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Was ist die Aufgabe eines Prokuristen?

Ich mache zur Zeit ein zweiwöchiges Praktikum in einer Anwaltskanzlei in Spanien. Das System hier verlangt es, dass man bei jeder Gerichtsverhandlung einen Prokuristen benötigt. Ich habe leider nicht genau verstanden, was denn genau seine Aufgabe ist. Kann mir das vielleicht jemand von euch erklären?

Danke!

Update:

Danke für eure Antworten!

Ich wollte noch mal hinzufügen, dass dieser Prokurist in diesem Fall nicht einer Firma angehört, sondern der Kanzlei. Ich werde morgen am besten noch mal nachfragen.

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Bei uns bedeutet Prokura innerhalb eines Unternehmens mit einer bestimmten Handlungsvollmacht ausgestattet zu sein, mit der man in einem bestimmten Handlungsrahmen zum Teil alleinige Vertretungsbefugnis der Firma ausübt. Es kommt jetzt darauf an, ob dieser Prokurist in Spanien als Vertreter Eurer Mandanten dabei sein muß, oder woher dieser überhaupt kommt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ein Prokurist bekommt von einer Gesellschaft (z.B.GmbH) die Prokura erteilt.

    D.h. er hat das Recht für dieses Unternehmen Verhandlungen und verbindliche Verträge abzuschließen.

    Die Prokuristen einer Gesellschaft müssen in das Handelsregister eingetragen weren, damit potentielle Verhandlungspartner wissen, daß sie mit einem Entscheidungsberechtigten sprechen.

    Wenn also eine große Firma vor Gericht geht, muß jemand im Namen der Firma sprechen und verhandeln können.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein prokurist vertritt die Firma in fast allen rechtlichen Angelegenheiten.

    Welche Aufgaben er genau erfüllen und die firma vertreten darf steht im Handelsregisterauszug der Firma

    Hinzugefügt:

    Also dann nicht der Firma sondern der Kanzlei, die haben im Normalfall auch entweder einen Partnerschaftsregister oder ähnliches wo die drin sthene

    hoffe ich konnt dir weiterhelfen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Je nach Grad und "Ausstattung" der jeweiligen Vollmacht hat der Prokurist die Aufgabe und die Pflicht, den ihm anvertrauten Arbeits. und / oder Geschäftsbereich allein oder im Zusammenwirken mit einem oder mehreren Vertretungsberechtigten Personen eigenverantwortlich zu führen. Kann u.U. auch zu strafrechtlichen Konsequenzen führen, z.B. wenn er von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen in seinem Bereich gewußt haben muss! - Gilt nicht für Ministeriale und andere Hofschranzen der Macht! s. Steinmeier!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    ein Prokurist ist ein Angestellter, der (meist begrenzt auf seinen Bereich) Handlungsbefugnis hat (Geschäftsführer-ähnlich). Bei einer Kapitalgesellschaft muß eine Erteilung der Prokura im Handelsregister eingetragen werden. Der Prokurist hat im Geschäftsverkehr mit "ppa." zu unterschreiben.

    Also voll Langweilig.. *gg*

    Mfg Marie

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Prokura (ital. procura, Vollmacht, von lat. procurare, für etwas Sorge tragen, zu pro, für, und cura, Sorge) ist eine handelsrechtliche Vollmacht mit gesetzlich festgelegtem Inhalt (=Formalvollmacht), die ausdrücklich („ich erteile XY hiermit mit Wirkung vom ... Prokura“) und persönlich erteilt werden muss. Für die Außenwirkung ist ein Eintrag in das Handelsregister oder die Mitteilung an die Geschäftspartner notwendig.

    Sie ermächtigt nach deutschem Handelsrecht gemäß § 49 Abs. 1 HGB „zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt“.

    Handelsgewerbe meint hier jede gewerbliche Tätigkeit, also auch Produktion oder Dienstleistungen. Gewöhnliche Geschäfte und Rechtshandlungen sind beispielsweise der Abschluss von Lieferverträgen oder die Einstellung von Personal. Außergewöhnliche Geschäfte und Rechtshandlungen sind bspw. betriebliche Strafanzeigen, Rechtsprozesse führen, Prozessvollmachten erteilen, Darlehen aufnehmen oder Spenden vergeben. Durch die Formulierung „eines Handelsgewerbes“ deckt der Gesetzgeber sogar die Rechtsgeschäfte ab, die nicht direkt etwas mit dem Betrieb zu tun haben, bis hin zu z. B. Spekulationsgeschäften.

    Die Prokura kann nur durch einen Kaufmann oder die Geschäftsführung des Formkaufmanns erteilt werden. Die Erteilung von Prokura sowie die Anmeldung der Prokura beim Handelsregister ist dem Inhaber des Handelsgeschäfts vorbehalten (vgl. §§ 48 Abs. 1, 53 Abs. 1 HGB). Die Unterschrift des Prokuristen enthält gewöhnlich einen Zusatz, typischerweise „ppa“ (per procura). Eine Beschränkung der Prokura im Innenverhältnis ist Dritten gegenüber unwirksam, da der Umfang nach außen gesetzlich definiert ist und somit Vertrauensschutz genießt.

