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Niedriger Mangel bei TÜV - Geschwindigkeitsplakette M+S-Reifen erforderlich? (Details)?

Na Glückwunsch, mein Auto ist übern Tüv. Mit nem geringen Mangel: Die deutlich sichtbare Plakette mit der Höchstgeschwindigkeit für M+S-Reifen fehlt, das muss innerhalb 4 Wochen behoben werden. Höchstgeschwindigkeit laut Reifenhersteller: 210 km/h. Zugelassene Höchstgeschwindigkeit meines Autos: 193 km/h. Jetzt meint meine Werkstatt, dass diese Plakette gar nicht notwendig ist, weil mein Wagen ja gar keine 210 km/h fährt - außerdem steht nichts im TÜV-Bericht, ob mein Wagen neu vorgeführt werden muss. Was meint Ihr?

12 Antworten

Bewertung
  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Dein TÜV Beamter hat keine Ahnung. Die Plakette brauchst Du nur, wenn Dein Auto schneller fahren könnte als die Reifen dürfen.

    Ausserdem werden die TÜV-Ingenieure angehalten, vor allem bei älteren Autos auf jeden Fall geringere Mängel aufzuschreiben. Dann kann der TÜV nämlich sagen, dass bei x% der älteren Autos Mängel festgestellt wurden. Damit rechtfertigt der TÜV seine Existenz und kann dann ggf. sogar verkürzte Prüfintervalle fordern.

    Und vorführen musst Du gar nichts. Bei geringen Mängeln geht der TÜV davon aus, dass der Halter die selbst beseitigt.

  • Biggi
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Vergiss es einfach -

    durch is durch

    Durch so ein Pups hab ich auch mal nen Kasten Bier verloren. Hab ohne Mängel gewettet.

    Der Depp hat doch tatsächlich

    Nummernschildbeleuchtung VERDRECKT bemängelt !!!

    Nachtrag:

    ich hab das aus Trotz nie sauber gemacht ! (6 Jahre her)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Einen Aufkleber brauchst du nur,wenn die eingetragene Höchstgeschwindigkeit höher liegt,als der Geschwindigkeitsindex deiner M+S-Reifen.

    Der Geschwindigkeitsindex steht auf der Reifenflanke,nach der Größenangabe(z.B. 195/60 R15 91 H).

    Der Buchstabe H bedeutet,das der Reifen bis 210 km/h zugelassen ist.

    Wenn also auf dem Reifen ein H steht und die eingetragene Höchstgeschwindigkeit des Autos unter 210 km/h liegt,brauchst du weder Aufkleber noch Bescheinigung des Reifenherstellers und kannst die Sache getrost vergessen.

    Daß das bemängelt wurde,liegt nur an der fehlenden fachlichen Kompetenz des Prüfers(kommt leider vor).

  • Thomas
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Also, das muß keine Plakette sein. Es reicht auch ein kleines Schild, (Kreppband) auf dem stehen muß: Vmax 210. Dieser Aufkleber muß im Sichtfeld des Fahrers sein, also irgendwo am Armaturenbrett.

    Solltest du die TÜV-Plakette schon bekommen haben, steht auf deinem Prüfbericht ein neuer Monat für die Wiedervorführung zur nächsten HU. Dann brauchst du mit deinem Auto nicht zur Nachuntersuchung. Der Monat und Jahr der Wiedervorführung steht in einem Stempel handschriftlich mit Prüfnummer des Ingenieurs.

    Quelle(n): KFZ-Meister
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  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei M+ S Reifen ist die Höchstgeschwindigkeit 160 Kmh und nicht 210

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    unwichtig, steht als geringer mängel darin und damit egal.

    plakette bekommen aber son geschwindigkeitsaufkleber für die reifen kannst du dir ja besorgen aber nicht notwendig....

  • Fritz
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du die neue Plakette bekommen hast undden Stempel im KFZschein,dann hast Du TÜV und Ende Gelände.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Von sowas hab' ich auch noch nie gehört; meine Karre fährt 185, und die Reifen taugen auch bis 210, und ich hab' letzten Herbst TÜV gemacht, und vorsichtshalber die Winterreifen montiert beim Vorführen (mit den Sommerreifen wäre ich nicht durchgekommen), und da hat keiner etwas wegen einer Plakette gesagt. Deine Werkstatt hat vermutlich Recht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn er nicht vorgeführt werden muss ist es egal

    ist nur ein Hinweis für dich

    die Regel wurde auch erfunden da es viele reifen gibt mit Beschränkung auf 120 und keiner sagt was, oder es steht nirgends

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich hab einen Polo, ist mit Winterreifen durch den TÜV, hab auch keine Plakette. Hat niemand bemängelt.

    Man sagte mir gerade: Du musst den TÜV-Bericht ja immer mitführen, und bei einer evtl. Verkehrskontrolle auf Verlangen vorzeigen. Aber noch mal zum TÜV musst Du nicht. Würde aber eine neue Plakette besorgen, weil ja in dem Bericht steht innerhalb 4 Wochen.

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