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Was ist der Unterschied zwischen "Garantie" und "Gewährleistung"?
4 Antworten
- LöwinLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden.
Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird. Je nachdem, ob die Garantiezusage gegenüber dem Kunden vom Händler oder vom Hersteller kommt, ist bei Mängeln der Händler oder der Hersteller anzusprechen. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.
Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.
- FUTURALv 4vor 1 Jahrzehnt
Auf gut Deutsch: GARANTIE ist nischt- GEWÃHRLEISTUNG musst Du erkämpfen!!!
Hast ne Rechtschutzversicherung "für alle Fälle und alle Lebenslagen", kannst versuchen, Dein vermeintliches Recht einzuklagen..... Ansonsten denke immer daran, daà die Welt gegen Dich ist!!!!!
In Deutschland und bei Deutschen .. sowieso.
Wichtiger ist zu melden, daà daà wir noch "Reformen brauchen- in Deutschland" - LG Eure Angela!!!! (= bin Bundeskanzlerin und habe keine Ahnung von Irgendetwas... so wie mein Mäzen: Dr. Helmut Kohl,,,,, auch ein Deutschverachtender Null- Comment Kanzler ..... )
Wir Volk müssen auf die Strassen!!!!!!!!!! Wir müssen in die Wirtschaft!!!!!!!! Wir müssen uns retten!!!!!
- angel_bibi22Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Mir wurde das mal so erklärt:
Gewährleistung gilt für alle Teile die nicht unter VerschleiÃteile fallen.
Garantie trifft für alle teile zu.
- vor 1 Jahrzehnt
ich hab mal gehört dass der hersteller die garantie, der verkäufer die gewährleistung gibt....