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Führerschein CE 79(C1E>12000kg,L<_3)?
Hi,
Darf ich mit diesem Schein einen Sattelzug fahren wenn die Zugmaschine die auf 7,5 Tonnen, zulässiges Gesamtgewicht, runtergesetzt ist und der Auflieger ein zulässiges Gesamtgewicht von max. 11 Tonnen hat ?
Oder ist das gar nicht möglich die Zugmaschine auf dieses Gewicht runterzustufen zu lassen da der Auflieger ja aufliegt?
Bitte keine Witzantworten.
4 Antworten
- blueeyeddevilslfLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
die klasse ce 79 ersetzt die ehemalige klasse 2 bis 7,5 t.
das heißt, sattelzug bis 18,5 t zulässiges gesamtgewicht ( nachfolgend zgg) und bei hängerzügen darf die zugmaschine ein zgg von 7,5 t nicht überschreiten, bei hängerbetrieb wieder max 18,5 t zgg.
ein sattelzug ist übrigens immer ein hängerzug, denn ohne auflieger kannste ja nicht viel mitnehmen...
um deine frage zu beantworten, ja du darfst so einen limo-laster als sattelzug fahren.
- gewola2001Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Also zum 1.ten: Du darfst mit diesem Schein nur Fahrzeuge bis zu einem gesamtgew. von 12 to. fahren.
Wen die Sattelzugmaschine nicht mehr als 7,5 to.wiegt ,darfst du auch am Sonntag mit Ihr spazieren fahren.Aber bitte nur mit der Zugmaschine.
Wenn der Auflieger ein zulässiges Gesamtgewicht von 11 to und dieZugmaschine 7,5 to hat, so sind das nach Adam Riese
18.to. Somit ein klares nein.
- AsentreuerLv 4vor 1 Jahrzehnt
Du hast also irgendwann die Fahrerlaubnis der Klasse 3 erworben. Das waren Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7,5 t und Züge mit nicht mehr als drei Achsen.
Diese Bestimmung sagte nichts über die zulässige Gesamtmasse des Anhängers aus. Aufgrund fahrzeugbezogener Bestimmungen kann der mitgeführte Anhänger eine Höchstachslast von 11 t haben. Somit ergab sich eine zulässige Gesamtzugmasse von 18,5 t.
Dabei ist es für Dich auch geblieben. Die neue Bezeichnung dieser Klasse ist eben CE 79. Die 79 ist eine Schlüsselzahl, die die Klasse CE auf die oben genannten Werte beschränkt.
Nachschlag: Der alten Klasse 3 entspricht in etwa die neue Klasse C1E. Aber nur in etwa, denn diese ist begrenzt auf eine Gesamtzugmasse von 12 t, und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht mehr betragen als die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs. Diese Einschränkungen gelten für Dich nicht, deshalb darfst Du den Zug fahren.
Kleiner Wehmutstropfen: Die Klasse CE79 gilt, anders als die unbegrenzt gültige C1E, nur bis zum fünfzigsten Lebensjahr. Möchtest Du sie dann noch am Leben erhalten, musst Du Dich alle fünf Jahre einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Das Ende der Gültigkeit steht übrigens im Führerschein. Danach wäre es ein Fahren ohne Fahrerlaubnis!
- der brummifahrerLv 5vor 1 Jahrzehnt
Schau mal unter diesem Link nach!
Da steht alles drin,was Du fahren darfst und was nicht!
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_lkw....
Aber Du darfst eh´ mit der Klasse "CE"alles fahren bis 40 Tonnen!
@Wenn die Zugmaschine auf 7,5Tonnen abgelastet ist,kann der Trailer ruhig ein Gesamtgewicht von25Tonnen haben.
Den darf die Zugmaschine aber nicht ziehen,wenn er ausgelastet ist!!!
Das Gesamtgewicht darf dann nicht über 12Tonnen betragen,da die Zugmaschine abgelastet ist!!!
Quelle(n): Bei weiteren Fragen; Email an: opashorty@hotmail.de