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Verkehrsrecht: Auto parkt komplett auf dem Gehweg, mehr als 1 m weg von der Straße. Anderes Auto fährt hinein.

Verkehrsrecht: Auto parkt komplett auf dem Gehweg, mehr als 1 m weg von der Straße. Anderes Auto fährt wegen überhöhter Geschwindigkeit auf Gehweg und demoliert erstes Auto. Was passiert?

Bekommt das falsch geparkte Auto Teilschuld? Ticket für Falsch Parken?

Ändert sich an der Situation etwas, wenn das Auto ein Behindertenfahrzeug mit Sonderparkerlaubnis ist?

11 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    der besitzer des auf dem fussweg geparkten pkw hat zwar eine ordnungswidrigkeit begangen, die aber nicht unfallursächlich war. unfallursache war, wie du schreibst, die überhöhte geschwindigkeit des anderen fahrers. hätte dort eine mauer gestanden wäre er gegen diese mauer gefahren. der unterschied zwischen dem geparkten pkw und einem behindertenfahrzeug mit genehmigung ist nur der, dass der besitzer des behindertenfahrzeuges keine ordnungswidrigkeit begangen hat. also normal eine klare sache. aber da heutzutage nichts mehr normal ist, kann es natürlich passieren, dass dem besitzer des abgeparkten pkw aufgrund der ordnungswidrigkeit eine teilschuld gegeben wird.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das wird sicher die Polizei vor Ort beantworten oder

    der Verkehrsrechtsanwalt.

    .

  • FUTURA
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Das kommt immer darauf an....: WELCHER Richter, in welcher Stadt/Region, an welchem Gerichtstag, welches Wetter am Tage des Gerichtsurteils, wie sind der Richter, Dein RA... etc "drauf"!!!

    Recht haben heißt nicht, auch Recht bekommen!!!

    PArken auf dem Gehweg- für ALLE verboten! BAusweis gilt nur für PARKFLÄCHEN

  • Berni
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Habe mit meinem Neuwagen das Gleiche gehabt. Habe kein

    Ticket für Falschparken bekommen.

    Die Versicherung des Rasers auf der Straße mußte DM 10.000,--

    für die Reparatur bezahlen.

    Sollte keine Probleme machen.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Bei uns in Deutschland setzt sich immer mehr der Gedanke durch, der bisher nur in dritte Welt Ländern galt: Wärest Du zu Hause geblieben wäre der Unfall nicht passiert.

    Wenn Du Pech hast bekommst Du 20 % Mitschuld.

    Nennt sich sowas wie Betriebsgefahr??!

    Vor Gericht gibts nicht Recht sondern ein Urteil!!!

    Quelle(n): Jemand meinte, meine Fahrspur nutzen zu wollen, seine gefiehl ihm nicht. Er kam mir entgegen. Frontalcrash. Lecker. Also ich konnte die Versicherung dank Anwalt auf 20% runterhandeln, die wollten 50%. Meine Versicherung hat dem Gegner die Forderungen abgeschmettert. Daran kannst sehen, wie unterschiedlich das auch im gleiche Fall ausgehen kann.
  • ?
    Lv 4
    vor 4 Jahren

    Das sind doch deutsche Gesetze ..... gelten doch nicht für Ausländer !! In der Türkei darf das Kamel doch auch auf dem Bürgersteig parken. became ist den Wichtiger ? 5 Meter weniger zu Fuß in die Pizza , oder das die Mutter mit Kinderwagen den Gehweg benutzen darf ? ABHILFE : jeden Tag ein Foto (mit Datum u. Uhrzeit) und das dem ORDNUNGSAMT zu kommen lassen , mit dem Hinweis auf ständige Behinderung.

  • Mu6
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Dürfte auf eine Schuldteilung hinlaufen. Auf Gehwegen ist das Parken, auch für Fahrzeuge mit einem Behindertenparkausweis, generell verboten. Das gibt auf jeden Fall eine Anzeige dafür. Nach meinem Empfinden erst Recht wenn er einen Sonderparkausweis hat, da dieser Fahrer besonders genau weiß das ein Rolli auf nem zugeparkten Gehweg nicht an seiner Karre vorbei kommt, Würde so nen Fahrer schon als" Wilds##" einstufen.

    Denke das die überhöhte /unangepasste Geschindigkeit, haben ja Winterwetter, für die Unfallabwicklung relevant ist, Fahrer bekommt auch eine Anzeige, wg Geschwindigkeit und Punkte wegen unachtsamen Fahrstil. Schaden dürfte zu etwa 30 % beim Gehwegparker hängen bleiben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei solch einer Situation würde ich zum Anwalt gehen denn da muß man schon genauer schauen , bei dieser Frage muß auch der beste Anwalt erstmal in die Akten schauen !!!!!

  • |eve|
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Der mit überhöhter Geschwindigkeit fahrende Unfallverursacher hatte Glück im Unglück. Hätte genau so gut anstatt des Autos einen Fußgänger auf dem Gehweg erwischen können. Der soll froh sein, dass es "nur" Sachschaden gibt - ist ersetzbar.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also normalerweise bekommt man nur wegen falschparken, wenn das kein gesonderter Parkplatz ist, ein Knöllchen.

    Wenn einer, der auch aus welchen Gründen auf ein stehendes Auto fährt, bekommt der die volle Schuld. Es heißt ja schon so schön: wer auffährt, ist schuld.

    LG

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