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Was würdet ihr in meinem Fall tun? (Elternhausverkauf und Verteilung des Geldes aus dem Erlös)?
Unser Elternhaus soll verkauft werden. Wir sind zu zweit. Meine Schwester, als "Erstgeborene" möchte über die Verteilung des Geldes bestimmen. Sie möchte, dass sie und ich je ein Viertel bekommen. Die andere Hälfte soll an unsere Kinder, sprich Enkel meiner Eltern, zu gleichen Teilen gegeben werden. Meine Schwester hat 5 Kinder, ich 2. Sie sind alle bereits erwachsen. Sie wurden bereits zu Lebzeiten meiner Eltern von diesen schon sehr großzügig bedacht. Jeder erhielt ca. 40.000€.
Ich fühle mich nun schon etwas "über den Tisch gezogen", wobei es mir eigentlich weniger ums Geld geht, aber sie meint mit mir kann sie alles machen.
22 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
wenn ihr zwei schwestern seid die geerbt haben dann bekommt jede die hälfte.
wenn deine schwester ihren anteil weiter aufteilen will ist das ihr problem.
du kannst deine hälfte selber bestimmen wofür du es ausgeben möchtest.
- vor 1 Jahrzehnt
Seh ich das Richtig, dass ihr das Haus geerbt habt?
Wenn kein Testament vorhanden ist, erbt rechtlich gesehen jeder von euch die Hälfte des Hauses bzw. des Erlöses. Mit dieser Hälfte könnt ihr dann machen, was ihr wollt.
Im "Notfall" würde ich wirklich sogar einen Rechtsanwalt um Rat fragen, eben um zu verhindern, dass dich deine Schwester "über den Tisch zieht".
- vor 1 Jahrzehnt
ich würde sagen ihr teilt euch das geld allein! du sagst kinder sind schon erwachsen, dann arbeiten sie und verdienen ihr eigenes geld. und wenn deine schwester noch geld an ihre kinder zahlen will, soll sie das doch von ihrer hälfte machen!!!!! ein anwalt wird dir aber bestimmt auch das gleiche sagen
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn sie unbedingt will, dass die Enkel auch etwas von dem Erlös erhalten, würde ich ein Viertel durch ihre fünf Kinder teilen und ein Viertel durch deine zwei Kinder.Nur weil sie mehr Kinder hat, sollte sie nicht mehr Geld bekommen. Es ist ja genauso dein Elternhaus.
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- vor 1 Jahrzehnt
normaler weise wird das geld zu gleichenteilen untereuch aufgeteilt deine schwester kan da nichts bestimmen die verteilung macht der notar der das haus verkauft
ich spreche da aus erfahrung so ähnlich war es bei mir auch
- jutta rLv 4vor 1 Jahrzehnt
Meine Eltern haben das im Testament so geregelt.Wir sind 5 Kinder und jeder bekommt den gleichen Teil.Die Enkelkinder sind dabei nicht mitgezählt worden,da wir als Eltern ihnen was abgeben werden.Allerdings muss ich sagen,daà die Enkelkinder (6 an der Zahl) zwischen 3 und 13 Jahren sind.Aber wenn bei euch die Enkelkinder doch bereits was bekommen haben,wieso sollen sie dann nochmal was kriegen?Ich würde das Geld zwischen Dir und deiner Schwester zu gleichen Teilen vergeben.
- TatzLv 4vor 1 Jahrzehnt
Ich würde sofort einen Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht einschalten!!!!
Dann wird deine Schwester schon sehen,was sie mit dir machen kann und was nicht !!!!!
Mal sehen,wer dann was und welchen Anteil bekommt !!!!!!!!!!!!!!
Und wenn das Testament noch nicht verlesen wurde(wenn vorhanden),kann die ,,Erstgeborene'' noch garnichts machen!!!!
Es kann nämlich sein,das SIE garnicht berücksichtigt wurde,dann kriegt SIE nämlich nur den Pflichtteil,wenn überhaupt !!!!!!
- whyskyhighLv 7vor 1 Jahrzehnt
wenn ihr zu zweit seit, dann macht doch die loesung aus der parabel.
eine teilt alles auf und die andere entscheidet, welche haelfte sie will.
- augustleLv 4vor 1 Jahrzehnt
Es ist leider so: bei Geld hört die Freundschaft auf. Du kommst nicht darum herum, dich anwaltlich vertreten zu lassen.
- LaleluLv 4vor 1 Jahrzehnt
ich würde ihr klar sagen, daà Du die Idee grundsätzlich nicht schlecht findest aber Du wünscht Dir was anderes und das möchte sie bitte respektieren und diesmal ohne wenn und aber.
Deine Entscheidung ist 50 : 50 und sie kann ihren Anteil gerne mit ihren Kindern teilen aber Du hast was anderes vor und das möchtest Du nicht mit ihr diskutieren müssen..
- vor 1 Jahrzehnt
Lass dich nicht über den Tisch ziehen! Auch du hast was betr. Aufteilung des Geldes zu sagen.