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Stefan fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Sorgerecht?

Hallo, ich bin 16 Jahre alt und wohne zur Zeit zusammen mit meiner Mutter, Schwester und meinem Bruder(meine Eltern sind geschieden). Meine Schwester und mein Bruder studieren bald, und ziehen weg, dürfte ich mit meiner Schwester mitziehen und bei ihr wohnen? Also geht es, dass sie das Sorgerecht übernimmt? Meine Schwester ist übrigens 19 Jahre alt. Ich würde mich sehr über Antworten freuen!!

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Heute ist wohl Fragetag der Kinder usw. *grins*

    Also ich denke, wenn deine Mama damit einverstanden ist und du es möchtest, deine Schwester dich haben will, dürfte es keine Probleme geben.

    Am besten wäre es dann, wenn ihr euch alle zusammen beim Jugendamt erkundigt.

    Viel Glück!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Eine Übertragung des Sorgerechtes, wozu auch bei einem 16-jährigen selbstverständlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht gehört, kann nur durch das Familiengericht erfolgen, dazu müßten Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß die Ausübung des Sorgerechtes durch jemand anderen als einen der bisherigen Sorgeberechtigten und -verpflichteten(!) für das Kind/den Jugendlichen besser ist als die bisherige Situation. Es ist auszuschließen, daß irgendein Familiengericht einer 19-jährigen, die vermutlich bisher keine Kinder hat, die Fähigkeit zuspricht, für einen 16-jährigen die Elternstelle besser einnehmen zu können als die Mutter, die immerhin schon etliche Jahre Übung im Mutter-sein hat. Mit einer Übertragung des Sorgerechtes wird es nichts werden, aber bei einer Zustimmung der Sorgerechtsinhaber (=Eltern) und der Schwester steht einem Zusammenwohnen mit der Schwester nichts im Wege. Zu erzwingen ist diese Zustimmung freilich nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    mit vollendung deines 16. lebensjahres kannst du deinen aufenthaltsort ( wohnsitz) selbst bestimmen. dazu reicht es, wenn du deinem jetzigen jugendamt dazu meldung machst. was anderes wäre es, wenn du noch nicht 16 wärst. dann würde das jugendamt prüfen... und das sorgerecht braucht deine schwester dazu nicht extra. sie hat dann die obhutspflicht für dich.

    nachtrag: das aufenthaltsbestimmungsrecht für sorgeberechtigte eltern gilt nur bis zur vollendung des 16. lebensjahres. wie, bitteschön, ist es sonst zu erklären, das mancher jugendliche ausserhalb lernt, weitab seiner eltern. kommen die abends um zehn vorbei und gucken??? also.. erst informieren, dann reden...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich gehe mal davon aus, daß deine Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Dann müssen deine Eltern beide damit einverstanden sein, wenn du als Minderjähriger bei deiner Mutter ausziehst und nicht bei deinem Vater wohnst.

    Den Unterhalt für dich müssen sich dann deine Eltern teilen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    dafür müsste deine mutter das sorgerecht abtreten und normalerweise wird das nicht gemacht, zumal du schon 16 bist und deine schwester erst 19! dann müssten schon schwerwiegende gründe vorliegen. das läuft dann übers jugendamt und familiengericht!

    allerdings kannst du auch mit der einverständnis deiner mutter, bei deiner schwester wohnen!! dafür ist kein sorgerecht nötig!!!

    viel erfolg! und überlege es dir gut ob du so früh ausziehen willst!!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Sorgerecht kann nur per Gerichtsbeschluss übertragen werden beim Vormundschaftsgericht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo du wenn Deine Mama nichts dagegen hat darfst du mit Ihr Umziehen und wenn nicht dann musst du denn Weg über das Jugendamt machen viel Spaß in Deinem weiteren Leben

  • vor 1 Jahrzehnt

    Derjenige, der das Sorgerecht hat, kann auch bestimmen wo Du wohnst. Wenn Deine Mutter also bestimmt, dass Du mit Deiner Schwester mit ziehen darfst, dann geht das auch. Dafür muss deine Schwester nicht das Sorgerecht haben, nur weil Du bei ihr wohnst. Der/Diejenige, der/die das Sorgerecht hat, hat auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, d.h. kann bestimmen wo Du wohnen sollst.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das geht nur wenn deine Mutter dem ganzen zustimmt. Und wenn deine Schwester in der Uni ist, wer ist dann für dich da?? Das sind alles Sachen die vorher geklärt werden müssen. Denn du bist halt erst 16 und musst nach dem Gesetz eine Aufsichtsperson haben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn die Mutter einverstanden ist dann schon ;-)

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