Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Sind unsere Gesetze veraltert??

Für schwerwiegende Verbrechen (Mord,Vergewaltigung usw.) sind meines Erachtens die Strafen zu Milde.

Sollte "lebenslänglich" nicht auch dann "lebenslang" heißen?

Wie denkt ihr darüber?

12 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    vor mehr als 30 jahren wurde meine kleine freundin(6 jahre alt)in unserem mietshaus vergewaltigt und erwürgt!der täter bekam 7 jahre haft.nach 5 jahren kam er wegen guter führung raus!er stand unter alkoholeinfluss.da sind die gesetzt zu lasch!das kleine mädchen ist tot,und das schwein hatte eine chance auf ein neues leben.das ist nicht richtig.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn die Gesetze so angewendet werden wie vorgesehen sind - nicht veraltet.

    Aber wie so oft -gerade in letzter Zeit- gehört:

    Das selbe Gesetz gilt für den Einen (Haft, weil er gefälschte WM-Tickets verkauft hat),

    der Andere kauft sich frei (Bewährung, weil er Unsummen veruntreut hat) und lebt von einer fetten Rente.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du meinst wohl veraltet? :)

    Grundsätzlich ist die Gesetzgebung gesellschaftlichen Veränderungen unterworfen. Idealerweise stellen sie einen Konsens des Rechtsempfindens aller im Wirkungsraum der Gesetze lebenden Menschen dar.

    Eine absolute Übereinstimmung dieses Rechtsempfindens wird es natürlich niemals gehen.

    In einer Demokratie kann man aber wenigstens versuchen, Mehrheiten zu gewinnen und Einfluss auf die Regierung zu nehmen. Z.B. durch Wahlen, Demonstrationen,Volksentscheide.

    Ein Beispiel wäre da der §218. Einige meinen, Abtreibung wäre Mord, andere glauben, dass sie durch das Selbstbestimmungsrecht der Frau gedeckt ist.

    Die Strafen für die Verbrechen, die du angeführt hast, sind früher sehr hoch gewesen (Todesstrafe mit zuvoriger Folter). Ausserdem verfolgte die Bestrafung früher andere Ziele als heute. Damals stand der Rachegedanke und die Abschreckung im Vordergrund.

    Im heutigen Strafrecht spielt hingegen der Erziehungsgedanke eine große Rolle. Auch ein 'Mörder' muss demnach die Chance haben, irgendwann wieder in Freiheit und straffrei zu leben.

    Ich finde nicht, dass das eine altmodische Sichtweise ist.

    Dass Strafen zu Milde sind, kann man vielleicht so pauschal sagen, wenn man zu viel in der Bildzeitung liest.

    Die Wirklichkeit sieht anders aus und man muss immer konkrete Fälle betrachten.

    Ich bin jedenfalls gegen das Prinzip "Auge um Auge", denn das wäre nun wahrlich ein großer Rückschritt in der Entwicklung der Menschheit.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    vor allem sind die ausländergesetze schon längst überaltet.Das heist wenn ein ausländer in deutschland straftaten begeht.sollte dieser ohne umschweife sofort abgeschoben werden.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    wir haben zuviel Gesetze und Verordnungen, man kann nicht alles regeln wollen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    dazu kann ich nur etwas zitieren was ich schon OFT geschrieben habe..........

    der groesste schwachpunkt in unserm land, das ist die JUDIKATIVE. und das zeigt sich immer wieder.... l.g. claus!!!

    Quelle(n): dafuer habe ich zig stories:-(
  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Gesetze und Strafen sind die auf dem Willen der Allgemeinheit beruhende,verbindliche Ordnung ihrer sozialen Beziehungen.

    Daher entscheidet der "Zeitgeist" über Recht und Strafmaß.

    Es stehen sich humaner Strafvollzug mit Resozialisierung und Strafe als Abschreckung gegenüber.

    Ich bin durchaus für härteren Strafvollzug,ja sogar für die Wiedereinführung des Zuchthauses für Taten bei denen das Gericht auf "die besondere Schwere der Tat" erkannt hat,wie zB Vergewaltigung und Tötung von Kindern.

    Strafe soll auch Strafe sein und Lebenslang bedeutet für mich Lebenslang

    Wir unterstützen seit vielen Jahren die Organisation "weißer Ring",die Opferhilfe betreibt.Der Täter wird resozialisiert bekommt ggf.Therapieren

    nur das Opfer geht leer aus.

    Vergewaltigungsopfer erhalten KEINE Therapie vom Staat -Die Krankenkassen zahlen nur evtl.nach jahrelanger Prüfung 10 Stunden Therapie.Das Opfer muss selber sehen wie es mit dem Trauma fertig wird.

    Ich meine auch Opfer haben Rechte und wenn es nur die Gewissheit ist,das der Vergewaltiger/Mörder meines Kindes auf immer und ewig hinter Gittern bleibt und dies nicht in Form eines Wellness-Urlaubes sondern zu Bedingungen des verschärften Stravollzugen-OHNE PRIVILEGIEN

  • xy
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    teilweise uralt und zu milde.

    und ja da hast du recht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Lebenslang sollte auch Lebenslang bedeuten aber leider wird sich meiner Meinung nach noch immer mehr um die Täter als um die Opfer oder um ihr nächstes Umfeld gekümmert.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Meiner Meinung nach nicht nur veraltet sondern auch derer zuviele.Was Deutschland als erstes braucht ist eine Ausländerregelung und ein gutes Kinderschutzgesetz.

    Natürlich auch eine neue Strassenverkehrsordnung!

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.