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Strafmaß bei Trunkenheit?
Kann es gerecht sein, daß Trunkenheit bei Verkehrdelikten strafverstärkend, bei Verbrechen wie Vergewaltigung, Mord etc. jedoch strafmildernd berücksichtigt wird?
8 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Nichts ist gerecht aus der Sicht des Angeklagten.
Aber mein Rechtsverständnis sagt mir.
Das ist etwas worüber man bei der Anwaltskammer mal reden muss.
Danke für den Hinweis
- WindiLv 5vor 1 Jahrzehnt
Bei Verkehrsunfällen ist der Alkohol der Auslöser für die Straftat, sie wäre ohne Alkohol wahrscheinlich nicht geschehen.
Bei Vergewaltigung, Mord, etc. ist er nur der Enthemmer, aber die Bereitschaft, die Straftat zu begehen, ist auch ohne Alkohol da. Die Tat wäre wahrscheinlich auch so geschehen.
Generell fände ich es aber auch besser, wenn in jedem Fall Alkohol als erschwerend gewertet wird, und nicht als "Ausrede" gelten kann. Sonst kann sich ja jeder Typ abends einen antrinken, danach eine Frau überfallen, und hoffen, nach 2 Jahren wieder draussen zu sein ... er war ja betrunken, der arme Kerl! Jemand der trinkt, sollte sich immer über die Konsequenzen im Klaren sein!
- vor 1 Jahrzehnt
Durch den Alkohol kann es zu Kurzschlussreaktionen kommen die vorher nicht vorhersehbar waren und durch die evtl Verbrechen begangen werden. Wenn eine Vergewaltigung vor dem Suff schon geplant war gibt es auch keine Strafmilderung. Bei Mord sowiso nicht, da ein Mord schon aus der Definition des Wortes heraus "gewollt" ist. Anders wäre ein Totschlag im Rauschzustand.
Bei Verkehrsdelikten ist das allerdings so dass du vor dem Suff schon planen kannst wie du nach Hause kommst. Es kommt kaum vor dass man "zufällig" besoffen wird, also kanns du dein Auto auch sofort zu Hause lassen. Trunkenheit am Steuer ist demnach ein "geplantes" Delikt das auch keine Strafmilderung verdient hat.
- vor 1 Jahrzehnt
ohne eine rechtsverbindliche auskunft zu geben...aber trunkenheit gi bt es in verschiedenen stufen....relativ fahruntuechtig, absolut fahruntüchtig und dann gibt es noch den Vollrausch (der wird strafmildernt gewertet), also mehrere Stufen.
bei mehrere begangenen Straftaten einer Person gehen die "kleinen Taten bei den "grossen " unter, werden sozusagen mit bei den grossen aufgenommen. Das Strafmaà wird vom gesetzt vorgegeben und der Richter ist frei in seiner Entscheidungsfindung in diesem Rahmen.....
bei trunkenheit ist auch noch wichtig zu wissen ob es ein erstverstoss ist, oder vielleicht schon der 2. oder 3. ..
ich hoffe ich konnte helfen...
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- vor 1 Jahrzehnt
Ich meine, dass Alkoholeinfluss in jedem Fall strafverstärkend sein muÃ! Nach der aktuellen Rechtslage muÃt Du Dich vor einer geplanten Straftat nur zuschütten, dann kriegst Du mildernde Umstände. Das finde ich krank & pervers.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Null Toleranz. FS weg - lebenslänglich.
- vor 1 Jahrzehnt
Da kommen wir wieder zu der Erkenntnis, dass Recht oft mit Gerechtigkeit wenig zu tun hat
- bengelLv 5vor 1 Jahrzehnt
hmmm.. weil man dann sagen kann: ich wollte das gar nicht, ich hatte ein völliges Black out... Leider.