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Wieviel Gewerbesteuer wird fällig bei Erteilung von Schwimmunterricht ?
Ich bin angestellter Schwimmmeister in einem Gemeindlichen Freizeitbad. In meiner Freizeit gewährt mir der Arbeitgeber (die Gemeinde) auf eigene Rechnung unter Anmeldung eines Gewerbes, die Benutzung der Schwimmbadeinrichtungen zur Erteilung von Schwimmkursen.
4 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
hi,
auf eine einfache frage eine einfache antwort: geh zum finanzamt, die erklären dir alles. denn einfach so gibts da keinen steuersatz dafür. kommt ja auf dein einkommen an, die anzahl der schwimmschüler usw.
ruf einfach das finanzamt an, die helfen dir weiter.
gruss eisbaerchen
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Freiberufler mit lehrenden Tätigkeiten unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Kann aber sein, dass Schwimmunterricht nicht darunter fällt. Steueramt der Gemeinde oder Steuerberater fragen. Ansonsten ergibt sich der Steuersatz aus dem Gewinn und dem Gewerbekapital (z. B. Bankdarlehen)
- Marcus MLv 4vor 1 Jahrzehnt
Deine Gemeinde hat einen Gewerbesteuersatz.... Der ist maÃgeblich für die Berechung der Gewerbesteuer.
Du musst das so rechnen.... Dein Gewinn - 24.500 Euro (waren mal 48.000 DM)=Steuerzahl * Hebesatz in %/100 = Höhe der Gewerbesteuer im Jahr.....
Der Gewerbesteuersatz einer Gemeinde kann zwischen 200% und 320% liegen.
Quelle(n): Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter - vor 1 Jahrzehnt
Wenn du unter einem Umsatz von 24.500 Euro jährlich bleibst, was ja immerhin über 2.000 Euro im Monat entspricht (und die musst du als Einzelperson neben deiner Anstellung erstmal verdienen), wird gar keine Gewerbesteuer fällig. Ob der Freibetrag, den ich im Kopf hab, nun aktuell ist, weià ich gar nicht mal.
Du solltest aber beim Finanzamt fragen, ob deine Tätigkeit überhaupt unter Gewerbe fällt. Lehrtätigkeiten sind meines Wissens freiberuflich. Der Gemeinde ist vermutlich egal, was du anmeldest, die wollen nur nicht, dass du schwarz arbeitest. Sie sind ja dazu verpflichtet, das aufzudecken, falls bekannt und können bei dir kaum wegschauen. Mit Freiberuf ersparst du dir im Vergleich zum Gewerbe die gebührenpflichtige Gewerbeanmeldung (ok, wären nur 20 Euro), eine der Steuererklärungen (du wirst eh Umsatzsteuererklärung und anfangs eine monatliche, später eine vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung machen müssen) und ein bisschen Verwaltungsaufwand. AuÃerdem kannst du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und keine Umsatzsteuer ausweisen. Dann musst du auch keine abführen, behältst also genau das Geld, dass eingeht. Wenn du Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweist (also auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest), kannst du aber für alles, was du für diesen Beruf kaufst, auch die Steuer wieder kriegen. Das wird sich für dich nicht rentieren, weil du vermutlich grad mal eine Badehose und ein T-Shirt, vielleicht noch ein Handtuch brauchst. Die anderen Mittel wirst du evtl. von der Gemeinde verwenden dürfen (gibt's ja schlieÃlich in jedem Bad).
Also zusammenfassend:
Erst zum Finanzamt: fragen, ob du als Schwimmlehrer eine Gewerbepflicht hast. Falls nein, um die Unterlagen zur Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit bitten. Falls doch zum Gewerbeamt: Gewerbeanmeldung machen. Gewerbeamt gibt dann Finanzamt, Berufsgenossenschaft und Innung, wo du dazu gehörst, Bescheid. Die kommen alle auf dich zu. Genossenschaftsbeiträge nicht einfach zahlen, sondern erst fragen, ob du zahlungspflichtig bist, wenn du keine Mitarbeiter beschäftigst.