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Ist es zulässig, dass Telekom Gebühren,d. tatsächlich12/06 anfallen mit Rechnung01/07 zu 19% berechnet werden?

Habe mir gerade meine Telefonrechnung angesehen und festgestellt, dass für Gespräche im voraus 19 % MwSt für einen Teilbetrag meiner im Dezember getätigten Telefonate berechnet werden. Ist das juristisch o.k. und wenn ja warum? Und wer steckt hinter derartigen juristischen Findigkeiten?

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    da es sich hierbei um die Bereitstellungspauschale,sprich Grundgebühr handelt ist das leider leider rechtens, habe mich auch schon aufgeregt das das im Vorraus berechnet wird

  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Gespräche im Voraus??? Das gibt es doch garnicht.

    Also die Dezembergespräche und Restgebühren für Dezember müssen mit dem alten MWST-Satz, die Gundgebühr für Januar mit dem neuen Satz berechnet werden.

    Gerichtsurteil! Heute gehört.

    Aber die Telekom wird das nicht freiwillig machen. Man muß gegen eine andere Rechnung Widerspruch einlegen.

    Ich habe die Absicht, das zu tun.

    Hoffentlich tun das ganz ganz viele andere Leute auch!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hört sich nicht ganz koscher an.

    Würde wechseln.

    Andere Anbieter, z.B. Alice lassen die Preise nämlich so, d.h. ich zum Beispiel zahle weiterhin den gleichen Pauschalbetrag.

    Telekom ist eh unverschämt teuer....

  • vor 1 Jahrzehnt

    Telekom ist für krumme Sachen und faule Tricks bekannt! Die Weitergabe ans Finanzamt wird natürlich auch unterbleiben!

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Datum der Rechnungsstellung ist entscheidend.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bis 31.12.2006 16%

    Das müssen die genau auseinanderklabüstern.

    Ansonsten an Verbraucherzentrale wenden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du darfst nicht vergesse das die T-com zum Großteil Staatlich ist, es ist mit Sicherheit nicht korrekt das jetzt schon 19% abgerechnet werden aber du wirst wohl nix machen können.

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