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kann ich das umgangsrecht des leiblichen vaters meines sohnes unterbinden?

obwohl der leibliche vater meines sohnes schon echt viel ******** gebaut hat (von einbruch bis morddrohungen), gab ich ihm fast 7 jahre die chance seinen sohn zu sehen. leider hat er das immer nur mal gemacht wenn er ne neue ische hatte. seit 1 jahr haben wir gar keinen kontakt. mein sohn will ihn auch nicht sehen, weil er zu viele versprechen gebrochen hat. heute kommt ein schreiben von seinem anwalt, das er den jungen alle 2 we bei sich haben will... das muss ich doch nicht ernsthaft machen, oder?? mir wäre es am liebsten (und für den kleinen das beste) wenn er sich ganz raushält! hat der kleine schon mitspracherecht? er ist 7 jahre alt..

12 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Zwei Wege solltest Du unbedingt machen:

    1. Zum Familienanwalt

    2. Zum Jugendamt

    Schalte unbedingt sofort das Familiengericht ein. Der Richter soll entscheiden.

    Dein Sohn hat zwar noch kein Mitspracherecht, jedoch wird er vom Richter gehört werden. Auch werden Mitarbeiter vom Jugendamt gehört werden und falls der Junge in psychiatrischer Behandlung ist auch sein Arzt. Du solltest unbedingt mit dem Jugendamt zusammenarbeiten und sachlich bleiben. Bedenke, es geht nur um das Wohl des Kindes.

    Stelle Dir folgende Fragen und besprich die Ergebnisse mit den Mitarbeitern vom Jugendamt:

    1. Welche Nachteile hat Dein Sohn, wenn er seinen leiblichen Vater nicht sieht?

    2. Welche Nachteile hat er, wenn er seinen leiblichen Vater sieht?

    3. Werden die Besuche regelmäßig stattfinden? (Dieser Punkt ist besonders wichtig - In dem Jungen werden durch die Kontakt eventuell Hoffnungen geweckt, die enttäucht werden)

    3. Gibt es Begründeten Zweifel daran, dass die Kontakte nicht regelmäßig stattfinden werden? -- Welche?

    Es wird wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass der Erzeuger deines Sohnes das Recht erhällt seinen Sohn alle 2 Wochen zu sehen. Du kannst jedoch beantragen, dass dies nur unter sozialpädagogischer Betreuung stattfindet. Findet dann ein Besuch nicht statt (weil der Erzeuger nicht kann... kannst Du weitere Schritte unternehmen). Auch wird so das Verhalten deines Sohnes bei den Besuchskontakten beobachtet. Wenn er sich weigert in den Raum zu gehen, muss er dies auch nicht tun... Es ist nur unglaublich wichtig, dass Dein Sohn von sich aus nicht will...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würd einen RA konsultieren. da gibt es soviele Sachen die beachtet werden müssen. Wenn dein Sohn sagt er will nicht zu seinem Vater, dann muss er das natürlich nicht. Einfach aus dem Grunde weil ER das nicht will. Ob er ein Mitsprachrecht bei dem UmgangsRECHT hat, das kann ich dir nicht sagen. Aber wenn er ihn nicht sehen will, dann muss er es auch nicht!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Meine Meinung ist, wenn der Vater die Alimente zahlt hätte er ein Recht dazu , sein Kind zu sehen und nach Absprache auch mit zu sich nach Hause zu nehmen. Aber , Du kannst zum Jugendamt gehen und einen Antrag stellen, so daß er Euer Sohn nicht mehr unter die Augen bekommt. Wenn der Vater so ein Rüpel ist, stell noch einen Antrag und er darf sich Euch noch nicht einmal nähern.

    Ich wünsche Dir viel Glück dabei und das Beste für Deinen Jungen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn du gute Argommente haßt und Bewiße dan können sie das vor Gericht regel lassen

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    vater hat immer das umgangsrecht und wenn es unter aufsicht ist.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Im Moment will der Kindesvater etwas; das Umgangsrecht kann er persönlich rechtlich nicht erzwingen, er müßte das gegebenenfalls gerichtlich versuchen. Wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, wird auf jeden Fall das Jugendamt einbezogen, das hat dann eine Stellungnahme abzugeben, ob ein Umgangsrecht des Vaters im Sinne des Kindeswohls erforderlich ist. Um das zu ermitteln, wird selbstverständlich das Kind (und die übrigen Beteiligten) befragt. Was aus der Fragestellung allerdings nicht hervorgeht - hat der Vater ebenfalls das Sorgerecht? Von Null Umgang auf jedes 2. WE in einem Schritt wird der Vater auf keinen Fall durchsetzen können, das weiß auch sein Anwalt; der hat eine Maximalforderung gestellt, um eine günstige Basis zum Feilschen zu haben. Wenn das Jugendamt zu dem Ergebnis kommt, daß ein Umgang für das Kind vorteilhaft wäre, so könnte man erst einmal mit einem sogenannten "beschützten" Umgang beginnen, beispielsweise alle 2 Wochen einmal für 2 Stunden in den Räumen des Jugendamtes in Anwesenheit einer Mitarbeiterin.

