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Was versteht man jurisitisch unter einem "Erfüllungsort" ?
Ich bin gerade in ebay auf einen Vermerk eines Verkäufers gestossen, in dem er auf §447 des BGB verweist: "Gemäß § 447 BGB gilt, daß nach Aufgabe des Artikels bei Post oder Spediteur der Käufer die Verantwortung für eine Beschädigung oder einem Verlust während des Transportes hat". Beim Nachlesen im BGB stellt sich aber heraus, dass dies nur dann gilt, wenn der Versand abweichend zum Erfüllungsort stattfindet.
Jetzt stellt sich für mich aber die Frage, was denn eigentlich genau der Erfüllungsort ist. Ist das der Ort des Verkäufers oder mein Ort (zu dem die Ware geschickt wird) ?
Weiss da jemand was Genaueres? (Bitte keine Vermutungen...)
5 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Der Erfüllungsort einer Leistung ist zumeist Gegenstand von Verträgen und beinhaltet den Platz oder Ort, an welchem die vereinbarte Leistung als erfüllt, eine Ware geliefert oder eine Dienstleistung erbracht werden muss.
Bei Geldgeschäften ist dies zumeist der Sitz des Empfängers und bei Warengeschäften derjenige des Absenders. - Diese Bestimmung ist wichtig bei der Feststellung des Risikoüberganges z.B. vom Verkäufer auf den Käufer!
- vor 1 Jahrzehnt
Der Erfüllungsort (Leistungsort) ist der Ort, an dem der Schuldner die Leistung zu erbringen hat, nicht aber immer der, an dem auch der Leistungserfolg eintritt. Insofern hängt das Verhältnis von Leistungs- und Erfolgsort vom Inhalt der Leistungspflicht ab, über den vorrangig die Parteien bestimmen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
der erfüllungsort ist dort wo bei problemen die gerichtsverhandlung stattfindet
- blueeyeddevilslfLv 4vor 1 Jahrzehnt
erfüllungsort ist der wohnsitz des verkäufers. sollte zum beispiel die ware beschädigt sein, aufgrund schlechter verpackung, gilt als erfüllungsort rechtlicher ansprüche von dir das zuständige gericht des versenders / verkäufers. reicht dir das?
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