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Anonym
Anonym fragte in Schule & BildungSonstiges - Schule & Bildung · vor 1 Jahrzehnt

Schulschwänzerin muss ins Gefängnis?

Eine 15-jährige aus Görlitz muss für 2 Wochen ins Gefängnis weil sie durch Schulschwänzen u. als folgende Srrafe gemeinnützige Arbeit ablehnte.

Ist die Strafe gerecht,oder wie sollte man noch strafen können ?

19 Antworten

Bewertung
  • Windi
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nachdem sie die anderen Strafmöglichkeiten ausgeschlagen hat, find ich das völlig o.k. Irgendeine Form der Handhabe braucht der Gesetzgeber, und sie jeden morgen von der Polizei abholen und in die Schule bringen zu lassen würde den Steuerzahler wohl mehr kosten.

    Sie hat eine Ordnungswidrigkeit begangen, welche mit Bußgeld oder gemeinnütziger Arbeit bestraft wird.

    Das ihre Eltern das Bußgeld nicht zahlen wollten - was ich verstehen kann - sie aber auch nicht arbeiten wollte, muss man doch einfach sagen, ist sie selbst schuld.

    Das das aber wahrscheinlich keine Lösung des Problems ist, dürfte auch jedem klar sein...

    Ich würd junge Menschen, die wiederholt die Schule schwänzen, von der Schule ausschliessen. Zusätzlich würde ich ihnen wegstreichen, lieber den Eltern 150 € mehr geben, damit sie darauf angewiesen sind, bei denen zu bleiben, und nicht als nächstes auf die Idee kommen, mit ihrem Freund zusammenzuziehen.

    Das Kernproblem ist doch, dass sie keine Perspektive haben, warum sie in die Schule gehen sollten. Sie sehen ja im Umfeld, dass es gut auch ohne Schulabschluss und Job funktioniert. Und genau den Zahn muß man ihnen ziehen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Richtig so und die Eltern gleich mit ins Gefängnis stecken, weil die sich auch weigern, ihre Tochter zum Besuch der Schule anzuhalten.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich finde das richtig. Was soll man sonst mit denen machen, wenn die alles andere ignorieren.

    Außerdem könnte es ein Ansporn sein die Schule wieder zu besuchen, sonst ohne Abschluss und alles vielleicht der Abrutsch in die Kriminalität und dann endet das auch im Knast, Ich denke so was soll mit dieser Strafe auch vermieden werden.

  • bengel
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich finde auch dass die Strafe gerecht ist und dient gut als Abschreckung!

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Strafe ist gerecht,aber doch eher zu gering!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    richtig so

  • .
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich finde die Strafe seltsam, denn was soll die Schülerin in zwei Wochen Arrest lernen? Unter pädagogischen Aspekt finde ich persönlich diese Strafe fragwürdig.

    Da es sich um ein ganz schön undiszipliniertes "Früchtchen" zu handeln scheint (einen Monat Schulschwänzen, die Schuld gab sie den Lehrern; auch die dafür als Strafe gedachten 37 gemeinnützigen Arbeitsstunden statt Bußgeld hat sie verweigert, und die Eltern scheinen ihr nicht beizukommen), ist die Frage berechtigt, wie man hätte anders vorgehen sollen. Zwingen kann man keinen Menschen.

    Ich glaube, wenn ich die Mutter wäre, hätte ich keine Mühen gescheut, ihr klar zu machen, was auf sie ohne Schulabschluß zukommt. Wenn die Eltern das bereits getan haben, ist Hopfen und Malz verloren, dann muss diese junge Frau leider zusehen, wie sie ihr Leben selbst gestaltet, und sich später durchs Leben schlägt. Vielleicht erfolgt ja durch den Arrest eine Einsicht ... lieber spät, als nie ... Ich glaube daran allerdings nicht.

    Wie man noch anders hätte strafen können? Vielleicht mit einem Aufenthalt in einem Heim für Schwererziehbare, darauf läuft es meiner Ansicht nach hinaus.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich finde die Strafe gerechtfertigt, vor allem, weil ihr ja vorher andere Möglichkeiten geboten wurden.

    Danach ist natürlich auch Hilfe gefordert. Wenn man so lange nicht in der Schule war, werden die Hemmungen, wieder hin zu gehen, von Tag zu Tag größer.

    Aber es ist wichtig, daß sie sich wieder in einen geregelten Tagesablauf einfindet und sinnvolle Beschäftigung hat. Ansonsten ist sie in dem Alter sehr gefährdet abzurutschen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Voll gerecht, aber man sollte ihr dort als weitere Strafe Privatunterricht unter Polizeibewachung zuteil werden lassen, so in etwa acht Stunden am Tag, damit sie den verlorenen Schulstoff aufholt. Und zur Entlassungsbedingung sollte man machen, dass sie eine entsprechende Prüfung besteht, und falls nicht, nochmal zwei Wochen dranhängen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ich finde die strafe ist gerecht so muß es jedesmal gemacht werden für 1 tag 14 tage jugendarrest damit sie das einfürallemal lernt ! die eltern sind die jenigen die die strafe ewig zahlen müssen!nur wenn die eltern nicht können gibt es gemeinnützige für die schwänzerin!wenn sie diese dann nicht mal antritt zeigt sie damit doch nur daß sie uneinsichtig ist! also knast! besser wäre mit jedem weiteren schwänzen 1 woche mehr! schwänzer müssen im knast 8 stunden täglich lernen unter aufsicht!

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