Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Anonym
Anonym fragte in Freunde & FamilieEhe & Scheidung · vor 1 Jahrzehnt

Wie kann man sich die Scheidung einreichen?

Wenn man garnicht mehr will?

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich denke ohne Anwalt hast Du da keine Chance!

    Und wenn die Knete knapp ist dann lauf zur Rechtsberatung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Willst du dich von dir trennen?

  • vor 1 Jahrzehnt

    gaanz einfach , maske aufziehen

  • vor 4 Jahren

    Schicke 500 der Hosen zurück, zieh die eine an und übe mit Martha rechnen mit Zahlen bis a thousand. Eine Scheidung kommt viel, viel teurer; wenn Martha beim Anwalt rechnen lernt, ist vielleicht sogar der Ghibli in Gefahr. Wär doch schade drum..... LG

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Anwälte?????

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Versuche es mal mit einem Anwalt und lasse Dich beraten !!!

  • Daisy
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Hi,

    Bevor du dich Scheiden lässt,muss du mit Deinen Ehegatten zum Anwalt rennen und die Scheidung einreichen..Sag nur eins,ist nicht Billig..Ich dachte bei deiner anderen Frage,du willst jemanden suchen den du Heiratest ??? Na ja wie auch immer... Alles Gute

    Gruss

    Daisy

  • ?
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich denke, das kannst Du am Besten vor dem Spiegel machen, weil Du dann Deine Reaktion auf die Scheidung sehr gut beobachten kannst und ggf. kannst Du dann etwas einfühlsamer mit Dir umgehen. Sei lieb zu Dir und tu Dir nicht weh.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Einer der Ehegatten benötigt einen Anwalt. Selbst wenn beide mit der Scheidung einverstanden sind. Denn nur der Anwalt kann Anträge stellen!!! Es herrscht insofern also Anwaltspflicht. Jedoch nur für einen der Ehegatten.

    Das sogenannte Trennungsjahr ist zu berücksichtigen. D.h. ihr müßt bereits ein Jahr getrennt leben, dann erst könnt ihr euch scheiden lassen. Dies gilt aber nur, wenn sich beide scheiden lassen wollen. Die Höchstjahresdauer der Trennungsjahre ist 3 Jahre. Danach kann auf jeden Fall geschieden werden, selbst wenn einer nicht mit der Scheidung einverstanden ist bzw. die Scheidung für ihn eine Härte darstellen würde.

    Der Anwalt wird dann die Scheidungsschrift an das Familiengericht übermitteln.

    Du benötigst auf jeden Fall entweder das Familienstammbuch oder einen beglaubigten Auszug aus dem Familienbuch.

    In der Regel werden die Kosten der Scheidung auf beide Ehegatten verteilt. D.h. jeder trägt die Hälfte.

    Derjenige, der die Scheidung einreicht muss aber zunächst in Vorlage treten. D.h. er muss 2 Gerichtsgebühren Vorschuss bezahlen.

    Mann kann aber auch Prozesskostenhilfe beantragen, wenn man die nötigen finanziellen Mittel nicht hat.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Huch, des ging aber schnell, kaum verheiratet schon denkt der Bub an Scheidung:-))

    Ich sag nur...ANWALT

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.