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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Unterhaltszahlungen an minderjähriges Kind in den USA?

Hallo, mein Freund hat einen Sohn aus erster Ehe, er möchte von Georgia nach Deutschland ziehen udn hier leben. Wir wollen im März hier heiraten.

Wie sind Unterhaltszahlungen geregelt? Da er noch keine Arbeitserlaubnis hat, kann er die Zahlungen nicht durchgehend leisten. Welche Konsequenzen könnte es haben, wenn er eine oder mehrere Zahlungen versäumt, sonst und sobald es ihm möglich ist aber pünktlich leistet? Könnte er bei einem Besuch in den USA verhaftet werden oder hier ausgewiesen werden? Muss er von hier aus den gleichen Betrag weiterhin bezahlen? Und hat er weiterhin das Recht sein Kind zu sehen wenn dies bis zu diesem Zeitpunkt gerichtlich so festgelegt war?

Wie ist es, wenn er nach der Zahlung (die recht hoch ist) und Abzug von Steuern etc. seinen eigenen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann? An wen sollten wir uns bzgl solcher Fragen richten?

Ich hätte noch tausende von Fragen, aber ich hoffe und wäre sehr dankbar, wenn mir jemand zumindest einige beantworten könnte

Update:

P.S.: Ich habe in der Fragestellung geschrieben, dass das Kind in den USA lebt.

Update 2:

Nach dem Lesen der dritten Antwort, auch wenn ich danke und sie mir in gewisser Weise weiterhilft, möchte ich doch bitten, sich mit dem Verurteilungen zurück zu halten. Die Situation ist mit Sicherheit zu komplex und auch zu persönlich, um sich allein anhand meiner Frage ein Urteil zu erlauben.

6 Antworten

Bewertung
  • Lannus
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    So weit ich informiert bin, könnte er, sofern er sein Kind nicht mehr sehen wollte, die Zahlung ganz einstellen.

    Die rechtliche Unterhaltseinforderung ist sehr schwierig zwischen Deutschland und den USA. Solltet ihr beide tatsächlich heiraten, könnte er deinen Nachnahmen annehmen und es wäre noch schwieriger für die amerikanische Gerichtsbarkeit. Es ist ja eine Zivilklage auf Unterhalt, anders würde sein, wenn seine Exfrau ihn strafprozesslich belangen würde, obwohl eine Aussicht auf Erfolg sehr schwierig sein würde. Die Unterhaltsforderung richtet sich in Deutschland und meistens auch in anderen Ländern nach der Höhe des Einkommens und wenn er hier kein Einkommen hat, kann er ja auch nicht bezahlen. Um ein wirkliche Rechtssicherheit zu erfahren, würde ich bei der Anwaltskammer in eurem Wohnbereich anrufen und dort erfragen, welcher Anwalt für Unterhaltsregelungen mit dem Ausland in deren Bereich tätig ist. So könnte vor einem deutschen Gericht der Unterhalt neu festgesetzt werden und wäre mit Zustimmung der amerkanischen Gerichtsbarkeit rechtgültig. Er sollte auf jeden Fall erst einmal eine Herabsetzung des Unterhaltes beantragen oder sogar eine Aussetzung, zumindest so lange, bis er über ein eigenes Einkommen wieder verfügt. Dies sollte aber ohne Angaben von Gründen (bezüglich wegen des Umzugs nach Deutschland) vor der Abreise noch in der USA geschehen. Wenn er dort z.B. kein Einkommen mehr hat ist er dort schon erheblich gestärkt und besitzt eine Urkunde, die ihn vor der Verfolgung erstmal schützt. Auch wenn er wieder in die Staaten einreisen sollte. Es ist also ein sehr taktisch ausgeklügeltes Vorgehen notwendig. Die Frage steht eben im Raum, ob er weiterhin zahlen will oder nicht oder ob er weiter zahlen muss.

