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frage zum erbrecht..?

ein mann hat 2 kinder, seine mutter besitzt ein haus mit grundstück. wenn seine mutter stirbt erbt er es. nun möchte er nicht dort wohnen und schenkt es deshalb einer seiner töchter, die da auch einzieht. hat die andere tochter einen anspruch??

7 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ja, trotzdem kommt es m. E. noch auf den Zeitpunkt an, wann die Schenkung vorgenommen wird:

    - einigermaßen problemlos geht es, wenn die Mutter zu Lebzeiten bereits die Schenkung vornimmt. Die Schenkung bedarf der notariellen Form.

    Auch im Falle von Schenkungen auf den Todesfall ist das Pflichtteilsrecht anwendbar, so dass pflichtteilsberechtigte Personen im Erbfall gegebenenfalls Ergänzung ihres Pflichtteils vom Beschenkten fordern können.

    - ist die Mutter bereits gestorben und der Vater der beiden Töchter hat das Haus und das Grundstück geerbt, so ist es in seinen Besitz übergegangen. Wenn er es jetzt weitergibt hat selbstverständlich die zweite Schwester einen Anspruch.

    Eine gute Seite zum Erbrecht findest Du hier:

    http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/haup...

    -> Schenken als Alternative

    -> Schenkung auf den Todesfall

    Gruß

    Peter

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die andere Tochter hat nur dann einen Anspruch, wenn der Mann innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung stirbt und sie Anspruch auf einen Pflichtteil hat.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja.Die andere Tochter kann über einen Anwalt zu ihren

    Recht kommen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Tochter hat grundsätzlich erstmal keinen Anspruch, da der Vater als Lebender verfügen kann wie er will mit seinem Eigentum. Auch wenn die Töchter Enkel sind ändert das daran nichts, da der Vater als nächster Abkömmling nach dem Repräsentationsprinzip die danach folgenden Abkömmlinge von der Erbfolge ausschließt.

    Die andere Tochter hat lediglich einen Anspruch auf Ergänzung des Pflichtteils, wenn der Vater innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung stirbt und sie nur ihren Pflichtteil geltend macht, also wenn sie nicht Erbin wird oder ihr Erbe ausschlägt.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    erst wenn der vater stirbt und dann das haus noch mit zu dem erbe gehören würde , hätte die andere tochter ansprüche... aber welcher vater geht so mit seinen töchtern um? da fehlt gerechtig keit!!!

    und schenkungen sind sowieso eine umgehung, des obengenannten, denn so fallenm halt die ansprüche einfach weg

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Töchter sind die Enkel der Verstorbenen. Es erbt der Sohn und er kann machen damit, was er möchte zu seinen Lebzeiten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja

    .

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