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Was ist eine Komplementärin?
Es hat irgendetwas mit einer Geschäftsform zu tun. Limited ...
Bitte nur ernste Antworten Danke!
7 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Es trifft zu, dass die Komplementärin die voll haftende Gesellschafterin einer Kommanditgesellschaft (KG) ist. Interessant wird die Haftung dann, wenn es sich bei der Firma um eine GmbH & Co KG handelt - dann ist nämlich regelmäßig die GmbH die Komplementärin in der KG und es haftet doch wieder niemand voll mit seinem Privatkapital, es gibt die Kommanditisten, die nur mit dem eingebrachten Kapital haften und eben die Komplementärin mit ebenfalls beschränkter Haftung.
@ Lannus: Findest Du die Vorstellung nicht etwas widersinnig, dass gerade derjenige Gesellschafter, der mit Haut und Haar, mit seinem gesamten Privatvermögen, für die Gesellschaft haftet, NICHT in die Entscheidungen mit einbezogen werden soll? Ich glaub, Du verwechselst da etwas, was Du meinst, ist der sogenannte stille Gesellschafter. LG
- HoneyLv 4vor 1 Jahrzehnt
In der deutschen Rechtssprache heiÃt Komplementär/in
(Substantiv) der persönlich haftende Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft. Die Komplementäre haften den Gläubigern persönlich und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Der Gläubiger kann die Leistung nach seinem Belieben ganz oder zum Teil von jedem Komplementär fordern, bis sie vollständig erfüllt ist. Die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten kann nicht innerhalb des Gesellschaftsvertrages gegenüber Dritten ausgeschlossen oder begrenzt werden, lediglich im Innenverhältnis, also unter den Gesellschaftern
Quelle(n): wikipedia - vor 1 Jahrzehnt
die persönlich haftende Gesellschafterin einer Kommanditgesellschaft
- vor 1 Jahrzehnt
Komplementär ist der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, der den Gesellschaftsgläubigern unmittelbar und unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen haftet (Vollhafter §§ 161 ff. Handelsgesetzbuch). Zu einer KG gehören dann noch Kommanditisten, die "nur" mit ihrer Einlage haften.
Limited ist eine britische Gesellschaftsform, die ungefähr mit der deutschen GmbH zu vergleichen ist (keine persönliche Haftung). Hat also mit Komplementär nix zu tun...
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- OldtimerLv 6vor 1 Jahrzehnt
Es gibt die Komplementäre und die Kommanditisten, überwiegend in einer Kommanditgesellschaft, also KG.
Der eine haftet nur mit seiner Einlage, der andere auch mit seinem Privatvermögen und arbeitet im Unternehmen aktiv mit.