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Besteht noch eine Pflicht zur Abmeldung?
Wir wandern im April aus. Jetzt müssen wir rechtzeitig Verträge kündigen. Ein Versicherer macht ohne Ende Probleme. Er möchte von uns eine Abmeldebetätigung.
9 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Die Glauben dir nicht das du Auswanderst die konnen auf diese
Abmeldebestätigung bestehen und bekommen vor gericht auch recht.
Wenn du mal wieder zurück kommen willst hast du nur ärger mit denen auch der Staat meldet sich dann bei dir Anmelden und abmelden musst du dich in deutschland immer auch wenn du für immer das Land verlässt
- blueeyeddevilslfLv 4vor 1 Jahrzehnt
ja, ihr müÃt euch bei eurer meldebehörde ( einwohnermeldeamt) abmelden und den neuen aufenthaltsort angeben. da reicht es aber, wenn ihr nur die stadt oder den ort nennt. dort müÃt ich euch ja erneut anmelden. übrigens, jeder bürger unterliegt in der brd der polizeilichen meldepflicht, ein nichtbeachten kann zu strafe führen.
geht halt aufs amt, meldet euch richtung xy ab und schickt eine kopie der abmeldung an die versicherung. müÃte reichen, entzieht vorsorglich auch gleich die einzugsermächtigung vom konto.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
da man sich in deutschland anmelden muss auf dem einwohnermeldeamt, muss man sich auch abmelden, wenn man das land verläÃt.
ich kann die versicherung verstehen, die wollen es schwarz auf weià und amtlich haben, dass ihr nicht mehr in deutschland leben werdet.
- Igor!Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Laut Meldegesetz musst Du solche Ãnderungen melden. Du musst dich nicht unbedingt komplett abmelden, aber jeder Auslandsaufenthalt länger als 2 Monate muss gemeldet werden. Macht aber eh keiner.
Du musst nicht angeben wohin du gehst und auch keine Adresse hinterlassen, weg ist weg. Aber um einen Vertrag vorzeitig zu kündigen kann solch eine Bestätigung erforderlich sein. Das steht aber alles im Vertrag.
- kuchenmacherLv 6vor 1 Jahrzehnt
Das ist typisch.
Versuch dich doch, bei deiner Gemeinde schon jetzt für einen festes Datum im April abzumelden. Es würde mich aber nicht wundern, wenn die Gemeinde das nicht mitmacht, da es nicht zeitnah mit eurem Umzug ist.
- ?Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Ja, Du muÃt jeden Wohnsitzwechsel, auch ins Ausland melden. Bei Deiner Abmeldung muÃt Du, soweit schon bekannt, Deinen neuen Wohnsitz mit genauer Adresse angeben.
Wo auch immer Du hingehen wirst, ist es eventuell möglich, dass Du Dich dort anmelden muÃt, wozu Du wiederum Deine Abmeldebestätigung brauchst.
- ?Lv 5vor 1 Jahrzehnt
Ja klar solltet Ihr Euch abmelden. Ihr könnte Euch schonmal aufs Finanzamt freuen, die machen -trotz Abmeldung und Einhaltung aller Fristen/Bedingungen- Streà ohne Ende und verfolgen Euch sogar bis ins neue Heimatland.
Wo gehts denn hin?