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Anrechnung von BAB bei Harz4?

Mein Freund macht eine Ausbildung (wir wohnen zusammen) ich bekomme Harz4 *meinen Grundbedarf und die halbe Miete* Er bekommt Lehrgeld und Kindergeld. Jetzt bekommt er noch zusätzlich BAB ( Berufs Ausbildungs Beihilfe) *320 € für Fahrkosten da er Täglich 120 km fahren muß*

Meine Frage wird sein BAB bei mir mit angerechnet? Also wird mir nun wieder was abgezogen?

Der Brief kam erst heute das Amt kann ich ja erst morgen anrufen aber vieleicht kennt sich ja einer aus!

Dankeeee

3 Antworten

Bewertung
  • Tifi
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    BAB fällt als "zweckgebundenes Einkommen" (§ 11 Abs. 3 SGB II) nicht unter die Anrechnung. Kindergeld wird voll angerechnet und ist nach § 11 Abs. 1 SGB auch nicht geschützt. Bei der BAB sollten sie versuchen, diese in einem Widerspruch gemäß § 11 Abs. 3 SGB II als zweckgebundenes Einkommen geltend zu machen.

    Es gibt allerdings auch gesetzliche Grundlagen für einen Aussschluss:http://www.arbeitslosennetz.de/content/view/2479/9...

    Fahrtkosten fallen unter Mehrbedarf, dürfen nicht gekürzt werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Fahrgeld ist zweckgebundenes Einkommen. Damit entfällt die Anrechnung. Sollte diese erfolgen dann Widerspruch und Einstweillige Anordnung wegen Leistungskürzung. §§ wurden schon genannt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Habe mal gehört, dass das angerechnet wird. Kann es aber nicht mit Gewissheit sagen. Fürchte als, Du bekommst was abgezogen. Aber lieber mal warten, bis es jemand genau weiß oder das Amt wieder erreichbar ist.

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