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Frage zur MwSt. - ist das nicht unlogisch??? Warum bei dem einen 7 % - bei dem anderen 19 %?
Weiss nicht, ob meine Frage hier richtig ist - egal...denke mal, dass ich wohl ne Antwort bekomme ;-)
Beispiel:
Eine Bockwurst ist ein Lebensmittel...beim Metzger mit 7 % MwSt. behaftet, in einem Imbiss mit 16 %...und das, egal, ob man sie dort verzehrt oder aber mit nach Hause nimmt...
Aber warum bezahle ich für die Wurst, wenn ich sie in einem Imbiss besorge mehr, als bei einem Metzger??? - Eingepackt bekomme ich sie bei beiden...egal ob Fleischereifachverkäuferin oder aber Pommesbudenbesitzer... Wieso bezahle ich dort z. B. für eine kalte Bockwurst, die ich mitnehmen will 19 % statt 7 % MwSt.?
Müsste die Wurst beim "Zu-Hause-Essen" vom Imbiss dann nicht günstiger sein, als wenn ich sie dort gleich heiss esse (Teller dreckig mache, Gabel benutze, den Tisch "in Beschlag" nehme - logisch, dass da 19 % MwSt. fällig sind) ???
...eigenartig, dass ich mir erst jetzt nach dieser MwSt.-Erhöhung erst diese Gedanken mache... hätte ich schon viel früher drauf kommen können...
4 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Die Ausgangslage der Frage ist schon falsch.
es ist NICHT egal, ob Du die Wurst mitnimmst oder im Imbiß ist. Weil es nicht egal ist, wirst Du bei McDoof z. B. gefragt, ob Du den Burger mitnehmen oder dort essen willst.
Ißt Du ihn da, drückst die Kassierin eine Taste an der Kasse und aus dem Preis werden 16 % USt berechnet. Ansonstend drückt sie eine andere Taste und es werden 7 % berechnet.
Das heißt man ändert in dem Fall nicht den Abgabewert sondern den Preis der Ware. Der Burger kostet als netto beim Verzehr in McDoof weniger. Du merkst es nicht, weil Du den Burger mit 16 bzw. 19 % bezahlen mußt.
Der ermäßigte Satz soll den Verbraucher bei Grundbedürfnisses entlasten. Ins Restaurant gehen gilt nicht als Grundbedürfnis. Daher werden dort 16 bzw. 19 % fällig.
- vor 1 Jahrzehnt
Wenn man die Wurst aus dem Imbiss mit nach Hause nimmt, müsste der Imbiss-Inhaber meines Wissens eigentlich den niedrigeren MwSt-Satz von 7 % berechnen.
- vor 1 Jahrzehnt
Bei der Einführung und Festlegung diskutierten und lamentierten unsere Politiker und heraus kam eine Lösung, die die Mehrheit bei der Abstimmung unterstützen konnten. Dann entwickelte sich das Sytem der Steuern unaufhaltsam weiter, immer unlogisch, aber der Kräfteverteilung im Parlament und der Lobby folgend. Es wird erhöht und wieder erhöht und dann erinnert man sich, dass das Ganze auch noch vom Bürger bezahlt werden muss und dann kommt die sozial rücksichtsvolle Idee: Splitten der Beträge. Nahrungsmittel ohne weitere Dienstleistung (Wurst) mit Dienstleistung, auch wenn diese nicht erbracht wird (kalte Grillwurst), aber die Wurst wurde gehandelt. Geringerer MwSt. gibt es noch mehr z. B. bei Büchern.
- vor 1 Jahrzehnt
Der niedrigere Satz von 7 % fällt beim Imbiss auch an, wenn die Speisen mitgenommen werden. Nur merkt man das nicht, weil der Verkäufer den Endpreis nicht reduziert sondern die Differenz heimlich als Gewinn kassiert.