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Peter T fragte in Haus & GartenWaschen & Reinigen · vor 1 Jahrzehnt

Wie oft muss ich den Flur putzen?

Kann mir der Vermieter vorschreiben, wie oft ich den Flur zu putzen habe?

Wir sind vor kurzem Umgezogen und der Vermieter der neuen Wohnung verlangt, dass wir den Flur zweimal wöchentlich (Montags und Donnerstags) putzen sollen. Das heißt also, alle zwei Wochen, wenn wir Flurwoche haben, muss ich den Flur Montags und Donnerstags putzen.

Das zweimal in der Woche geputzt wird ist völlig überflüssig, daher ist meine Frage, ob der Vermieter vorschreiben kann, wie oft ich putzen muss?

Außerdem verlangt er, dass ich mit Schmierseife putze. Kann er mir vorschreiben, womit ich zu putzen habe?

DANKE!

Update:

Danke schonmal, für die Antworten.

Die Gegend hier ist nicht schmutzig und wenn ich Montags den Flur geputzt habe ist es bis Donnerstag nicht wieder schmutzig.

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Rechtliche Grundlage sieht folgendermasen aus! Mit was? Nein, es sei denn eine Holztreppe verlangt eine besondere Pflege wie Wachs oder Öl. Über das wie oft wird gerne vor Gericht gestritten ... Es wird Allgemein davon ausgegangen, dass eine einmalige, wöchentliche Reinigung im Wechsel als völlig ausreichend anzusehen ist. Im Einzelfall kann eine "auserplanmäßige Reinigung" verlangt werden zum Beispiel im Winter oder Herbst in Erdgeschossen ... Weiter sind die Regeln in der Hausordnung zu beachten, die grundsätzlich Bestandteil eine Miertvertrages sind. Wenn dort eine mehrmalige wöchentliche Reinigung vermekt ist, ist diese Einzuhalten und kann bei Nichtbeachten zu einer Abmahnung führen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    also dein flur kannst du putzen wann du möchtest mit was du möchtest aber das treppenhaus reicht einmal die woche und wenn es regnet oder schnee gibt kann sein das man dann öfter schauen muss das es sauber und ordentich aussieht..schmierseife ist doch günstig und glänzt schön..wenn es ein stein ist der von deinem vermieter verwöht wurde würde ich ihn weiter so pflegen..der boden wird dir es danken..vielleicht kriegst ein neuen vertrag wo dir versichert wird das du auf diesem boden nie aber nie ausrutschen wirst...hi hi hi

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ewg - einmal wöchentlich genügt

  • vor 1 Jahrzehnt

    Erstmal würde ich mir nicht vorschreiben lassen mit welchem Putzmittel ich zu putzen habe .Es gibt nämlich auch Menschen die gegen bestimmte Mittel allergisch reagieren .(Und du hast das eben bei Schmierseife )lol.

    Mit dem zweimal in der Woche wo du dran bist , da würde ich die Sache einfach mal so regeln , da es dein Geld kostet (Putzmittel und warmes Wasser ) würde ich nur einmal die Woche aufwischen (Donnerstag - wegen dem Wochenende) und am Montag einfach nur fegen .

    Er dürfte sich eigentlich nicht aufregen können , da du ja gewillt bist deiner Pflicht zu genügen .

    Das klingt für mich nach Schikane

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  • Franz
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Zu jedem Mietvertrag unterschreibts du eine Hausordnung. Wenn das Putzen da drin steht hast du dich per Vertrag dazu verpflichtet und kommst nicht dran vorbei. Hab das auch jahrelang gemacht und das ging mit den richtigen Hilfsmitteln flott in 10 Minuten. Die Art des Schrubbers kann er dir nämlich nicht vorschreiben und die Art des Putzmittels muss nur unschädlich für das Bodenmaterial sein (Marmor vertägt keine Säure)

  • vor 1 Jahrzehnt

    also 2 mal die Woche ist nicht zu oft,vor allem wenn der Wetter furchtbar ist.Mit was du putzt kann er nicht vorschreiben,es muss nur saube sein und Putzmittel, dass das Material nicht angreift (zB. bei Holztreppen im Altbau).

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Mit was, das bezweifel ich. Aber er kann Dir schon sagen, wie häufig Du putzen musst! Vielleicht reicht es ja auch Montags zu fegen und dann Donnerstags zu wischen! Kannst ja mal nachfragen!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    also womit bestimmt nicht,aber wenn es eine schmutzige gegend ist,wo du wohnst,dann kann er das sicher

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