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emehde fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Darf mich ein Rechtsanwalt der Gegenpartei vor der Verhandlung befragen?Im Net habe ich leider nichts gefunden

In einer aussergerichtlichen Angelegenheit hat mich der RA der Gegenpartei angesprochen und Fragen gestellt. Im Net bin ich nicht fündig geworden ob er das darf oder nicht.

Bitte nur ernst gemeinte Anworten.

Eva winkt

17 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Fragen darf er Dich wie jeder andere auch...nur Antworten musst/solltest Du ihm nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Antworte ihm bloß nicht, der findet sonst etwas womit er die steine in den weg legt. egal ob du im recht oder un recht bist. wenn du einen anwalt hast, dann sage ihm, dass der anwalt der gegenseite dir außergerichtlich fragen stellen wollte. vielleicht wirkt sich dieses ja positiv für dich aus. aber ich weiß ja nicht worum es geht.

    viele grüße

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    fragen stellen darf jeder, aber du must natürlich nicht antworten!

    Wenn du das nicht willst, dann sag ihm das und gut ist! Ausserhalb der Gerichtsverhandlung gilt nicht die Prozessordnung...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo Eva,

    Fragen kann er aber antworten sollst du nicht sonst kann es gegen dich benutzt werden, deiner RA antwortet für dich falls du einer hast..

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  • vor 1 Jahrzehnt

    darf er nicht, aber er wirds versuchen, und wenn du dann antwortest, hast du die A....karte gezogen. Mir ist das auch passiert, als es um meine Ehescheidung ging, er kam sogar zu mir nach Hause. Ich habe ihn gottlob rausgeschmissen und meinen Anwalt informiert. Der Gegenanwalt ist daraufhin von der Anwaltskammer diszipliniert worden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein natürlich nicht. Sollte er das tun, musst du natürlich nicht antworten. Er darf lediglich mit deinem Anwalt in Kontakt treten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Fragen stellen kann er, aber beantworten brauchst du sie nicht

  • vor 1 Jahrzehnt

    Er kann dir Fragen stellen,aber du brauchst sie nicht zu beantworten.Darfst du auch nicht einerseits.

    Quelle(n): Erfahrung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Eigentlich sollte der Gegenanwalt nur über deinen eigenen Anwalt mit dir in Kontakt treten. Er darf dich zwar auch selbst befragen, aber du solltest ihm nicht antworten. An deiner Stelle würde ich deinen Anwalt darüber informieren, er wird dann den Gegenanwalt entsprechend benachrichtigen, dass Kontakt nur über ihn zu erfolgen hat.

    Quelle(n): eigene Erfahrung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Auf keinen Fall antworten!

    Wenn du einen Anwalt hast, dann frage doch ihn, ob der Anwalt der Gegenpartei dich befragen darf oder nicht. Denn dein Anwalt kennt sich bestimmt besser aus, wie hier jemand und er gibt dir bestimmt Auskunft.

    Quelle(n): Ich kenne eine Rechtsanwältin. Ich denke Rechtsanwälte geben gerne Auskunft.
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