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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Darf man Hässliche bzw. Fette das Saunieren/Baden gehen verbieten? (siehe Details)?

Mein Vater wurde aus diesem Grund rausgeschissen. Der Saunermeister sagte, er sei Geschäftschädigend !!!

Ist das legal?

Update:

sorry, ich meine natürlich "RAUSGESCHMISSEN"

22 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    is ja übel!

  • vor 1 Jahrzehnt

    also wenn dies so war ...anzeigen sofort ! geht gar nicht ! wenn leute auf alle ihre eigenschaften diskriminiert werden , dann müsste man den bademeister auch rausschmeißen ! weil er nicht ganz richtig tickt...und man hätte ihr viel zu tun bei den ganzen spinnern

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wo kommen wir den da hin wenn wir nur noch nach dem aussehen gehen .Ich würde auch auf jedenfall eine anzeige machen .Solche Geschäftsführer sollten rausgeschmießen werden .Lg und viel Glück

  • ?
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Inhaber einer privaten Sauna kann wohl schon bestimmen, wer rein kommt und wer nicht.

    Ist die Sauna öffentlich dürfen eigentlich nur Kranke, oder Leute mit z.B. Ausschlagsleiden, Minderjährige und Betrunkene abgewiesen werden. Sicherlich achten die Betreiber schon auch ein bisschen auf Esthetik, aber dick darf man in einer Sauna sein

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    nein, das ist nicht erlaubt. (betrifft das sog. Antidiskriminierungsgesetz)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Jeder Mensch hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit!

    Auf jeden Fall darf Dein vater dies, sollte sein Arzt nicht aus gesundheitliochen Gründen etwas gegen einen Saunabesuch haben!

  • vor 1 Jahrzehnt

    wie heisst es so schön, die würde des menschen ist unantastbar, egal wie jemand aussieht

    vg

    schmunzelmonster

  • vor 1 Jahrzehnt

    das ist beleidigend und entwürdigend und es bleibt zu prüfen ob vielleicht ja der saunameister ein geschäftsschädigender mensch ist

    Quelle(n): meine eigene
  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist verstößt gegen das Antidiskriminierungsgesetzt. Da kannst du vom Saunabetreiber Schadensersatz und das Eintrittsgeld zurückverlangen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die näheren Umstände bzw. die gegebene Begründung für den Verweis aus der Sauna wären zur Beurteilung der Situation und Formulierung einer sinnvollen Antwort notwendig.

    .

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich glaube nicht das das legal war, dein Vatr hat für seinen Saunagang bezahlt und hat das reht aus erfüllung des Vertags. Niemand hat sich selber gemacht und es gibt nun mal unterschiedliche Menschen und nicht das aussehen macht "schön" sondern gefallen macht "schön". Wenn ich in eine öffentliche Sauna oder Schwimmbad gehe und den Eintritt bezahle hat der Betreiber einen verbindlichen Vertrag abgeschlossen und muss mich schwimmen oder Saunieren lassen. Wenn er glaubt ich sei rein vom äußerlichen Geschäftsschädigend dann braucht er einen solchen Vertrag ja nicht ab zu schließen. (Obwohl ich glaube das wäre Diskreminierung und er kann mich als zahlenden Kunden nicht ablehnen. Das weiss ich aber nicht so genau.)

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