    Vertretungsmacht des Prokuristen [Bearbeiten]

    Ein Prokurist darf etwa

    * den gesamten Geschäftsverkehr führen,

    * Wechsel zeichnen,

    * Prozesse anstrengen,

    * Verbindlichkeiten eingehen,

    * Vergleich schließen,

    * Handlungsvollmachten erteilen, die in der Regel einen geringeren Umfang als die Prokura haben,

    * Darlehen aufnehmen.

    Sofern er zur selbständigen Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt ist, gilt für ihn selbst das Kündigungsschutzgesetz nur eingeschränkt (grundlose Beendigung gegen Abfindung, § 14 Abs. 2 KSchG, 9 Abs. 1 S. 2 KSchG).

    Er darf hingegen nicht

    * Geschäfte tätigen, die darauf ausgerichtet sind, den Betrieb einzustellen,

    * Bilanzen unterzeichnen,

    * Prokura erteilen,

    * Gesellschafter aufnehmen,

    * Handelsregistereintragungen beantragen,

    * Eide für den Kaufmann leisten,

    * Insolvenz beantragen,

    * Steuererklärungen unterschreiben.

    Nur mit einer Vollmacht

    * Grundstücke veräußern oder belasten,

    da diese Handlungen nicht den Betrieb des Handelsgewerbes (vgl. § 49 Abs. 1 HGB) betreffen.

    Für die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken kann dem Prokuristen eine besondere Vollmacht erteilt werden.

    Arten der Prokura [Bearbeiten]

    * Einzelprokura: Die Einzelprokura ist einer Einzelperson selbständig erteilte Prokura

    * Filialprokura: Hier ist die Prokura auf eine oder mehrere Filialen / Geschäftsstellen beschränkt (vgl. § 50 Abs. 3 HGB).Eine Prokura die sich auf alle Niederlassungen eines Kaufmanns erstreckt bezeichnet man als Generalprokura.

    * Gesamtprokura: Bei der echten Gesamtprokura sind nur zwei oder mehrere Prokuristen zum gemeinschaftlichen Handeln befugt (vgl. § 48 Abs. 2 HGB).

    Erlöschen der Prokura [Bearbeiten]

    Die Prokura erlischt bei:

    * Widerruf

    * Beendigung des Dienstleistungsverhältnisses des Prokuristen

    * Einstellung des Gewerbebetriebes oder Insolvenzeröffnung

    * Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Prokuristen

    Erfolgt nach Widerruf der Prokura keine Löschung im Handelsregister, können sich Dritte auf das Fortbestehen der Prokura berufen. Die Prokura ist nicht auf Dritte übertragbar.

    Verträge, die zwar nach dem Widerruf, aber vor der Löschung im Handelsregister getätigt werden, sind rechtlich wirksam.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hi, ein Prokurist ist jemand der Handlungsvollmacht für eine große Firma hat....gemein könnte man sagen...ein besserer Buchhalter....

    Dieser kann große Verträge ect. unterschreiben.Oder auch, vor Gericht diese zu vertreten..

    ...ppa heißt Prokurist per anno....Prokurist zu diesem Zeitpunkt....schau vielleicht noch in einem guten kaufmännischem Verzeichnis nach....

    unterm Strich hat dieser Mensch völllige Befugnisse für die Firma!

    ....machs gut und viel Spaß noch...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich bin auch Prokurist.Habe eigentlich die gleiche Verantwortung wie der Chef.Darf auch über das Geschäftskonto verfügen,einkaufen und Verhandlungen führen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    ich denke mal, es handelt sich um einen Protokollanten. Also ein Mensch, der das Protokoll führt. Der Also alles aufzeichnet, was gesprochen wird. Ein Prokurist arbeitet in einer Firma und hat die Prokura. Das bedeutet, er darf anstelle des Chefs wichtige Schriftstücke unterzeichnen. Dies trifft, mal einfach formuliert, auf alles zu, was irgendwie mit Geld zu tun hat.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Vertretungsmacht des Prokuristen [Bearbeiten]Ein Prokurist darf etwa

    den gesamten Geschäftsverkehr führen,

    Wechsel zeichnen,

    Prozesse anstrengen,

    Verbindlichkeiten eingehen,

    Vergleich schließen,

    Handlungsvollmachten erteilen, die in der Regel einen geringeren Umfang als die Prokura haben,

    Darlehen aufnehmen.

    Sofern er zur selbständigen Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt ist, gilt für ihn selbst das Kündigungsschutzgesetz nur eingeschränkt (grundlose Beendigung gegen Abfindung, § 14 Abs. 2 KSchG, 9 Abs. 1 S. 2 KSchG).

    Er darf hingegen nicht

    Geschäfte tätigen, die darauf ausgerichtet sind, den Betrieb einzustellen,

    Bilanzen unterzeichnen,

    Prokura erteilen,

    Gesellschafter aufnehmen,

    Handelsregistereintragungen beantragen,

    Eide für den Kaufmann leisten,

    Insolvenz beantragen,

    Steuererklärungen unterschreiben.

    Nur mit einer Vollmacht

    Grundstücke veräußern oder belasten,

    da diese Handlungen nicht den Betrieb des Handelsgewerbes (vgl. § 49 Abs. 1 HGB) betreffen.

    Für die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken kann dem Prokuristen eine besondere Vollmacht erteilt werden.

    Quelle(n): www.wikipedia.de
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