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Arbeitgeber zahlt nicht. Was nun?

Ist das Sozialamt zur Vorrauszahlung und anschliessender Verrechnung verpflichtet? Bitte nur juritisch fundierte Antworten.

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Bürgertelefon vom Bundesministerium zum Thema Arbeitsrecht

    01805 / 67 67 13

  • vor 1 Jahrzehnt

    gehe zum arbeitsamt und erzähle ihnen was los ist dann zum anwalt und notfalls vors arbeitsgericht . eigentlich muss die arge dir was vor strecken könnendich und familie ja nicht verhungern lassen . geh gleich morgen hin und kläre das ab

    http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=83565

    schau dochmal da rein vielleicht findest du da was du suchst

  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Arbeitsamt ist zuständig.

    Wenn andere Mitarbeiter auch keinen Lohn erhalten haben und das auch nicht zum ersten Mal passiert ist, dann läuft das auf Insolvenz hinaus. Das ist ein sehr komplexer Vorgang, wo sehr viel zu beachten ist!

    Deshalb ganz dringend beim Arbeitsamt melden!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du meinst wohl die Agentur für Arbeit? Dort Antrag auf Arbeitslosengeld /Hilfe/ Lohnausfall stellen.

    Unabhängig davon: Lohn /Gehalt per Anwalt vor dem Arbeitsgericht einklagen. (ggf. Prozesskostenhilfe beim Anwalt gleich mit beantragen)

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Warum sollte das Sozialamt zahlen ? Habe das schon einige male durch -da hilft nur eins -Du musst Dich beim AA melden und dann zum Anwalt ..

    sally

  • vor 1 Jahrzehnt

    das sozialamt hat damit nichts zu tun,du kannst zum arbeitsamt gehen und ausfallgeld beantragen und versuchen wenn du nichts mehr hast es gleich zu bekommen.wenn du richtige juristische antworten suchst mußt du zu einen fachanwalt für arbeitsrecht,wenn du kein geld dafür hast mußt du zum amtsgericht und dir einen beratungsschein holen,so mußt du nur 10,-€ beim anwalt bezahlen und du bist bestimmt schlauer wie die weiteren schritte sind ,die du unternehmen kannst.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    sofort anwalt und arbeitsgericht.

    unterhaltsvorschuss gibts nur bei ausbleibende zahlungen für kinderunterhalt

  • vor 1 Jahrzehnt

    In Österreich gibt es die Arbeiterkammer die einem rechtlich weiterhilft. Ich weiß nicht wie es bei euch ausschaut.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja das sozialamt ist verpflichtet dir das geld zu geben bis beim arbeitsgericht einen termin für die verhandlungen hast und dein arbeitgeber verliert muss das sozialamt dir dein geld geben und dann muss der arbeit geber es zurück zajhlen an das sozialamt

    Quelle(n): selber schon so gewesen bei meinem mann
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