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HILFE was soll ich tun???
ich habe im internet einen vertag bei www.genialogie.de abgeschlossen die verlangen nun dass ich 65€ zahle....ich bin aber erst 15 muss ich des trotzdem zahlen oder ist der vertrag nun nichtig??
19 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ok, pass auf:
Die Aussage einiger ANDERER Antworter, dass der Vertrag NICHTIG sei ist FALSCH!!!! Der Vertrag ist ohne die Genehmigung deiner Eltern schwebend unwirksam!
Nichtig ist ein Vertrag gem. § 105 BGB nur bei Geschäftsunfähigkeit, bei Bewußtlosigkeit und bei vorrübergehender Störung der Geistestätigkeit.
Die Frage der Geschäftsfähigkeit klärt ganz eindeutig der § 104 BGB welcher besagt, das geschäftsUNfähig ist, wer das 7. Lebensjah nicht vollendet hast (das hast du aber) und wer unter dauerhafter geistier Störung leidet (also krankhaft - ich gehe bei dir nicht davon aus)
Der Unterschied zwischen NICHTIG und schwebend unwirksam ist folgender:
Ist ein Vertrag NICHTIG, so gilt er als nicht vereinbart sprich nicht entstanden. Ist ein Vertrag jedoch schwebend unwirksam, so ist der Vertrag wohl bedingt zustande gekommen, muß jedoch noch vollendet werden. Das kann ernur, mit Genehmigung der gesetzlichen Vertreter.
Du hast nun folgende Möglichkeit (und ich gehe davon aus, dass du nicht unbeschränkt geschäftsfähig durch Gerichtsbeschluss bist!):
§ 108 BGB besagt, dass eine Vertragsbindung mit einem Minderjährigen ERST mit der GENEHMIGUNG seiner Vertreter rechtskräftig wird.
Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von 2 Wochen nach dem Empfang der Aufforderung (zur Genehmigung) erklärt werden, bleibt eine Erklärung der geforderten Art aus (also die Genehmigung deiner Eltern) dann gilt sie als NICHT erteilt.
Der sogenannte "Taschengeldparagraph" §110 BGB greift nicht für Fernabsatzgeschäfte sondern regelt den Verkauf im Sinne von Barverkäufen - sprich wenn du etwas bei einem Händler kaufst! Darauf kann sich die Firma nicht berufen.
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Ich habe gerade versucht, bei www.genialogie.de zu landen.......man muß dort bereits als User registriert sein, d.h. du musst bereits einen Vertrag mit ihnen geschlossen haben.
Ist das so? In dem Fall sieht das Ganze ziemlich schlecht aus für dich, denn wenn du bereits einmal die Genehmigung deiner Eltern hattest, mit ihnen einen Vertrag zu schließen, dann gilt der Weitere als "Folgevertrag" in dem Fall auch als genehmigt.
Jetzt wäre es nicht schlecht zu wissen, wie lange es her ist, das du den oben beschrieben Vertrag abgeschlossen hast. Innerhalb von 2 Wochen nach der Belehrung ist es ja möglich, Fernabsatzverträge (Verträge die über Telefon, Interne, per Fax, e-Mail etc. abgeschlossen wurden) nach § 312d BGB in Verbindung mit § 355 BGB zu Widerrufen. Dieser hat jedoch fristgerecht innerhalb von 2 Wochen bei dem Unternehmen einzugehen. Das würde ich an deiner Stelle auch schriftlich machen, denn dann kannst du es belegen/beweisen!
Ich kann dir hier mehr gar nicht sagen, dafür würde ich mehr Details benötigen.
Falls du dich aber (kostenlos!) juristisch von mir beraten lassen möchtest kannst du mir sehr gerne eine Mail schicken. Ich helfe dir sehr gerne weiter.
Die beste Alternative, die du auf jeden Fall nutzen solltest: Sprich mit deinen Eltern darüber!!! Erstens werden sie so oder so von dem Vorfall Wind bekommen, wenn die Gesellschaft dich weiter anschreibt. Zweitens können NUR sie die Zustimmung verweigern. Drittens ist es ausgesprochen peinlich, wenn sie erst über den Vorfall informmiert werden, wenn bereits Folgekosten angefallen sind. Viertens können deine Eltern den "Schaden" so in Grenzen halten. Und fünftens: Es gibt viele Gesellschaften, die über das Internet versuchen an dein Geld zu kommen. Solche Institutionen werden es NICHT auf einen Gerichtsstreit ankommen lassen, denn wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegen würde GEGEN die Gesellschaft, schadet es nicht nur ihrem "Ruf" sondern andere Leute, die ebenfalls auf diesen Vertrag "reingefallen" sind würden sich ebenfalls ihr Geld wiedeholen wollen. Die Kosten die die Gesellschaft dadurch auffangen müßten wären gigantisch. So stehen deine Chancen eigentlich gut, ohne Zahlung und Folgekosten aus der Situation rauszukommen.
Ich hoffe aber für dich, dass du daraus gelernt hast? ;o)
Liebe Grüße
schnu
- vor 1 Jahrzehnt
Der Vertrag ist nichtig, weil Du noch nicht Volljährig und auch noch nicht bedingt geschäftsfähig bist.
Eine Drohung der Eltern mit dem Verbraucherschutz oder Rechtsanwalt lässt unseriöse Firmen schnell einlenken....
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- vor 1 Jahrzehnt
Du bist bedingt Geschäftsfähig. Das heiÃt, dass du eigentlich gar keinen Vertrag haben dürftest. Rede mit deinen Eltern, dann könnt ihr zusammen eine Lösung finden.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
nein muÃt du nicht das hatte meine tochter auch bin dann zur polizei gegangen und das war dann so das sie gemeint haben das man da hinschreiben soll das daà kind erst 15 bist
- vor 1 Jahrzehnt
du bist nur bedingt geschäftsfähig und da ich annehme, daà du dein alter bei denen angeben muÃtest, dürfte es von daher schon kein gültiger vertrag zwischen dir und denen geben. sprich mit deinen eltern darüber und such dir/euch hilfe im www.juracafe.de (kostenlos) dies ist ein rechtsforum wo du und deine eltern hilfe bekommt damit dieses übel aus der welt geschaffen werden kann und für die zukunft sei vorsichtig mit deinen anmeldungen im web, den da biste sehr schnell sehr viel geld für nix los.
- whyskyhighLv 7vor 1 Jahrzehnt
wenn es legal ist
muss dein vater zahlen.
du musst also nichts zahlen.
ob es legal ist kannst du in einem internetforum zum thema betrug erfahren.
such einfach name der homepage und forum und computerbetrug.
- gaeltachtLv 5vor 1 Jahrzehnt
Es gibt in Ãsterreich kostenlose Rechtsberatung, z.B. beim Konsumentenschutz. Wahrscheinlich gibt es das in Deutschland auch unter anderem Namen. Aber eine offizielle Rechtsanwaltskanzlei gibt oftmals auch kostenlos eine Erstberatung oder Tips wohin du da gehen kannst.
- vor 1 Jahrzehnt
Der Taschengeld Paragfraf zählt und 65 € gehen über das Maà hinaus. Schalte die Rechtsschutzversicherung deiner Eltern ein.
Die freuen sich bestimmt über so einen leichten Fall. Es sei den du hast die Unterschrift deiner Eltern gefälscht. Doch wenn die nicht
eingefordert wurde, haben die eindeutig den schwarzen Peter.