    Und nicht immer ist es einem Vater übel zu nehmen, wenn er Kontakt zu seinem Kind möchte. Manche Väter meinen es gut.

    Quelle(n): Hatte mit sowas mal zu tun.
  • vor 1 Jahrzehnt

    also ganz entziehen kannst es ihm nur lassen, wenn für dein Kind bei ihm das leibliche wohl ernsthaft gefährdet ist. Mitgeben ist nicht drin - musst auch nicht. was allerdings verlangt werden kann, ist das er sein kind im beisein des Jugendamtes im Amt selbst alle zwei wochen für zwei stunden oder so sehen kann, das kannst ihm das ja anbieten, (natürlich in der Hoffnung, das ihm das zu blöd ist und er euch in ruhe lässt) grundsätzlich find ich es zwar sch.. wenn mütter den vätern die kinder vorenthalten, aber es gibt nun mal männer die den kindern mehr schlechtes tun als gutes, insbesondere durch leere versprechungen und unregelmässigen kontakt. also kopf hoch und alles gute für euch beiden

  • vor 1 Jahrzehnt

    Geh vors Gericht und sorge dafür, daß sich der Erzeuger aus eurem Leben raushält.

    Es ist doch ein Armutszeugnis für einen Vater, wenn er sich so lange nicht um ein Kind kümmert. Da kann er nicht erwarten, daß nach den Jahren sein Kind ihn noch sehen will.

    Dein Sohn muß in soeinem Fall gehört werden. Dies kann direkt durch den Richter geschehen, oder, wie in vielen Fällen, durch geschulte Mitarbeiter des Jugendamtes. Die geben dann dem Gericht eine Empfehlung. Nur wenn diese nicht Ausreicht, wird das Kind noch zusätzlich gehört.

    Ich glaube, es gibt kaum einen Richter, der dem Erzeuger deines Sohnes noch irgendwelche Rechte einräumt. Wenn du es nicht schon hast, dann beantrage das alleinige Erziehungsrecht. Dann brauchst du von dem Erzeuger deines Kindes nie mehr eine Unterschrift, wenn es um Zeugnisse, Klassenfahrte oder medizinische Eingriffe geht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo ! Wende Dich mit dem Problem am besten ans Jugendamt und nehme den Brief vom Anwalt mit. Rede mit der Bearbeiterin so wie Du es hier über den Vater Deines Sohnes geschildert hast, das ein Umgangs recht schlechten Einfluss auf Deinen Sohn hat und die befragen auch das Kind wenn es um den Vater geht.

    Man hört vom Jugendamt oft schlechtes, aber wenn Du mit klaren Fakten kommst, sind die ganz schnell und entscheiden zu Gunsten der Kinder.

    Viel Erfolg und einen schönen 1. Advent

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ein Anwalt hat da keinerlei Befugnis etwas anzuordnen. Der schreibt alles, was man ihm sagt. Es kommt allerdings darauf an, ob es gerichtlich entschieden wurde, dass der Vater ein Umgangsrecht hat - dann hat der Anwalt grundsätzlich recht. Auch kommt es darauf an, ob der Vater mit dir gemeinsam das Sorgerecht hat. Zunächst einmal: du musst ihm das Kind nicht geben. Wenn er es will, dann muss ein Richter dem zustimmen. Wenn das allerdings mal passiert ist, kann er das Kind sogar mit der Polizei abholen lassen, wenn er es darauf anlegt.

    Ich denke mal, wenn der Richter hört, was der Vater so für ein "Vater" ist, dann wird er das unterbinden. Schau ob du das Sorgerecht alleine bekommen kannst.

    Im Übrigen ist das Umgangsrecht kein Recht des Vaters, sondern resultiert aus dem Recht des Kindes, Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben. Wenn der Junge nicht will, hat sich das sowieso schon erübrigt.

    Du solltest dich anwaltlich beraten lassen.

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