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Wie sieht das rechtlich aus mit der Ablehnung der Lizensvertrages$$?

Man hat ja als Verbraucher einige Rechte, wi zB das Widerrufsrecht, in dem man 14 Tage vom Vertrag zurücktreten kann. Oder das Nichtakzeptieren eines Lizensvertrages einer software. Bei den meistens Händlern steht in den AGBs geschrieben, daß Software nur in ungeöffneter Form zurückgenommen werden kann. Wenn ich ich aber eine Software installieren will und ich den Lizensbedingungen des Herstellers nicht zustimme, kann ich ich die die Software lt Hersteller zurückgeben. Komme ich aber zum Händler, sagt der warscheinlich:" Die Software kann ich nicht zurücknehmen da geöffnet" Was nun?? Wie sieht das rechtlich aus?

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Derzeit ist es wohl so, dass du den Lizenzvertrag angenommen hast, wenn du die Softwaredistribution geöffent hast. Das steht auf dem Datenträger dick drauf. Aber ich bin keín Rechtsanwalt.

    Ich glaube aber auch nicht, dass Du damit vor Gericht bestehen würdest. Wenn du den Datenträger geöffnet hast, kannst Du den theoretisch kopiert haben.

    Die Lizenzbedingungen musst du akzeptieren, sonst kannst Du die Software nicht einsetzen ( Intallation wird abgebrochen) Inwieweit das verfassungswiederig ist..... Ich glaube schon dass das Gebaren der Softwarehersteller teilweise verfassungswiedrig ist. Sie haben für Ihr Gebaren auch die Quittung bekommen ( sämtliche User zeichnen sich zwar einverstanden, ignorieren die Vereinbarung aber ).

    Wenn die Lizenzbedingeungen von Anfang an, ernst genommen worden wären, hätten wir heute noch einen xt, statt einen Pentium 4 oder höher. Oder wer glaubt, dass ein normaler User, 100 000 DM für ein Softwarepaket zahlt oder doch wenigstens über 1 000 DM für ein Officepaket, was Er nur auf einem Computer installieren darf? Damit hat sich die Softwareindustrie ihre Softwarepiraten, selber gezüchtet. Und wegen dem Schaden,( mir kommen die Tränen) der damit angeblich angerichtet wird: Billi wäre noch in seiner Garage und kein Multimilliadär, weil der PC garnicht die Verbreitung gefunden hätte. Also hätte Er auch sein Betriebssystem nicht so massenhaft verbreiten können. Wir wären noch bei Dos 2.x und die Kiste wäre ein reiner Businesscomputer. Spielen würden wir dann nur auf Consolen. Und Die wären auf dem Level von einem Atari stehen geblieben, weil sich die Systme nicht gegenseitig befruchtet hätten.

    Hätten die Softwarehersteller gleich von Anfang an, vernünftige und nachvollziehbare Lizenzbedingungen gemacht, ( Sonderbedingunen für Privatanwender, Schüler und Studenten) hätten Wir das Problem garnicht. Ausserdem ein gutes Handbuch ist der beste Kopierschutz. Wer will schon sich an den Scaner setzen und in mühevoller Arbeit, das Handbuch kopieren? Wer wirklich unter Raubkopien leidet, sind kleine und kleinste Softwareschmieden. Und Die haben schon lange auf Shareware gesetzt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein tolles Programm auch auf CD oder Buchausgabe was da heißt " Der neue Hausjurist " . Mit Themen wie Arbeitsrecht , Abfindungen , Autokauf , Baurecht , Ehevertrag , Garantie , Haftung , Mietrecht , Scheidung , Testament , Unterhalt , Wohnrecht uvm . Zu kaufen auch am Kiosk in einer Zeitschrift .

    Quelle(n): PC Info Premium Magazin Ausgabe 2/ 2007 oder www.pc-info.biz
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Mit dem Öffnen der Verpackung ist der Lizenzvertrag akzeptiert worden. Das ist bei geöffneten CDs und anderen Dingen genauso! Nur Mängelware kann zurück gegeben werden und das gilt es erst mal zu beweisen!

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