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aerdna
Lv 4
aerdna fragte in Haus & GartenSonstiges - Haus & Garten · vor 1 Jahrzehnt

Darf man in einem Kaufhaus (in Österreich) fotografieren?

Ich möchte Möbel ansehen und eventuell von denen, die mir gefallen und ich eventuell kaufen will, ein Foto machen. Ist das erlaubt oder muss ich vorher das Personal fragen? Wie sieht das rechtlich aus?

Update:

Danke für Eure Antworten, die mir alle weitergeholfen haben. Da ich mich für keine beste Antwort entscheiden kann, gebe ich sie zur Abstimmung frei.

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das bestimmt in geschlossenen Räumen der, der das Hausrecht hat, also Mieter/Eigentümer.

    Sollten sich Menschen auf dem Bild befinden, dann greift das Recht am eigenen Bild, eine kniffelige Sache, da gibt es ganze Bücher drüber.

    Ergo: Beim Inhaber des Möbelhauses um Erlaubnis fragen, am besten keine Personen auf das Bild nehmen, das erspart Ärger.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde dir auch raten, vorher zu fragen - dann bist du auf der sicheren Seite.

  • Snuffi
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Du solltest vorher den Verkäufer fragen, sonst könnte das Ärger geben.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Alles darfst im Kaufhaus ausser Rauchen das ist verboten.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    also ich hab das auch schon ein paar mal gemacht und zu mir hat bis jetzt noch keiner was gesagt. sonst frag sicherheitshalber mal nach, nicht dass du dann schwierigkeiten bekommst wegen ein paar läppischen fotos.

    lg aus Österreich

  • vor 1 Jahrzehnt

    So lange nur das Möbelstück Fotografierst und am Eingang es kein Symbol gegeben hat das das Fotografieren dir untersagt. Ist dies im Grunde genommen absolut kein Problem. Doch um lästige und

    langwierige Diskussionen aus dem Weg zu gehen welche aber auch nur vielleicht entsehen könnten, kannst du ja einen der Verkäufer fragen, welche aber bestimmt dann auch nur Ja sagen. Den unsere Welt ist heute Medienaktiv. Du könntest ja auch mit einem Handy das Foto quasi heute zutage machen und es zur abfrage dann an eine bestimmte Person senden.

    rechtlich Gesetzlich gibt es da keine Probleme. Etwas was bei

    Kunstobjekten schon ganz anders wieder ausschaut.

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