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darf fitness-studio mtl. gebühr ohne ankündigung erhöhen?
habe im märz 2006 einen vertrag für 1 jahr abgeschlossen der am 28.2.2007 endet.........ist auch bereits gekündigt
der monatsbeitrag ist 26 euro bis vertragsende ! (wird vom fitnesstudio abgebucht !)
nun erhöht er ab januar auf 28 euro beitragskosten wegen der MWSt -erhöhung und weil die bank nun von ihm 1 euro bearbeitungsgebühren verlangt .......und er gezwungen ist diese kosten weiterzugeben !!!
ist das korrekt ? ist der vertrag nicht bindend für 1 jahr?
danke schon mal für aufklärung
2 Antworten
- j fLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Grundsätzlich dürfen gegenüber Privatkunden nur Endpreise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer angegeben werden. Wieviel Mehrwertsteuer dann tatsächlich abgeführt werden muss, und was sonst noch an Gebühren zu zahlen ist (z. B. Bearbeitungsgebühren der Bank), ist allein das Problem des Verkäufers. Du brauchst nur die im Vertrag angegebenen 26 Euro zu zahlen.
Ausnahme:
Wenn im Vertrag drinsteht, dass eine Preisanpassung aufgrund von Steueränderungen oder dergleichen vorbehalten ist, dann darf der Endpreis entsprechend erhöht werden. Eine vorherige Ankündigung ist dann auch nicht erforderlich.
- vor 1 Jahrzehnt
Normalerweise wird in Vertraegen der Betrag mit und ohne Mehrwertseuer aufgefuehrt. Du solltest mal nachlesen, was genau im Vertrag steht. Wenn da steht: monatlicher Beitrag incl. Mwst von 16%, kannst Du nicht viel machen, weil die Mwst sich ganz offiziell erhoeht und diese Erhoehung an den Endkunden weitergegeben werden darf. Wenn da steht: monatlicher Beitrag von 26 Euro incl. gesetzl. Mwst, kannst Du mal probieren zu protestieren, aber ich denke nicht, dass es viel Sinn hat. Die Mwst wurde offiziell erhoeht und das wirkt sich auf alle Gueter aus, die dem Normalsatz der Mwst unterliegen. (Es liegt in der Hand des Unternehmers, die Mwst auf den Kunden abzuwaelzen oder seine Gewinmarge zu schmaelern, aber das machen die wenigsten, denn de facto muss jeder Unternehmer die neue Mwst an den Staat abfuehren.)