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Wie kann man sich die Scheidung einreichen?
Wenn man garnicht mehr will?
11 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ich denke ohne Anwalt hast Du da keine Chance!
Und wenn die Knete knapp ist dann lauf zur Rechtsberatung.
- vor 4 Jahren
Schicke 500 der Hosen zurück, zieh die eine an und übe mit Martha rechnen mit Zahlen bis a thousand. Eine Scheidung kommt viel, viel teurer; wenn Martha beim Anwalt rechnen lernt, ist vielleicht sogar der Ghibli in Gefahr. Wär doch schade drum..... LG
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Versuche es mal mit einem Anwalt und lasse Dich beraten !!!
- DaisyLv 5vor 1 Jahrzehnt
Hi,
Bevor du dich Scheiden lässt,muss du mit Deinen Ehegatten zum Anwalt rennen und die Scheidung einreichen..Sag nur eins,ist nicht Billig..Ich dachte bei deiner anderen Frage,du willst jemanden suchen den du Heiratest ??? Na ja wie auch immer... Alles Gute
Gruss
Daisy
- ?Lv 5vor 1 Jahrzehnt
Ich denke, das kannst Du am Besten vor dem Spiegel machen, weil Du dann Deine Reaktion auf die Scheidung sehr gut beobachten kannst und ggf. kannst Du dann etwas einfühlsamer mit Dir umgehen. Sei lieb zu Dir und tu Dir nicht weh.
- vor 1 Jahrzehnt
Einer der Ehegatten benötigt einen Anwalt. Selbst wenn beide mit der Scheidung einverstanden sind. Denn nur der Anwalt kann Anträge stellen!!! Es herrscht insofern also Anwaltspflicht. Jedoch nur für einen der Ehegatten.
Das sogenannte Trennungsjahr ist zu berücksichtigen. D.h. ihr müßt bereits ein Jahr getrennt leben, dann erst könnt ihr euch scheiden lassen. Dies gilt aber nur, wenn sich beide scheiden lassen wollen. Die Höchstjahresdauer der Trennungsjahre ist 3 Jahre. Danach kann auf jeden Fall geschieden werden, selbst wenn einer nicht mit der Scheidung einverstanden ist bzw. die Scheidung für ihn eine Härte darstellen würde.
Der Anwalt wird dann die Scheidungsschrift an das Familiengericht übermitteln.
Du benötigst auf jeden Fall entweder das Familienstammbuch oder einen beglaubigten Auszug aus dem Familienbuch.
In der Regel werden die Kosten der Scheidung auf beide Ehegatten verteilt. D.h. jeder trägt die Hälfte.
Derjenige, der die Scheidung einreicht muss aber zunächst in Vorlage treten. D.h. er muss 2 Gerichtsgebühren Vorschuss bezahlen.
Mann kann aber auch Prozesskostenhilfe beantragen, wenn man die nötigen finanziellen Mittel nicht hat.
- wicky210670Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Huch, des ging aber schnell, kaum verheiratet schon denkt der Bub an Scheidung:-))
Ich sag nur...ANWALT