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Ein Vormund für meinen Sohn nach meinem Tod?
Ich habe mal eine rechtliche Frage. Für den Fall das mein Mann und ich plötzlich sterben würden, könnten wir per Testament einen Vormund für unseren Sohn festlegen? Wenn ja, wo kann man das machen und welche Personen kommen in Frage? Ich würde gerne meinen Bruder bestimmen, er ist aber nicht verheiratet. Wäre das ein Hindernis? Hat da jemand Erfahrung?
10 Antworten
- angie48Lv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hi, wie schon gesagt ist mit der Taufe und damit die Paten dafür vorgesehen....heutzutage jedoch nicht mehr...
...ich habe mich, als mein Sohn noch klein war informiert...also schriftlich festlegen müsst ihr das auf alle Fälle, nach Möglichkeit werden dann, von einem Familiengericht, eure Wünsche auch berücksichtigt...
...natürlich kommt es darauf an, wie alt euer Sohn, im Falle eures Todes ist...wäre er angenommen 16J. könnte er schon selbst entscheiden...
...nur weil dein Bruder solo ist, ist dies kein Grund...heute gibt es genügend alleinerziehende Männer...
Übrigens finde ich es richtig sich über solche Dinge Gedanken zu machen, dies machen viele Leute nicht, aber nicht weil sie keine Idee dazu haben, sondern weil sie sich mit ihrem eigenen Tod (aus Angst) nicht auseinander setzen wollen...
..viel Glück und ein langes Leben...
- nachtigallLv 5vor 1 Jahrzehnt
Fundierte Beratung gibts da beim Amtsgericht, Abt. Vormundschaftsgericht.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das ist grundsätzlich möglich. Frag mal beim Notar nach (oder auch - um Auskunft zu bekommen - beim Jugendamt). Soweit ich weiÃ, kann das auch jemand sein, der nicht verwandt ist. Heirat etc. ebenfalls nicht ausschlaggebend.
Wenn ihr das aufgesetzt habt kann nur Einspruch erhoben werden, wenn trifftige Gründe vorliegen. Z. B. das Kind wird dort geschlagen oder... Aber im Normalfall ist das gültig, wenn alle einverstanden sind.
- AnaisLv 6vor 1 Jahrzehnt
Du muÃt dieses unbedingt per Testament festlegen. Die Schwester meines Mannes wollte für solch einen Fall meinen Mann (auch Pate) einsetzen, da aber nichts festgelegt war, blieb das Kind bei den GroÃeltern Väterlicherseits, was nie im Sinne der jungen Leute war.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Erst mal den Bruder fragen,denn es ist eine groÃe Verantwortung und wenn es möglich ist eine weitere Person befragen und für alle Fälle als Ersatzperson noch benennen.Danach alles beim Notar nieder schreiben
- vor 1 Jahrzehnt
ist das nicht normaler weise so das die kinder zu ihren parten kommen wenn den eltern was passieren solte?
ansonsten einfach mal bei jemandem nachfragen der sich damit auskennt. vielleicht auf dem jugendamt oder bei dem notar.
- vor 1 Jahrzehnt
Das musst du unbedingt machen. Du kannst deinen Bruder einsetzen. Er wird aber nicht alleine Vormund sein, wenn er nicht verheiratet ist, sondern das Jugendamt bestimmt mit. Wenn du niemanden einsetzt bestimmt das Jugendamt ausserdem einen Rechtspfleger, der die Interessen des Kindes wahrnehmen soll. Ich habe gehört, da sind schon einige Dinge gelaufen, die nicht erwünschenswert sind.
Wir haben uns da auch schon erkundigt, weil wir für unsere Tochter auch niemanden hatten.
- vor 1 Jahrzehnt
Du muÃt ein handgeschriebenes unterschriebenes Testament aufsetzen und darin kannst du auch einen Vormund bestimmen,das Testament muà unbedingt auch ein Datum haben
- GeliLv 5vor 1 Jahrzehnt
Holla...meinst du das ist hier der richtige Ort um diese Frage zu stellen?
Es ist ja schön dass ihr euch Gedanken macht aber ich finde es irgendwie eigenartig...und eine kompetente Antwort wirst hier doch sicher nicht bekommen, und wenn doch würdest du doch sicher sowieso an richtiger Stelle nachfragen müssen!
Sorry, ich will dir nix aber ich verstehe es halt nicht...