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Onlinedurchsuchung, darf ich das dann auch?

Vorerst wurde die heimlich Onlinedurchsung von privaten und geschäftlichen Rechnern vom BGH gekippt. Es sollte legalisiert werden, dass die Behörden heimlich Trojaner und andere Spyware auf fremden PC's platzieren kann, um damit nach verdächtigen Material zu suchen.

Bayern will nun gesetzliche Grundlagen dafür schaffen, dass dieses Horror-Szenario doch Wirklichkeit wird.

Mal angenommen, die schaffen das.

Gilt dann auch dort die Notwehr für den derart angegriffenen User?

Darf ich mich dann mit der gleichen "Verhältnismässigkeit bei Verdacht" zur Wehr setzen?

Kann ich dann also den Angreifer mit gleichen Mitteln wieder vertreiben (Trojaner zur Polizei schicken um zu sehen, ob "vielleicht" die Polizei bei mir Daten gestohlen hat)?

Stehen nicht die Verbreitung und der Einsatz von Trojanern unter Strafe? Wer wird dann verknackt, wenn ich die Polizei wegen der Verbreitung von Trojanern anzeige

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich geh davon aus, wenn es diesen Trojaner wirklich geben wird, es keine 7 Tage dauert, bis sich Hacker ebenfalls des Tojaners bedienen und ebenfalls auf Datensuche gehen!

    Als normaler Mensch, darfst du keine Trojaner programmieren, hmm, stimmt so auch nicht-

    http://www.heise.de/security/artikel/77411

    du darfst welche programmieren aber nicht verschicken und schon garnicht einsetzen.

    Du würdest gegen jede Menge § verstossen.

    http://www.wh8.tu-dresden.de/Netzordnung/law.html

    Aber wie heisst es so schön-

    Vorm Gesetz sind alle gleich... und manche halten sich für gleicher!

  • vor 1 Jahrzehnt

    das wäre dann "Widerstand gegen die Staatsgwalt"

    http://de.wikipedia.org/wiki/Widerstand_gegen_die_...

  • vor 1 Jahrzehnt

    hehe, witziger gedanke, das mit der anzeige.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich sehe die Zukunft... Chaos und Anarchie in einem zweigeteilten Staat... Es gibt nur zwei Gruppen: Hacker und Gehackte. Zu welchen willst du gehören? *fiesgrins*

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