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Dr.Seuss fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Muss man in D volljährig sein um Auto fahren zu dürfen, oder reicht es einen gültigen Führerschein zu haben?

Ich weiß zumindest, dass man in D mit 16 schon einen Führerschein machen kann, wenn man darauf angewiesen ist Auto zu fahren (zB auf dem land oder wenn man behinderte Eltern hat, die gefahren werden müssen).

Darf man dann auch zB als Ami mit 16 und einem gültigen führerschein Auto fahren oder nicht?

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Definitiv: NEIN !!!

  • Leony
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Bis 18 muss man uinbedingt mit Begleiter, der mehrere Fahrjahren hinter sich hat. Allein darf er nicht fahren.

    Ami hier, Ami her, wenn er in Deutschland lebt, muss er die deutschen Gesetze halten. Die Staatsangehörigkeit wird ihn nicht retten. Soweit ich weiß, wird man in USA volljährig ab 21 J.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du Ami bist, und mit 16 den Führerschein gemacht hast, dir einen Internationalen Führerschein ausstellen hast lassen, dann kannst du mit dem auf der ganzen Welt fahren.

    Das gilt auch wenn du kein Ami bist, aber in USA lebst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Soweit es - was auch wohl noch heute gültige Bestimmungen

    anbelangt, muß bei noch nicht 18-Jährigen ein

    Erziehungsberechtigter seine Verpfllichtung zur Haftung bei

    eventuellen Schäden erklären. Jedenfalls war das zu

    der Zeit, als ich meinen Führerschein bekam der Fall. Würde

    mich deshalb bei der Polizei oder der jeweiligen Versicherung

    erkundigen. - Von Amerikanern ist mir bekannt, daß sogar

    in sehr abgelegenen ländlichen Gegenden ohne andere Fahrmöglichkeiten Jugendliche einen Führerschein hatten um z.B. zur Schule fahren zu können. (In Deutschland ist das wohl

    nicht möglich).

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  • Igor!
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Es geht nicht darum ob jemand einen Führerschein hat sondern er braucht eine Fahrerlaubnis. Eine Fahrerlaubnis bekommt man definitiv erst mit 18. Die Ausnahme wäre der FS mit 17 in einigen Bundesländern.

    Mit 16 bekommt man eine Fahrerlaubnis nur bei "absoluter" Notwendigkeit und dann auch mit der Auflage nur zweckgebundene Fahrten durchzuführen. Rumfahren ist nicht.

    Unter 18 ist es irrelevant ob man irgendo anders, auch EU, einen FS gemacht hat.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Um hier Auto zu fahren brauchst Du einen europäischen Führerschein. In Deutschland darf man erst den Führerschein mit 17 machen und darf dann nur fahren, wenn eine volljährige Person mit Führerschein neben dir sitzt. Sonst 18 Jahre!!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ich glaube eher nicht,weil z.b wenn du führerschein mit 17 machst musst du j atroztzdem mit eltern fahren oder mit jmd der schon 5 jahre führerschein hat xD

    un d mit 18 darfst du erst alleine

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn man Ami ist, und mit 16 Jahren den Führerschein hat, muss man ihn auf Deutsch umschreiben lassen und ab dem Moment greifen auch die deutschen Gesezte: Autofahren mit 16 okay, ein Beifahrer muss dabei sein und der muss mindestens 30 Jahre alt sein. Er muss auch schon eine bestimmte Zeit lang einen Führerschein haben.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Definitiv JA,

    amerikanische Staatsbürger uneingeschränkt,

    deutsche Staatsbürger 6 Monate lang nach der Wiederaufnahme des Wohnsitzes in Deutschland.

    Eine Umschreibung auf einen deutschen bzw. EU-Führerschein ist dazu ist nicht nötig.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es ist eine Frage der Zulassung!

    Jüngster Fall in den Medien:

    Jemand ohne Fahrerlaubnis (wurde hier in D eingezogen), der auf diese aber angwiesen ist, hat eben in Polen einen neuen Führerschein gemacht. Hintergrundgedanke: Was in der EU passiert hat Gemeingültigkeit!

    Allerdings waren die Gerichte da leicht anderer Meinung und haben entschieden, dass dies KEINE Option ist.

    Du kannst in den USA zwar den Führerschein machen - eine Freundin von mir hat es vor Jahren gemacht- aber du mußt dir dann beim Straßenverkehrsamt eine entsprechende Bescheinigung besorgen, die du wiederum nur mit einer erneuten Prüfung bekommst.

    Du kannst in D deinen Führerschein bereits ab 16 Jahren machen (früher nur unter ABSOLUTER NOTWENDIGKEIT!) bist aber mit der Ablegung der Prüfung dazu angehalten, immer jemanden an Bord zu haben, der schon länger einen Führerschein hat - mindestens die Probezeit sollte schon abgelaufen sein! Diese Person mußt du vorher angeben - bedingt sind auch zwei Personen zulässig!

    Du darfst dann den PKW führen, aber nur im Beisein der entsprechenden Begleitperson.

    Soviel dazu - ich hoffe ich konnte helfen...

    Liebe Grüße

    schnubbel

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