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Anonym
Anonym fragte in Freunde & FamilieFamilie · vor 1 Jahrzehnt

Wo beschwert man sich übers Jugendamt, an hoher stelle, oder gibt es auch Andere Anlaufstellen?

Hallo @ll

Danke für Eure Hilfe

10 Antworten

Bewertung
  • laecky
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Sich übers Jugendamt zu beschweren ist nur in der Presse möglich und ich frage mich auch, was der Sch... immer soll! Das Jugendamt hat ein Wächteramt und ich beschwere mich höchstens darüber, dass da mitunter auch Leute sitzen, die ihren Job nicht richtig machen.

    Ansonsten kann man sich nur über einzelne Entscheidungen eines Jugendamtes beschweren. Und da sollte man geschickterweise erstens sich nicht im Ton vergreifen und zweitens hierarchische Struktur berücksichtigen. Also platt gesagt, immer von unten nach oben. Nach dem Amtsleiter hast Du dann noch die Möglichkeit den oder die politisch Verantwortliche einzuschalten.

    Meines Wissens, das zu meinem Vorredner, gibt es keine Landesjugendämter mehr. Aber da ich nicht alle Bundesländer kenne, musst Du das u.U. nachfragen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    bürgermeister oder presse

    ministerium

  • vor 1 Jahrzehnt

    Worüber willst du dich denn beschweren??????????????

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Zunächst einmal beim Behördenleiter,dann beim zuständigen Ministerium oder dem Pettitionsausschuss.

    Ich hoffe, das sie nicht ,einen dieser in letzter Zeit vermehrt durch die Presse gegangenen Fällen mit tragischen Ende,als Gegenstand ihrer Frage haben.

    Bei Gefahr im Verzuge---SOFORT ZUR POLIZEI

    Ihre Anzeige könnte Leben retten

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Schlage vor, Beschwerdeschreiben an Amtsleiter mit der "Bitte um Abstellung" des Versäumnisses, als zweite Adresse "nachrichtlich, mit der Bitte um Kenntnisnahme" an die dem Jugendamt vorgesetzte Stelle (Stadt, Landkreis).

    Nicht schüchtern sein, gleich schweres Geschütz auffahren. Kein Amtsleiter hat gern eine Rüge von oben. Habe selbst erlebt, wie eine Kreisverwaltung bluffen wollte, im nachfolgenden Prozeß wurde sie dann eines besseren belehrt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ich wuerde die beschwerde beim buergermeister einreichen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Immer ne Etage höher gehen.. einfaches Prinzip.. gelegentlich grosse Wirkung..

    Ansonsten.. schalte einen Rechtsanwalt ein.. lege Widerspruch ein (Fristen beachten!)

  • vor 1 Jahrzehnt

    als erstes mit dem Amtsleiter,wenn das nichts nützt ,an das Landes Jugend Amt wenden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    Als aller erstes mal, müßtest du mit dem entsprechendem Ansprechpartner vom Jugendamt über das Problem reden; sollte sich nichts ändern, dann wende dich einfach an die, für deinen Wohnort zustellige Beschwerdestelle, einfach mal im Rathaus an der Information nachfragen!

    Viel Glück!

    LG Nadja

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es kommt immer drauf an welches Problem vorliegt. Je bedeutender das Problem, je hoeher die Anlaufstelle.

    Am Besten schildern sie hier mal ihr Problem.

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