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Verjährt eine in das Führungszeugnis eingetragene Vorstrafe wegen Betrugs?

Mich hat heute jemand gefragt, ob eine Vorstrafe, die ins Führungszeugnis eingetragen wurde, jemals verjährt. Ich konnte es ihm nicht mit Sicherheit sagen, weiß jemand von euch mehr?

12 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Jede Strafe über 90 Tagessätze bzw. 3 Monate Gefängnis (auch auf Bewährung) steht ein Leben lang unwiderruflich im Führungszeugnis. Daran ist nichts zu ändern und zu rütteln; das ist eben so. Intelligente Arbeitgeber, hab' ich mir sagen lassen, schauen aber bisweilen auch aufs Datum, zu dem die Strafe verhängt wurde, und wenn das etliche Jahre her ist, drücken sie beide Augen zu. -- Nur, "Betrug" ist nicht gerade eine Qualifikation für einen verantwortungsvollen Job.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja klar!!!

    Kommt auf das Delikt an, aber irgendwann ist im Führungszeugnis kein Eintrag mehr drin. Bei Menschen wo zu einer nicht so hohen Jugendstrafe verurteilt worden sind, geht das noch schneller

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wo Licht ist ,ist auch Schatten,wie einige User aufs neue bestätigt haben.

    Fakt ist-Sofern sie bei Begehung einer Straftat volljährig waren,bleibt ihnen dieser Eintrag, (Urteil) als ewiger Schatten auf ihrer ansonsten weißen Weste erhalten

    Tipp.

    In Anlehnung an Brummi Fahres Antwort

    Sagen sie -Ja ich habe damals einen Fehler begangen,habe daraus gelernt....besser damals als heute

  • |eve|
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Polizeiliche Vorstrafen verjähren früher oder später - je nach Art des Deliktes. Wenn die Vorstrafe jedoch im Dienstzeugnis steht, mag sie zwar in der Kartei der Polizei verjähren, aber der neue Dienstgeber könnte sich daran stoßen. Ein Rat für deinen Bekannten: Er kann darauf bestehen, dass in seinem Dienstzeugnis Sachverhalte ausschließlich positiv dargestellt werden und darf so: "Er ist vorbestraft" NICHT drinnen stehen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Mein Partner hatte in den siebzger mehrere Jugendstrafen wegen Schlägereien. Sein neuer Arbeitgeber verlangte ein Führungszeugnis, es war keine einzige ausgelöscht stehen also nach Zwanzig Jahren immer noch drin.mit allen Strafen. Das einzige wo es nicht mehr vorhanden sein sollte sind in den Polizeiakten. Habe aber auch einmal gehört ob es stimmt kann ich Dir nicht mit 100%iger Sicherheit sagen, das man bestimmte Sachen im Führungszeugnis löschen kann.Würde einfach mal nachfragen

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein polizeiliches Führungszeugnis (Auszug aus dem Bundeszentralregister) kann nur bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde persönlich beantragt werden.

    Bei der Beantragung ist der Verwendungszweck anzugeben. Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt, so ist die genaue Anschrift der Behörde und ggf. das Aktenzeichen anzugeben, da das Führungszeugnis direkt an die Behörde gesandt wird.

    Der Antrag wird von der Meldebehörde an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Dienststelle Bundeszentralregister, in Bonn weitergeleitet. Dort wird das Führungszeugnis ausgestellt und je nach Verwendungszweck (für private Zwecke (z.B. um dem neuen Arbeitgeber nachzuweisen, dass man nicht vorbestraft ist) oder zur Vorlage bei Behörden (wenn man zukünftig dort arbeiten wird bzw. eine amtliche Erlaubnis (Gaststättenerlaubnis) beantragt) entweder an Ihre Privatadresse oder direkt an die genau zu benennende Behörde übersandt.

    Normalerweise dauert es ca. zwei bis drei Wochen bis das Führungszeugnis beim Empfänger vorliegt.

    Die Eintragungen im Bundeszentralregister werden nach bestimmten Fristen wieder gelöscht. Die Löschfristen liegen zwischen fünf und fünfzehn Jahren.

    Quelle(n): www.juelich.de
  • Wenn eine Strafe wegen Betruges (§263 pp. StGB) im Führungszeugnis steht kommt es auf ene Verjährung nicht mehr an, da dann bereits ein rechtskräftiges Urteil vorliegt das auch vollstreckt werden kann.

  • vor 1 Jahrzehnt

    NEIN!!!

    Leider nicht!!!

    Es bleibt ein Leben lang in der Akte bestehen!

    Habe vor über 20 Jahren mal ´nen Bock geschossen(jugendlicher Blödsinn).Und den hat mir ein Richter wegen einer Verkehrssache vor 1 1/2 Jahren noch vorgehalten!

  • vor 1 Jahrzehnt

    der Eintrag im BZR wird gelöscht.Ich weiß aber nicht genau wann, aber sicher nur, wenn keine neuen Verurteilungen gefolgt sind.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja ein glück wir hatten das heute in der schule: ja es verjährt nach 5-10 jahren

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