. Das ist reine Kulanz des Geschäfts.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Bei "Nichtgefallen" besteht gar keine Umtausch- oder Rücknahmepflicht. Der Gutschein ist schon ein sehr großes Entgegenkommen. Kunden haben eben nicht nur Rechte!

    Bei fehlerhafter Ware besteht ein Anspruch auf Minderung und/ oder Wandlung und hier ist eine Auszahlung meist obligatorisch!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn eine Sache wegen reinem Nichtgefallen vom Geschäft zurückgenommen wird ist dies nach dem Gesetz eine reine Kulanzhandlung.

    Sprich ein Gutschein ist ein entgegenkommen des entsprechenden Ladens, eine Pflicht die Ware zurückzunehmen besteht nicht.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn dir es nicht gefällt, hast du eigentlich kein Anspruch auf Rückgabe. Nur wenn etwas kaputt ist, darfst du es zurückgeben, wobei der Verkäufer 2 die Gelegenheit kriegen muss es zu reparieren und erst dann das Geld oder ein neues gleiches Produkt geben muss. Gutscheine ist dort unzulässig

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein generelles recht auf Umtausch einwandfreier ware gibt es nicht! Bei Fehlerhafter Ware hat der Händler das Recht auf Umtausch oder reparatur...

    Die meisten Geschäfte machen nur aus Kulanz eine Geld-Rückgabe wenn der Kauf innerhalb eines bestimmten Zeitraumes erfolgte...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt kein Recht auf Geld zurück. Es handelt sich dabei um die Kulanz des Händlers und wenn der sagt du bekommst nur einen Gutschein dann ist das in seinen Augen schon kulant genug. Du hättest ein Recht auf Geld zurück wenn das Gerät das du gekauft hast kaputt ist und der Händler nach mehrmaligen Versuchen(in der Regel 3 Versuche) es nicht geschaft hat das Gerät zum einwandfrein Laufen zu bringen. Das nennt sich dann Wandlung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    rein rechtlich muss ein Geschäft weder umtauschen noch einen Gutschein geben!

    Eine Wandlung ist nur aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung vorgeschrieben. Alle andere ist freiwilliger Kundenservice!

    Also sei froh, dass die dir einen Gutschein geben!

  • Berni
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Anrecht auf Rückerstattung des Geldes hat man nur, wenn

    die Ware fehlerhaft ist und Mängel aufweist. Wobei rechtlich gesehen, dem Verkäufer auch noch die Möglichkeit einer Nach-

    besserung eingeräumt werden muß.

    Eine Rückgabe weil die Ware einem nicht "gefällt" gehört in die

    Rubrik "Witz". Es gibt wenige Unternehmen, die damit werben,

    daß sie innerhalb 14 Tagen jede Ware zurücknehmen und das

    ohne Begründung. Das ist ein "Werbegag" und rechtlich für andere

    Geschäfte nicht verbindlich.

    In deinem Fall bist du mit einem Gutschein gut bedient, denn

    das Geschäft hätte die Rücknahme auch verweigern können.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Rechtlich gesehen kann ein Umtausch nur dann gemacht werden, wenn eine Ware defekt ist. Ein Umtausch wegen "Nichtgefallen" wird von den Geschäften aus kulanz gemacht, in der Hoffnung, der Kunde kommt mal wieder.

    Wenn du eine defekte Ware umtauscht, dann bekommst du entweder die Ware ersetzt oder wenn dies nicht möglich ist, dann hast du das Recht auf Rückerstattung des Geldes.

    Auch sonst solltest du versuchen, das Geld zu bekommen. Wer weiß, ob du in dem Laden was passendes für dich findest.

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