    Also erfrage du hier in Deutschland bei einem entsprechenden sachkundigen Anwalt die hiesige Rechtslage und dein noch Freund sollte sich in den Staaten sachkundig machen, aber ohne viel Wissen mit Namen etc. preiszugeben. Fragen wir mal ganz dumm - so nach dem Motto.

    Es gibt viel Varianten, wenn man mehr Background hätte.

    Also erstmal viel Glück und gutes Verrichten.

    Nachtrag:

    Er könnte auch nach einiger Zeit die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen und wäre dann nach deutschem Recht handelbar. Durch die Eheschließung wäre das ein sehr geringes Problem. Er sollte zumindest sofort ein langes Visum hier in Deutschland beantragen (örtliche Verwaltungsbehörde - Rathaus).

    Nachtrag2:

    @Was Bense dort schreibt ist nicht ganz real - Gute Freunde von mir leben in Kanada und haben einen Prozess mit Schadenersatz und Körperverletzung durch einen Hund in den Staaten verloren und werden nicht ausgeliefert oder von den Behörden irgendwie behelligt. Der Schadenersatzanspruch und das Strafmaß übersteigen bei weitem die 20.000,- $ Grenze.

    Quelle(n): Gruß Lannus
  • Bense
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Unterhalt muss gezahlt werden in den USA, egal wo man wohnt. Interessiert die Behörden in den USA völlig zurecht nicht, ob er nicht arbeiten darf oder doch, der Sohn tut mir leid.

    Sobald man in den USA eine einzige Zahlung versäumt, ist man ein Gesetzesbrecher. Daher wird man auch in den USA (in dem jeweiligen Staat) vom Fleck weg verhaftet und solange einbehalten, bis Kaution bezahlt wurde.

    Sobald die Summe 20.000 € übersteigt, stellen die USA regelmäßig Auslieferungsanträge, d.h. er könnte in der Botschaft verhaftet werden, wenn er sein Visum verlängern will.. Steuern, Lebenshaltungskosten spielen keine Rolle, US-Anwaltskosten des Klägers werden nach Annahme der Klage auf die Unterhaltssumme aufaddiert, so dass 20.000 Dollar schon nach einem Monat zu Stande kommen können.

    Ein deutscher Anwalt bringt nichts für diese Sache, die Sache betriffft einen US-Bürger und muss in den USA verhandelt werden -> Unterhaltsansprüche werden knallhart durchgesetzt.

    @Lannus: In Amerika ist das "failing of child support payments" eine Straftat mit sich daraus erschliessenden Zivilansprüchen. Ein Hundebiss oder was auch immermit Viechern zusammenhängt ist eine reine Zivilangelegenheit, keine strafrelevante, wenn deine Bekannten nicht grade den Hund auf den Ami gehetzt haben.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn er sich entscheidet, in einem anderen Land mit einer anderen Frau zu leben, sollte er das absolut tun! Heißt, damit muss er akzeptieren, dass sein Kind ohne ihn lebt. Es ist ja SEINE Entscheidung, mit dir in einem anderen Land zu leben!

    Er kann was zahlen, klar. Ansonsten: altes Leben vergessen und auch alle Anhängsel! Wenn er sein Kind lieben würde, würde er nicht das Land verlassen, in dem sein Kind lebt! Nee, ich glaube nicht, dass das ein anständiger Typ ist!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das beste wäre er regelt mit der Kindsmutter eine "Stundung " der Unterhaltszahlung . Wenn er nicht zahlt und sie ihn verklagt wird er auch (dauert natürlich etwas länger , wegen der Entfernung)hier zur Rechenschaft gezogen.Und ja er kann wenn er einfach so nichts zahlt (und die Ex klagt)ins Gefängnis gehen.Stell doch die Frage mal ins amerikanische Yahoo answers .

    grüße

    doro

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Also erst mal schreibst du leider nicht, wo das Kind lebt. zweitens ist es wohl etwas schwierig zu beantworten, denn wer kennt schon die gesetzte der USA. würde euch dringend ein Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt empfehlen!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde mich mal bei einem Anwalt erkundigen.

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