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Nicole k fragte in Schule & BildungTrivialwissen · vor 1 Jahrzehnt

Geschützter Begriff zb. "Playboy"?

Wie verhält es sich mit geschützten Begriffen?

Soweit ich weiss ist der Begriff Playboy allgemeingültig,

dennoch geschützt durch den gleichnamigen Verlag.

Bedeutet das jetzt, ich darf den Namen nicht verwenden,

sei es in Blogs oder sonstwas?

Nikki

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    die antwort von stefan a. ist nur bedingt richtig. der name playboy ist patentiert, d.h. geschützt - aber nur wenn es um zeitschriften und dergleichen geht. der unterschied zu puma, adidas etc. ist der, dass playboy ein allgemeingültiger begriff ist. so wie z.b. "apple", dieser name ist auch brachenspezifisch geschützt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du darfst dich schon so nennen, aber du dürftest keine Zeitschrift namens Playboy herausbringen. Das ist markenrechtlich geregelt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    "Der Kerl war ein ganz schöner Playboy." kannst du natürlich in dein Blog schreiben.

    "Die letzte Ausgabe des Playboy war wirklich grauenhaft.", auch... es gibt ja immer noch Meinungsfreiheit. ;-)

    Was ganz sicher nicht geht ist z.B. ein Bild von dir mit dem Playboylogo zu versehen und in deinem Blog zu veröffentlichen. Was auch nicht geht ist dein Blog so aussehen zu lassen, dass der Leser meint das wäre ein offizielles Playboy-Blog.

  • vor 1 Jahrzehnt

    playboy ist ein geschützter name so wie nike adidas puma usw

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