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Ist es ein Scheidungsgrund, wenn die Frau einen mit dem Messer bedroht? Und muss man dann Unterhalt zahlen?
*gg*
8 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Stimmt - wenn Gewalt im Spiel ist, ist unter Umständen kein Unterhalt für den Ehepartner (wohl aber für die Kinder) zu zahlen. Ist immer nur die Frage, ob Du das auch beweisen kannst.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Sie wird ja wohl nicht ohne Grund das Messer zücken.
- Poison IvyLv 6vor 1 Jahrzehnt
Wenn Gefahr für Leib und Seele besteht, dann kann man eine Härtefallscheidung durchsetzen und muss m. W. keinen Unterhalt mehr zahlen.
- Atilla_CompanyLv 4vor 1 Jahrzehnt
Dann hat die Frau diesmal Pech gehabt , auÃer der Man wahr clever und hat die Frau ins extreme provoziert und diesen
Vorfall herbei beschwört , damit er kein Unterhalt zahlen möchte,
den ein oder anderen feigen gibt schon oder.......naja
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- skessaLv 4vor 1 Jahrzehnt
Wenn die Drohung ernstzunehmend, zu beweisen und nachweislich keine Notwehr war, ist es ein Grund für ne Härtefallscheidung. Ob dann Unterhalt zu zahlen ist - eigentlich zahlen Männermeistens eh öchstens für Kinder Unterhalt, das müssen sie natürlich dann trotzdem. Für die Ehefrau müssen sie ja eh nur zahlen, wenn die Ehe der Grund dafür war, dass sie sich nun nicht selber versorgen kann (also, in Deutschland halt, Amiland hat andere Gesetze!), also z.b. keine Ausbildung/Arbeitserfahung wegen Kindererziehung u.ä. - ich denke mal, da ansonsten der Staat aufkommen müsste in Form von Sozialhilfe wird der Mann trotzdem zahlen müssen - im Zweifelsfall halt für die Nervenheilanstalt... ;p
Quelle(n): hab keine - denk ich mir so. - Anonymvor 1 Jahrzehnt
wenn du sie datz provoziert hast, schon. ausserdem ist dein kind auch dein kind, wenn deine frau dich mit dem messer bedroht. das ändert nichts dran. oder?
- vor 1 Jahrzehnt
Warscheinlich schon, nur ist die Frage was dann die Frau mit dem Messer noch so alles macht wenn man keinen Unterhalt zahlt