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Darf inkassobüro meine Daten an Privatpersonen,denen ich nichts schulde,weitergeben?

Ich habe Ärger mit meinem Sohn.Um mir eins auszuwischen,hat er sich bei seinem Freund,der Leiter eines Inkassobüro ist über meine Finanzielle Situation erkundigt.Der Inkassoleiter gab ihn nach Recherchen alle Antworten,die ein Sohn brauchte.Durfte er das?

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hoppla, sollte das stimmen hast Du ein gutes Argument um denjenigen -nebst Firma- vor den Kadi zu zerren!

    DATENSCHUTZGESETZ!

    Punkt 2. Dein Sohn ist KEIN Geschäftsmann bzw. e. K.- also eingetragener Kaufmann- und genießt deshalb NICHT den Status einer Firma.

    Das was Dein Sohn gemacht hat, nennt man wohl "den kleinen Dienstweg", nicht ungefährlich für die beiden!

    Beispiel:

    Die CREFO (Creditreform) gibt Auskünfte jedweder Art nur an Mitglieder, die ein Gewerbe nachweisen können!

    Crefo gibt b2b + c2c Auskünfte, d. h. Privatpersonen (business to cusomer) und (business to business) also von Geschäftskunden!

    Anhang:

    Nur, wer ein BERECHTIGTES Interesse NACHWEISEN kann, darf natürlich auch bei einem Inkassobüro anfragen----das sind aber meistens Firmen etc, die eine FORDERUNG an die genannte Person nachweisen können!

    Privatpersonen machen das über einen Anwalt, natürlich auch selber, aber immer mit einem entsprechendem Nachweis!!!

    Quelle(n): Arbeite in dieser Branche!
  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein das durfte er nicht, aber er kann sich damit herausreden, dass er glaubte, ihr Sohn hätte in ihrem Auftrag gehandelt. Also wird es mit strafrechtlichen Folgen schwierig.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Freu dich.. bald wirst du reich.. =)

    er dürfte es natürlich nicht..

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wir müssen unterscheiden zwischen Inkassobüro und Auskunftei! eine Auskunftei darfg gewerbsmässig Informationen sammeln und auch gegen Kohle an jeden weitergeben! ( zB Schimmelpfeng, Creditreform usw...)

    Ein reines Inkassobüro darf das nicht! Meist aber ist beides in einer Hand...

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  • Jan H
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein darf er nicht das ist Nötigung ! Es ist allerdings keine Nötigung wenn er vom Leiter eines Inkassosbüros darüber

    ausgefragt wird.

  • Corry
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    natürlich nicht - aber kannst du es beweisen? dann hast du gute aussichten auf eine schadenersatzklage.

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